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A 10, km 34-49, bd. RF, 2. BA - Los 1 Verkehrssicherung

Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Nordost | Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes | Die Autobahn GmbH des Bundes | Die Autobahn GmbH des Bundes | Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)Hohen Neuendorf OT Stolpe, BrandenburgVeröffentlicht:
Angebotsfrist:

Zusammenfassung

Automatisch erstellt aus den Vergabeunterlagen

Verkehrssicherung für den zweiten Bauabschnitt der A 10 zwischen den Bauabschnitten km 39,000 und 41,804 auf der rechten Richtungsfahrbahn sowie km 39,000 und 41,492 auf der linken Richtungsfahrbahn. Eingeschlossen sind außerdem die A 12 bis Bau-km 0+913 und die Anschlussstelle Niederlehme.

Die Leistung umfasst die Planung, Errichtung, Vorhaltung, Kontrolle, Änderung und Rücknahme der temporären Verkehrsführung sowie Verkehrszeichen und Verkehrstafeln, temporäre Markierungen, Absperr- und Warnsysteme, mobile Schutzeinrichtungen und temporäre Lichtsignalanlagen. Die Arbeiten werden in mehreren Bauphasen, auch nachts und an Wochenenden, ausgeführt.

Das Angebot ist elektronisch und in deutscher Sprache einzureichen.

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Zeitplan & Fristen

Aus den Vergabeunterlagen extrahiert
Angebotsfrist: 25. November 2026
Termin / FristOKT2026 JAN2027 APR JUL OKT JAN2028 APR JUL
Veröffentlichung22. Okt. 2026
Bieterfragen-Fristca. 17. Nov. 2026
Angebotsfrist25. Nov. 2026
Angebotsöffnung25. Nov. 2026
Bindefrist25. Nov. 2026 – 25. Jan. 2027
Verkehrszeichenpläneca. 1. Feb. 2027
Baustelleninformationstafelca. 1. Feb. 2027
Baustelleninformationstafel Freigabeca. 1. Feb. 2027
Leistungsanzeigeca. 11. Feb. 2027
Vertragslaufzeit1. März 2027 – 15. Sep. 2028
Bauphase 2.01. März – 11. Mai 2027
VKS AkD Vorbereitung1. März – 23. März 2027
Baustelleneinrichtungca. 1. März 2027 – 1. Nov. 2028bis 2028
Verkehrssicherungskontrolleca. 1. März 2027 – 14. Sep. 2028
VKS AkD Instandsetzung8. März – 1. Apr. 2027
VKS AkD MÜF2. Apr. – 21. Apr. 2027
VKS Phase 2.1a22. Apr. – 11. Mai 2027
Phase 2.1a12. Mai – 4. Sep. 2027
VKS Phase 2.1b25. Aug. – 4. Sep. 2027
Phase 2.1b6. Sep. – 30. Nov. 2027
Phase 2.1c11. Okt. 2027 – 17. Feb. 2028
VKS Phase 2.1c25. Nov. – 30. Nov. 2027
Winterpause22. Dez. 2027 – 25. Jan. 2028
VKS Phase 2.2a26. Jan. – 17. Feb. 2028
Phase 2.2a18. Feb. – 30. Juni 2028
Phase 2.2b2. Juni – 21. Juli 2028
VKS Phase 2.2b23. Juni – 30. Juni 2028
VKS Phase 2.2c15. Juli – 21. Juli 2028
Phase 2.2c22. Juli – 22. Aug. 2028
Rückbau VKS16. Aug. – 22. Aug. 2028
Rückbau VKS AkD23. Aug. – 8. Sep. 2028
Phase Rückbau23. Aug. – 8. Sep. 2028
Kabelschutz-AnmeldungDatum offenMindestens zwei Wochen vor Beginn der Bau- oder Rekultivierungsarbeiten.
Gültigkeit KabelortungDatum offen14 Kalendertage ab Ausstellung des Kabelortungsprotokolls.
