A 10, km 34-49, bd. RF, 2. BA - Los 1 Verkehrssicherung
Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenVerkehrssicherung für den zweiten Bauabschnitt der A 10 zwischen den Bauabschnitten km 39,000 und 41,804 auf der rechten Richtungsfahrbahn sowie km 39,000 und 41,492 auf der linken Richtungsfahrbahn. Eingeschlossen sind außerdem die A 12 bis Bau-km 0+913 und die Anschlussstelle Niederlehme.
Die Leistung umfasst die Planung, Errichtung, Vorhaltung, Kontrolle, Änderung und Rücknahme der temporären Verkehrsführung sowie Verkehrszeichen und Verkehrstafeln, temporäre Markierungen, Absperr- und Warnsysteme, mobile Schutzeinrichtungen und temporäre Lichtsignalanlagen. Die Arbeiten werden in mehreren Bauphasen, auch nachts und an Wochenenden, ausgeführt.
Das Angebot ist elektronisch und in deutscher Sprache einzureichen.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt, insbesondere unter Berücksichtigung preislich günstigerer Grund- oder Wahlpositionen, monetarisierter Zuschlagskriterien sowie eines unbedingten Nachlasses.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenVerkehrssicherung und Verkehrsführung
Verkehrsführung und Verkehrssicherung auf der A 10 in den Bauphasen 2.0, 2.1a, 2.1b, 2.1c, 2.2a, 2.2b und 2.2c sowie auf der A 12 bis Bau-km 0+913. Die Leistung umfasst die Einrichtung, Vorhaltung, Kontrolle, Um- und Rücknahme von Verkehrsführungen für kurz- und längerfristige sowie tägliche und nächtliche Arbeitsstellen.
Die Phasen umfassen unter anderem Arbeiten zur Herstellung und zum Rückbau von Nothaltebuchten und Mittelstreifenüberfahrten, zur Sanierung von Längsfugen sowie weitere Arbeiten an den Bauphasen 2.0 bis 2.2c. Dabei sind Tages- und Nachtbaustellen, die ausgewiesenen Sperr- und verkehrsfreien Zeiten sowie die Abstimmung mit dem Auftraggeber, den anderen Fachlosen und den zuständigen Verkehrsbehörden zu berücksichtigen.
Verkehrszeichen und Verkehrstafeln
Erstellung, Abstimmung, Einholung und Umsetzung der erforderlichen verkehrsrechtlichen Anordnungen und Verkehrszeichenpläne. Verkehrszeichen, Verkehrs- und Verkehrslenkungstafeln, provisorische Wegweiser, Hinweistafeln und Baustelleninformationstafeln werden je nach Leistungsposition aufgebaut, verändert, umgesetzt, vor gehalten und wieder abgebaut. Stationäre Verkehrszeichen sind bei Bedarf mit mobilen, berührungsfreien Auskreuzvorrichtungen zu sichern.
Die Anordnungen und Pläne sind digital bei der zuständigen Verkehrsbehörde vorzureichen, nach Überarbeitung in Papier und als PDF einzureichen und den beteiligten Stellen in geeigneter Form bereitzustellen. Die Kosten für Anordnungen, Gebühren, Abstimmungen und Ortsbesichtigungen sind in der Kalkulation zu berücksichtigen.
Markierung und Verkehrseinrichtungen
Herstellung, Unterhaltung, Änderung und spätere Demarkierung der im Leistungsverzeichnis ausgewiesenen temporären Markierungen, insbesondere Längs- und Blockmarkierungen auf Asphalt und Beton sowie reaktiv markierte Leitlinien und Auskreuzungen an den Knotenpunkten Nord und Süd. Erforderliche Reinigungs- und Trocknungsarbeiten der Markierungsflächen sind mitzuleisten.
