Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie GIZ (Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH) beschafft eine dreiphasige Online-Doppelwandler-USV-Anlage (Unterbrechungsfreie Stromversorgung) mit mindestens 40 kVA Nennleistung für ein Projekt in der Demokratischen Republik Kongo. Die Lieferung umfasst die USV mit Lithium-Batterien (Mindestautonomie 30 Minuten), integriertem Wartungs-Bypass, SNMP-/Web-Fernüberwachung und automatischer Umschaltung auf den bestehenden Generator (GE.PK.110100.PRO+011, 100 kVA). Die Anlieferung erfolgt FCA Frankfurt Airport inklusive Verpackung, Transport und aller erforderlichen Exportdokumente in französischer Sprache.
Bieter müssen ein vollständig ausgefülltes Preisblatt, ein Anschreiben, Eigenerklärungen (Ausschlussgründe, EU-Russland-Sanktionen), Exportkontroll-Fragebögen, technische Datenblätter sowie ggf. Konsortial- bzw. Subunternehmererklärungen einreichen. Die Einreichung erfolgt elektronisch über das GIZ-e-Tendering-Portal (dtvp.de). Zuschlagskriterium ist zu 100 % der Preis.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertLeistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenKernleistung: 40 kVA Drehstrom-USV
Lieferung von 1 Stück einer dreiphasigen Online-Doppelwandler-USV-Anlage mit folgenden Eckdaten:
Elektrische Daten und Effizienz
Umgebungsbedingungen und Aufstellort
Kompatibilität mit bestehendem Notstromsystem
Die USV-Anlage muss mit dem vorhandenen Generator kompatibel sein:
Lieferung, Verpackung und Exportdokumente
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenZulassungsvoraussetzungen und Ausschlussgründe
Das Unternehmen muss leistungsfähig und zur Auftragsausführung geeignet sein. Es dürfen keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen (z. B. Verstöße gegen Wettbewerbsrecht, Korruption). Ggf. sind Abhilfemaßnahmen gemäß § 125 GWB nachzuweisen. Es dürfen keine Einträge im Wettbewerregister (WRegG) bestehen, die zum Ausschluss führen.
Embargo- und Handelsbeschränkungen
Die einschlägigen EU-Embargo- und Handelsbeschränkungen sind einzuhalten, insbesondere die EU-Verordnungen 833/2014 und 765/2006. Bieter, Mitglieder von Bietergemeinschaften, Subunternehmer, Lieferanten und Unternehmen, deren Kapazitäten für Eignungsnachweise genutzt werden (> 10 % des Auftragswerts), dürfen keine Verbindung zu Russland gemäß Art. 5k (1) EU-VO 833/2014 haben (keine russische Staatsbürgerschaft/Niederlassung, kein >50 %-Eigentum durch russische verbundene Personen/Unternehmen, kein Handeln auf deren Anweisung). Für Embargogüter sind die entsprechenden CN-Codes anzugeben.
Identitätsnachweis und Due-Diligence
Auf Verlangen nach Zuschlag ist ein Auszug aus dem Handelsregister (oder ein vergleichbares Gründungsdokument) vorzulegen sowie das von GIZ bereitgestellte Formular mit wesentlichen Handels- und Rechtsdaten auszufüllen, ggf. mit Übersetzung ins Deutsche oder Englische. Vor Zuschlag kann GIZ einen Due-Diligence-Fragebogen zur Risikoprüfung (Geldwäsche-/Terrorismusfinanzierungsprävention) anfordern.
Drittstaaten
Bieter aus nicht abgedeckten Drittstaaten (ohne WTO-GPA oder vergleichbare Abkommen) sowie Konsortien mit mindestens einem Mitglied aus einem solchen Drittstaat können von der Teilnahme ausgeschlossen werden.
Angebotsform und Sprache
Angebote und sämtliche Erklärungen sind in englischer Sprache einzureichen (sofern nicht anders in den Vergabeunterlagen bestimmt). Es sind die von GIZ bereitgestellten editierbaren Vorlagen (Word/Excel) zu verwenden. Preise sind netto in EUR mit gesondert ausgewiesener Umsatzsteuer anzugeben. Auch für optionale Positionen sind Preise anzusetzen.