VAO kurzDatum offenMindestens eine Woche vor Einreichung bei Arbeitsstellen kürzerer Dauer.
VAO langDatum offenMindestens drei Wochen vor Einreichung bei Arbeitsstellen längerer Dauer.
VAO NebennetzDatum offenMindestens vier Wochen vor Einreichung bei längeren Maßnahmen mit Auswirkungen auf das Nebennetz.
KabelprobenDatum offenErst- und Eignungsprüfungen mindestens zehn Werktage vor erster Verwendung.
Kontrolle nach UnwetterDatum offenUnmittelbar nach Unwetter oder Sturm.
NotöffnungsprüfungDatum offenIm 30-Tage-Zyklus nach Inbetriebnahme der Verkehrsführung.
Temporäre LSA Knoten Nord BTDatum offen121 Tage während der Vollsperrung der Rampe BT; Kalenderdaten nicht angegeben.
Temporäre LSA Knoten Süd BTDatum offen121 Tage während der Vollsperrung der Rampe BT; Kalenderdaten nicht angegeben.
Temporäre LSA Knoten Nord UZDatum offen121 Tage während der Vollsperrung der Rampe UZ; Kalenderdaten nicht angegeben.
Temporäre LSA Knoten Süd UZDatum offen121 Tage während der Vollsperrung der Rampe UZ; Kalenderdaten nicht angegeben.
Schutzeinrichtung ReparaturDatum offenReparaturbeginn innerhalb von 180 Minuten nach Schadenseintritt.
LSA-StörungDatum offenStörungsbeseitigung innerhalb einer Stunde nach Bekanntwerden.
LSA-SoftwareDatum offenAnpassung während des Probebetriebs, maximal 60 Tage.
KontrollprüfungenDatum offenSpätestens sechs Wochen nach Übersendung des Prüfberichts.
VAO-AntragDatum offenUnverzüglich nach Zuschlagserteilung.
QualifikationsnachweisDatum offenSpätestens 14 Tage nach Auftragseingang.
SchlusszahlungDatum offen30 Kalendertage ab Rechnungsstellung.
AbnahmefristDatum offenFormelle Abnahme der Leistung; Kalenderdatum nicht angegeben.
MängelanspruchssicherheitDatum offenNach Abnahme bis zum Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelansprüche.
Aufbewahrung VergabeunterlagenDatum offenMindestens drei Jahre ab Zuschlag.
Tariftreue-UnterlagenDatum offenWährend der Vertragsdauer und bis zu drei Jahre nach Vertragsende.
BeschäftigteninformationDatum offenSpätestens bis zum 15. des Folgemonats.
Tariftreue-AbhilfeDatum offenNachweis der Abhilfemaßnahmen innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang der Abhilfeanordnung.
AusschlussprüfungDatum offenBis zu drei Jahre nach Beendigung eines festgestellten Tariftreueverstoßes.
VertragsstrafeDatum offenGeltendmachung bis zum Ende der Auftragsausführung.
RügefristDatum offen15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge.
Streitbeilegung InformationDatum offenIn der Regel innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Antrags.
StreitentscheidungDatum offenInnerhalb von zwei Monaten nach der Anhörung.
EinspruchsfristDatum offenDrei Monate nach Zugang der Entscheidung.
VerjährungshemmungDatum offenBis drei Monate nach Zugang der Entscheidung oder Verfahrensbeendigung.
vor Angebotsabgabenach Angebotsabgabegeschätzt