Ergänzend werden Absperrgeräte, Pfeil- und Leitbaken, Vorwarnblinkleuchten, Fahrbahnteiler, bauliche Leit- und Schwellenelemente sowie Aufbaulichtanlagen aufgebaut, vor gehalten, betrieben und zurückgebaut. Die im Leistungsverzeichnis genannten technischen Anforderungen, einschließlich Bakenabstände, sind einzuhalten.
Mobile Schutzeinrichtungen
Bereitstellung, Auf- und Abbau, Vorhaltung, Kontrolle und Instandsetzung der transportablen beziehungsweise temporären Schutzeinrichtungen nach den im Leistungsverzeichnis und in den Bau- und Verkehrsführungsplänen vorgesehenen Systemen, insbesondere T3/W2 und H1/W4. Anfangs- und Endkonstruktionen, Übergangskonstruktionen, Dilatationselemente und Notöffnungen sind mitzuleisten.
Die Schutzeinrichtungen müssen für die vorgesehenen Sicherheitsstufen geeignet und nachgewiesen sein. Beschädigte oder umgekippte temporäre Schutzeinrichtungen sind innerhalb der in der Baubeschreibung genannten Frist wiederherzustellen. Notöffnungen sind regelmäßig zu prüfen, zu dokumentieren und die Rettungskräfte sind praktisch einzuweisen.
Temporäre Lichtsignalanlagen Niederlehme
Bereitstellung, Montage, Inbetriebnahme, Betrieb, Wartung, Störungsbeseitigung und Demontage temporärer Lichtsignalanlagen an den Knotenpunkten Niederlehme Nord und Süd für die Sperrphasen der Rampen BT und UZ. Die Anlagen sind verkehrsabhängig zu steuern und mit den jeweils zugehörigen Detektions- und Koordinationsanforderungen zu betreiben.
Je Knotenpunkt und Sperrphase ist eine temporäre LSA mit 121 Tagen Vorhaltung und entsprechender Kontrolle vorgesehen. Die vorhandenen stationären Anlagen sind während des Betriebs abzuschalten und ihre Signalgeber abzudecken. Störungen der temporären Anlagen sind innerhalb der angegebenen Frist zu beseitigen; die technische Abnahme ist gemeinsam durchzuführen und zu dokumentieren.
Kontrollen, Dokumentation und Koordination
Durchführung der dreimal täglichen Kontrolle der Arbeitsstellensicherung, einschließlich an arbeitsfreien Tagen sowie nach Unwetter oder Sturm. Die Kontrollergebnisse sind elektronisch oder schriftlich zu erfassen und dem Auftraggeber in geeigneter Form bereitzustellen. Für die Kontrollen sind geeignete Arbeits- und Hilfsmittel sowie ein fälschungssicheres, GPS-fähiges Kontrollsystem vorzuhalten.
Die Leistung umfasst außerdem die Zuarbeit zum SiGe-Plan, Abstimmungen mit dem Auftraggeber, den Fachlosen, Verkehrsbehörden, Polizei, Autobahnmeisterei und Versorgungsunternehmen sowie die Führung und Fortschreibung der erforderlichen Ablaufpläne.
Baustellenbegleitende Leistungen
Aufbau, Vorhaltung und Räumung der Baustelleneinrichtung für die vorgesehene Bauzeit. Erforderliche Zufahrten, Lager- und Arbeitsflächen, Transportwege sowie Flächen für temporäre Anlagen sind bereitzustellen, zu unterhalten und nach Bauende zurückzubauen. Schutz von Bäumen und Vegetation, Reinigung der Fahrbahnen, Entsorgung beziehungsweise Verwertung der anfallenden Abfälle und die erforderliche Entsorgungsdokumentation sind mitzuleisten.
