Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Wirtschaftsbetriebe Duisburg – AöR schreiben die umweltgerechte Behandlung und Verwertung von Altreifen (Abfallschlüssel 160103) aus. Pro Jahr fallen auf den vier Recyclinghöfen in Duisburg ca. 650 Tonnen Reifen an (überwiegend PKW-Reifen). Der Auftragnehmer muss die Altreifen an einer Anlage bzw. Übergabestelle im Umkreis von 25 km Luftlinie zum Betriebshof Duisburg-Hochfeld übernehmen, verwiegen und verwerten.
Gesucht wird ein zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb mit BImSch-Genehmigung. Angebote werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform Metropole Ruhr eingereicht.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preislicher Aspekt90%
Festpreis für die Dauer der Beauftragung. Angebotspreis (Bruttopreis) abzgl. Skontonachlass. Aufteilung in Hauptleistung (80% = 720 Punkte) und optionale Leistung/Verlängerungsoption (20% = 180 Punkte).
- Logistischer Aspekt10%
Reduzierung der Transportkilometer: räumliche Nähe (Luftlinienentfernung) der Erstbehandlungsanlage/Übergabestelle zum Betriebshof Zur Kupferhütte 10, 47053 Duisburg-Hochfeld. Max. 25 km Umkreis (Luftlinie), sonst Ausschluss. Ermittlung über luftlinie.org.
Preispunkte: niedrigster Angebotspreis / eigener Angebotspreis × max. Preispunkte (720/180). Logistikpunkte: geringste Entfernung / eigene Entfernung × 100. Gesamtpunktzahl = Addition der Punkte beider Kriterien. Bei Gleichstand: höhere Punktzahl im Kriterium Angebotspreis entscheidet.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenGegenstand und Abfallart
Behandlung/Verwertung bzw. Entsorgung der angelieferten Altreifen mit der Abfallverzeichnis-Nr. 160103.
Die Altreifen werden durch den Auftraggeber (Wirtschaftsbetriebe Duisburg – AöR) angeliefert. Der Auftragnehmer übernimmt die fachgerechte Annahme und Verwertung.
Menge und Zusammensetzung
Geschätzte Jahresmenge ca. 650 t:
Die Mengen sind Durchschnittswerte der letzten Jahre – keine verbindliche Zusage. Mengenabweichungen von ± 20 % sind vom Auftragnehmer einzuplanen und führen nicht zu veränderten Konditionen.
Anlieferung durch den Auftraggeber
Anlieferung erfolgt in Großvolumencontainern (Abrollcontainer ca. 47 m³), vereinzelt auch Absetzcontainer (7–10 m³).
Anlieferungszeiten durch den AG:
Eine Zwischenlagerung der befüllten Container beim Auftragnehmer ist nicht möglich – die Container müssen vor Ort unverzüglich abgekippt werden können.
Anforderungen an die Anlage des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer muss eine Anlage bzw. Übergabestelle im Umkreis von max. 25 km Luftlinie zum zentralen Betriebshof des AG (Zur Kupferhütte 10, 47053 Duisburg-Hochfeld) vorhalten.
Weitere Voraussetzungen:
Wiegeschein und Dokumentation
Für jede Anlieferung erstellt der Auftragnehmer einen Wiegeschein mit folgenden Angaben:
Eine Durchschrift/Kopie jedes Wiegescheins ist der monatlichen Rechnung beizufügen.
Im Angebotspreis enthaltene Leistungen
Im Netto-Einheitspreis pro Tonne sind alle anfallenden Kosten einzurechnen, insbesondere:
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenFachliche Eignung – Anlage und Zertifizierung
Der Bieter muss eine gültige Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG für das Lagern und Behandeln/Verwerten von Altreifen (AVV 160103) inkl. Anhang mit den relevanten Abfallarten nachweisen.
Zudem ist eine behördliche Genehmigung nach BImSchG für die ordnungsgemäße Lagerung und Behandlung/Verwertung von Altreifen (AVV 160103) beizubringen (Kopie der ersten Seiten des Genehmigungsbescheids mit Angabe der jährlichen Verarbeitungskapazität und des Annahmekatalogs). Für nicht genehmigungsbedürftige Anlagen genügt eine entsprechende Eigenerklärung.
Die Anlage bzw. Übergabestelle darf max. 25 km Luftlinie vom Betriebshof Zur Kupferhütte 10, 47053 Duisburg-Hochfeld entfernt sein.
Fachliche Eignung – Personal und Referenzen
Der Bieter muss über fachlich qualifiziertes Personal für die Durchführung der Leistung verfügen (Nachweis oder Eigenerklärung).
Zudem sind wesentliche vergleichbare Leistungen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre über Formblatt F1 nachzuweisen. Bieter ohne Referenzen (Newcomer) können eine Eigenerklärung mit Angabe des Zeitpunkts der Geschäftsaufnahme vorlegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Eignung
Persönliche Eignung / Ausschlussgründe
Eigenerklärungen sind abzugeben für:
Die Eignungsvermutung kann jeweils auch durch eine Präqualifikation erfüllt werden.
Hinweise für ausländische Bieter und Drittanlagen
Ausländische Bieter können eine vergleichbare Zertifizierung ihrer landesspezifischen Überwachungsinstitution vorlegen oder die Erfüllung der Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) nachweisen.
Bedient sich der Bieter einer Drittanlage, muss er den Genehmigungsnachweis dieser Anlage sowie eine verbindliche, unbedingte und auf die Ausschreibung bezogene Erklärung des Anlagenbetreibers über die Übernahme der Behandlung/Verwertung vorlegen.
Wesentliche vergleichbare Leistungen zur Behandlung/Verwertung von Altreifen oder vergleichbaren Abfallströmen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
Nachweis über Formblatt F1 (Referenzliste mit Projektbezeichnung, Auftraggeber, Ansprechpartner + Telefon, Leistungszeitraum, Projektvolumen, eigenen Leistungsinhalten); alternativ Präqualifikation. Bei Newcomern: Eigenerklärung mit Zeitpunkt der Geschäftsaufnahme.