Zuschlagskriterien

Gewichtung laut Vergabeunterlagen
Niedrigster Preis1 Kriterium
Preis 100%Qualität 0%
  • Preis100%

    Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt, insbesondere unter Berücksichtigung preislich günstigerer Grund- oder Wahlpositionen, monetarisierter Zuschlagskriterien sowie eines unbedingten Nachlasses.

KI-Hinweis: Die Vergabeunterlagen und die Bekanntmachung stimmen überein und weisen den Preis als einziges Zuschlagskriterium mit 100 Prozent aus.

Leistungsumfang

Aus den Vergabeunterlagen

Verkehrssicherung und Verkehrsführung

Verkehrsführung und Verkehrssicherung auf der A 10 in den Bauphasen 2.0, 2.1a, 2.1b, 2.1c, 2.2a, 2.2b und 2.2c sowie auf der A 12 bis Bau-km 0+913. Die Leistung umfasst die Einrichtung, Vorhaltung, Kontrolle, Um- und Rücknahme von Verkehrsführungen für kurz- und längerfristige sowie tägliche und nächtliche Arbeitsstellen.

Die Phasen umfassen unter anderem Arbeiten zur Herstellung und zum Rückbau von Nothaltebuchten und Mittelstreifenüberfahrten, zur Sanierung von Längsfugen sowie weitere Arbeiten an den Bauphasen 2.0 bis 2.2c. Dabei sind Tages- und Nachtbaustellen, die ausgewiesenen Sperr- und verkehrsfreien Zeiten sowie die Abstimmung mit dem Auftraggeber, den anderen Fachlosen und den zuständigen Verkehrsbehörden zu berücksichtigen.

Verkehrszeichen und Verkehrstafeln

Erstellung, Abstimmung, Einholung und Umsetzung der erforderlichen verkehrsrechtlichen Anordnungen und Verkehrszeichenpläne. Verkehrszeichen, Verkehrs- und Verkehrslenkungstafeln, provisorische Wegweiser, Hinweistafeln und Baustelleninformationstafeln werden je nach Leistungsposition aufgebaut, verändert, umgesetzt, vor gehalten und wieder abgebaut. Stationäre Verkehrszeichen sind bei Bedarf mit mobilen, berührungsfreien Auskreuzvorrichtungen zu sichern.

Die Anordnungen und Pläne sind digital bei der zuständigen Verkehrsbehörde vorzureichen, nach Überarbeitung in Papier und als PDF einzureichen und den beteiligten Stellen in geeigneter Form bereitzustellen. Die Kosten für Anordnungen, Gebühren, Abstimmungen und Ortsbesichtigungen sind in der Kalkulation zu berücksichtigen.

Markierung und Verkehrseinrichtungen

Herstellung, Unterhaltung, Änderung und spätere Demarkierung der im Leistungsverzeichnis ausgewiesenen temporären Markierungen, insbesondere Längs- und Blockmarkierungen auf Asphalt und Beton sowie reaktiv markierte Leitlinien und Auskreuzungen an den Knotenpunkten Nord und Süd. Erforderliche Reinigungs- und Trocknungsarbeiten der Markierungsflächen sind mitzuleisten.

Ergänzend werden Absperrgeräte, Pfeil- und Leitbaken, Vorwarnblinkleuchten, Fahrbahnteiler, bauliche Leit- und Schwellenelemente sowie Aufbaulichtanlagen aufgebaut, vor gehalten, betrieben und zurückgebaut. Die im Leistungsverzeichnis genannten technischen Anforderungen, einschließlich Bakenabstände, sind einzuhalten.

Mobile Schutzeinrichtungen

Bereitstellung, Auf- und Abbau, Vorhaltung, Kontrolle und Instandsetzung der transportablen beziehungsweise temporären Schutzeinrichtungen nach den im Leistungsverzeichnis und in den Bau- und Verkehrsführungsplänen vorgesehenen Systemen, insbesondere T3/W2 und H1/W4. Anfangs- und Endkonstruktionen, Übergangskonstruktionen, Dilatationselemente und Notöffnungen sind mitzuleisten.

Die Schutzeinrichtungen müssen für die vorgesehenen Sicherheitsstufen geeignet und nachgewiesen sein. Beschädigte oder umgekippte temporäre Schutzeinrichtungen sind innerhalb der in der Baubeschreibung genannten Frist wiederherzustellen. Notöffnungen sind regelmäßig zu prüfen, zu dokumentieren und die Rettungskräfte sind praktisch einzuweisen.

Temporäre Lichtsignalanlagen Niederlehme

Bereitstellung, Montage, Inbetriebnahme, Betrieb, Wartung, Störungsbeseitigung und Demontage temporärer Lichtsignalanlagen an den Knotenpunkten Niederlehme Nord und Süd für die Sperrphasen der Rampen BT und UZ. Die Anlagen sind verkehrsabhängig zu steuern und mit den jeweils zugehörigen Detektions- und Koordinationsanforderungen zu betreiben.

Je Knotenpunkt und Sperrphase ist eine temporäre LSA mit 121 Tagen Vorhaltung und entsprechender Kontrolle vorgesehen. Die vorhandenen stationären Anlagen sind während des Betriebs abzuschalten und ihre Signalgeber abzudecken. Störungen der temporären Anlagen sind innerhalb der angegebenen Frist zu beseitigen; die technische Abnahme ist gemeinsam durchzuführen und zu dokumentieren.

Kontrollen, Dokumentation und Koordination

Durchführung der dreimal täglichen Kontrolle der Arbeitsstellensicherung, einschließlich an arbeitsfreien Tagen sowie nach Unwetter oder Sturm. Die Kontrollergebnisse sind elektronisch oder schriftlich zu erfassen und dem Auftraggeber in geeigneter Form bereitzustellen. Für die Kontrollen sind geeignete Arbeits- und Hilfsmittel sowie ein fälschungssicheres, GPS-fähiges Kontrollsystem vorzuhalten.