Leitungen und Kabel sind nach den geltenden Schutz- und Auskunftsanforderungen zu beachten. Vor Baubeginn ist der Zustand relevanter Bereiche zu dokumentieren und nach Bauabschluss sind die erforderlichen Freistellungs- und Abfallnachweise vorzulegen.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenUnternehmenseignung
Das Unternehmen muss die Eignung für die zu erbringende Bauleistung nachweisen. Im offenen Verfahren kann die Eignung bei präqualifizierten Unternehmen über die Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis, bei nicht präqualifizierten Unternehmen über die Eigenerklärung zur Eignung oder die EEE nachgewiesen werden. Auf gesondertes Verlangen können Bestätigungen und Bescheinigungen vorgelegt werden müssen.
Zuverlässigkeit und wirtschaftliche Angaben
Die Eigenerklärung erfasst Ausschluss- und Selbstreinigungsangaben, Angaben zu Steuern, Abgaben und Sozialversicherung, Insolvenz und Liquidation sowie Register- und Berufsgenossenschaftsangaben. Sie enthält außerdem Angaben zu Jahresumsätzen und zum Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags. Ein konkreter Mindestumsatz ist nicht eingetragen.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Nachzuweisen ist die Eignung durch vergleichbare Referenzen aus den letzten fünf Kalenderjahren sowie die Verfügbarkeit der für die Ausführung erforderlichen Arbeitskräfte. Auf gesondertes Verlangen sind Angaben zu jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräften, Lohngruppen und technischem Leitungspersonal vorzulegen.
Fachliche Qualifikation der Sicherungsverantwortlichen
Für die Kontrolle und Verantwortung der Verkehrssicherung an Arbeitsstellen ist die erforderliche MVAS-/RSA-21-Qualifikation nachzuweisen. Das Formblatt verlangt die Benennung eines Verantwortlichen und eines Stellvertreters sowie deren Eignungs- und Qualifikationsnachweise. Der Lehrinhalt RSA 21 ist zwingend nachzuweisen; ausländische Bieter müssen gleichwertige Qualifikationsnachweise erbringen.
Produkt- und Systemeignung
Für Stoffe, Bauteile und Ausrüstungen ist die Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck nachzuweisen. Das betrifft insbesondere Markierungsstoffe und -folien, Verkehrszeichen und Reflexfolien, temporäre Schutzeinrichtungen, mobile Lichtsignalanlagen sowie Aufstellvorrichtungen und deren statische Standsicherheit. Die jeweils geforderten Prüfberichte, Zulassungen, Eignungsprüfzeugnisse und Herstellerangaben sind vorzulegen.
Nachunternehmer, Eignungsleihe und Bietergemeinschaften
Vorgesehene Teilleistungen und Kapazitäten anderer Unternehmen sind im Angebot zu benennen. Auf gesondertes Verlangen sind Namen, gesetzliche Vertreter, Kontaktdaten, PQ-Nummern, Verpflichtungserklärungen und Eignungsnachweise vorzulegen. Bei wirtschaftlicher und finanzieller Eignungsleihe ist die gemeinsame Haftung zu erklären. Bei Bietergemeinschaften sind Mitglieder, bevollmächtigter Vertreter und gemeinsame Haftung zu erklären.
Weitere vertragliche Anforderungen
Bei Einsatz von Holzprodukten ist gegebenenfalls eine FSC-/PEFC-Zertifizierung oder die Erfüllung der einschlägigen Herkunftskriterien zu erklären. Die tariftreuebezogenen Pflichten für eigene Beschäftigte, Nachunternehmer und Arbeitskräfteverleiher sind zu beachten. Es sind keine weiteren konkreten Eignungsanforderungen zu Personal, Fachkunde, Umsatz oder Referenzprojektvolumen über die genannten Angaben hinaus formuliert.
Vergleichbare Referenzen über in den letzten fünf Kalenderjahren ausgeführte Bauleistungen; das Formular sieht mindestens drei Referenzfelder vor.
mit der zu vergebenden Verkehrssicherung vergleichbare Ausführungsleistungen; auf Verlangen Referenzbescheinigung über ordnungsgemäße Ausführung und Ergebnis
Wettbewerb & Angebotsprognose
Erwartete Konkurrenz auf Basis vergleichbarer VergabenAuf einen Blick
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