Vergabeplattformen im Detail
Sortier- und filterbare Liste der wichtigsten Vergabeplattformen mit strukturierten Stammdaten, die als Quelle für Vergabeunterlagen oder Bieter-Zugänge auftreten. Nach Typ (Bund, Land, Kommune, Region, Konzern, Privatwirtschaft) und Bundesland filterbar.
Diese Übersicht listet die aktivsten Vergabeplattformen mit strukturierten Stammdaten. Insgesamt erfasst TendiGo 806 Vergabequellen — die weiteren Quellen (u. a. Bieterportale einzelner Auftraggeber und angebundene Fachportale) durchsuchen Sie direkt in unserer Plattform.
Wie verteilt sich der Markt?
Insgesamt erfasst TendiGo 806 Vergabequellen. 602 davon sind über die Auswertung von 1.128.522 Vergabebekanntmachungen — von denen 841.272 auf eine Vergabeplattform verweisen — als eindeutige Plattform-Domains identifiziert und im Katalog oben mit Stammdaten erfasst. Die weiteren 204 Quellen, vor allem Bieterportale einzelner Auftraggeber und angebundene Fachportale, sind direkt in der TendiGo-Plattform durchsuchbar.
Von den 602 gelisteten Plattformen sind 196 im engeren Sinne aktiv (mindestens zehn Ausschreibungen pro Jahr) und 131 gelten mit mindestens fünfzig jährlichen Verfahren als bedeutend. Die Verteilung ist stark konzentriert: Auf die zehn am häufigsten genutzten Plattformen entfallen rund 56 Prozent aller Bekanntmachungen; die Top 50 decken etwa 95 Prozent. Die übrigen über fünfhundert gelisteten Plattformen bilden einen langen Ausläufer kleinerer Instanzen einzelner Kommunen, Zweckverbände, Forschungseinrichtungen und Großunternehmen.
Was ist eine Vergabeplattform?
Eine Vergabeplattform (auch: Vergabeportal, eVergabe-Plattform) ist ein elektronisches Portal zur digitalen Durchführung von Vergabeverfahren. Öffentliche Auftraggeber veröffentlichen über sie Bekanntmachungen und Vergabeunterlagen; Bieter reichen ihre Angebote rechtsverbindlich in digitaler Form ein. Der Funktionsumfang umfasst typischerweise Suche und Filterung von Ausschreibungen, Download der Unterlagen, Kommunikation über Bieterfragen, die Angebotsabgabe und — auftraggeberseitig — die Submission und Angebotsauswertung.
Vergabeplattformen sind abzugrenzen von:
- TED — Tenders Electronic Daily: dem EU-weiten Supplement des Amtsblatts. Ausschreibungen oberhalb der EU-Schwellenwerte sind dort zwingend zu veröffentlichen, die Abwicklung erfolgt jedoch weiterhin über die nationalen Plattformen.
- Bundesanzeiger und Landesgesetzblättern: die dem traditionellen öffentlichen Bekanntmachungswesen dienen.
- Ausschreibungsdiensten: privatwirtschaftlichen Diensten wie subreport oder tender24, die teilweise eigene Plattformen betreiben und teilweise als Rechercheservice fremde Bekanntmachungen aggregieren.
- Lieferantenportalen privater Konzerne: ohne Vergabepflicht, etwa Ariba oder SAP Business Network — diese unterliegen nicht dem Vergaberecht.
Rechtsgrundlagen und Veröffentlichungspflichten
Die Nutzungspflichten für elektronische Vergabeplattformen ergeben sich aus unterschiedlichen Regelungsebenen. Oberhalb der EU-Schwellenwerte gelten das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die Vergabeverordnung (VgV), die Sektorenverordnung (SektVO), die Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) sowie die Vergabeverordnung für den Bereich Verteidigung und Sicherheit (VSVgV). Sie schreiben die elektronische Kommunikation für den Großteil der Verfahrensschritte vor und verlangen die Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der EU (TED).
Unterhalb der Schwellenwerte regeln die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) für den Bund sowie die jeweiligen Vergabegesetze und -verordnungen der 16 Länder die Anforderungen an die elektronische Vergabe. Die Regelungen unterscheiden sich im Detail, etwa bei Wertgrenzen und zugelassenen Signaturniveaus.
Mit eForms (EU-Durchführungsverordnung 2019/1780) gilt seit dem 25. Oktober 2023 ein einheitliches europäisches Format für Vergabebekanntmachungen. Die deutsche Ausprägung (eForms-DE) passt den Standard an nationales Recht an und ersetzt die bisherigen Standardformulare.
Der nationale Standard XVergabe definiert Schnittstellen zwischen Vergabeplattformen und soll die plattformübergreifende Kommunikation vereinheitlichen. Seit 2024 wird mit dem Datenservice Öffentlicher Einkauf des Bundes ein zentraler Aggregationsdienst aufgebaut, der die verteilten Bekanntmachungen für statistische Auswertungen zusammenführt, die dezentralen Plattformen jedoch nicht ersetzt.
Eine Pflicht zur Nutzung einer bestimmten Plattform besteht nicht. Aus der Kombination aus föderaler Zuständigkeit und freier Plattformwahl der Auftraggeber resultiert die Vielzahl parallel betriebener Systeme.
Wer betreibt die Plattformen?
Hinter den öffentlich betriebenen Plattformen stehen Bund, Länder und Kommunen: Das Beschaffungsamt des BMI betreibt mit der eVergabe-Online die zentrale Plattform des Bundes, die Länder unterhalten eigene Landesplattformen oder Vergabemarktplätze. Technisch basieren viele davon auf Lösungen weniger Softwarehäuser — allen voran der cosinex GmbH, deren System auch dem Deutschen Vergabeportal (DTVP) und zahlreichen kommunalen Vergabemarktplätzen zugrunde liegt.
Daneben betreiben privatwirtschaftliche Anbieter eigene Plattformen, auf denen öffentliche Auftraggeber veröffentlichen: die Administration Intelligence AG (evergabe.de), die Healy Hudson GmbH (Deutsche eVergabe), die RIB Software SE (meinauftrag, RIB Vergabe), die subreport Verlag Schawe GmbH (Subreport ELViS), die AUMASS GmbH, die bi-Medien GmbH, die Deutsches Ausschreibungsblatt GmbH sowie der Staatsanzeiger-Verbund mit vergabe24.
Standards und Schnittstellen
Europäischer Standard für strukturierte Vergabebekanntmachungen (Durchführungsverordnung 2019/1780). Definiert 42 Formulartypen und ist seit dem 25. Oktober 2023 für oberschwellige Vergaben verpflichtend. Die deutsche Ausprägung eForms-DE passt den Standard an nationale Regelungen an.
Nationaler Standard zur plattformübergreifenden Kommunikation zwischen Vergabesystemen. Definiert XML-Schnittstellen für Bekanntmachungen, Unterlagen und Angebote. Entwickelt wird der Standard unter Koordination der Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT).
Zentraler Aggregationsdienst des Bundes (seit 2024), der eForms-Bekanntmachungen aller Vergabeplattformen in Deutschland zusammenführt und für statistische Auswertungen bereitstellt. Ersetzt die dezentralen Plattformen nicht.
Nachgelagerter Standard für die elektronische Rechnungsstellung gegenüber öffentlichen Auftraggebern. Obligatorisch für Rechnungen oberhalb des EU-Schwellenwerts seit November 2020.
Häufig gestellte Fragen
Quellen und weiterführende Informationen
Diese Übersicht wird von TendiGo gepflegt. Die Datengrundlage stammt aus der TendiGo-Datenanalyse — einer fortlaufenden Auswertung öffentlicher Vergabebekanntmachungen aus Deutschland und dem EU-Supplement (TED). Die Zahlen auf dieser Seite basieren auf 1.128.522 analysierten Bekanntmachungen, Stand 22. April 2026.