Die Leistung umfasst außerdem die Zuarbeit zum SiGe-Plan, Abstimmungen mit dem Auftraggeber, den Fachlosen, Verkehrsbehörden, Polizei, Autobahnmeisterei und Versorgungsunternehmen sowie die Führung und Fortschreibung der erforderlichen Ablaufpläne.

Baustellenbegleitende Leistungen

Aufbau, Vorhaltung und Räumung der Baustelleneinrichtung für die vorgesehene Bauzeit. Erforderliche Zufahrten, Lager- und Arbeitsflächen, Transportwege sowie Flächen für temporäre Anlagen sind bereitzustellen, zu unterhalten und nach Bauende zurückzubauen. Schutz von Bäumen und Vegetation, Reinigung der Fahrbahnen, Entsorgung beziehungsweise Verwertung der anfallenden Abfälle und die erforderliche Entsorgungsdokumentation sind mitzuleisten.

Leitungen und Kabel sind nach den geltenden Schutz- und Auskunftsanforderungen zu beachten. Vor Baubeginn ist der Zustand relevanter Bereiche zu dokumentieren und nach Bauabschluss sind die erforderlichen Freistellungs- und Abfallnachweise vorzulegen.

Eignungskriterien

Geforderte Nachweise laut Vergabeunterlagen

Unternehmenseignung

Das Unternehmen muss die Eignung für die zu erbringende Bauleistung nachweisen. Im offenen Verfahren kann die Eignung bei präqualifizierten Unternehmen über die Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis, bei nicht präqualifizierten Unternehmen über die Eigenerklärung zur Eignung oder die EEE nachgewiesen werden. Auf gesondertes Verlangen können Bestätigungen und Bescheinigungen vorgelegt werden müssen.

Zuverlässigkeit und wirtschaftliche Angaben

Die Eigenerklärung erfasst Ausschluss- und Selbstreinigungsangaben, Angaben zu Steuern, Abgaben und Sozialversicherung, Insolvenz und Liquidation sowie Register- und Berufsgenossenschaftsangaben. Sie enthält außerdem Angaben zu Jahresumsätzen und zum Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags. Ein konkreter Mindestumsatz ist nicht eingetragen.

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Nachzuweisen ist die Eignung durch vergleichbare Referenzen aus den letzten fünf Kalenderjahren sowie die Verfügbarkeit der für die Ausführung erforderlichen Arbeitskräfte. Auf gesondertes Verlangen sind Angaben zu jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräften, Lohngruppen und technischem Leitungspersonal vorzulegen.

Fachliche Qualifikation der Sicherungsverantwortlichen

Für die Kontrolle und Verantwortung der Verkehrssicherung an Arbeitsstellen ist die erforderliche MVAS-/RSA-21-Qualifikation nachzuweisen. Das Formblatt verlangt die Benennung eines Verantwortlichen und eines Stellvertreters sowie deren Eignungs- und Qualifikationsnachweise. Der Lehrinhalt RSA 21 ist zwingend nachzuweisen; ausländische Bieter müssen gleichwertige Qualifikationsnachweise erbringen.

Produkt- und Systemeignung

Für Stoffe, Bauteile und Ausrüstungen ist die Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck nachzuweisen. Das betrifft insbesondere Markierungsstoffe und -folien, Verkehrszeichen und Reflexfolien, temporäre Schutzeinrichtungen, mobile Lichtsignalanlagen sowie Aufstellvorrichtungen und deren statische Standsicherheit. Die jeweils geforderten Prüfberichte, Zulassungen, Eignungsprüfzeugnisse und Herstellerangaben sind vorzulegen.

Nachunternehmer, Eignungsleihe und Bietergemeinschaften

Vorgesehene Teilleistungen und Kapazitäten anderer Unternehmen sind im Angebot zu benennen. Auf gesondertes Verlangen sind Namen, gesetzliche Vertreter, Kontaktdaten, PQ-Nummern, Verpflichtungserklärungen und Eignungsnachweise vorzulegen. Bei wirtschaftlicher und finanzieller Eignungsleihe ist die gemeinsame Haftung zu erklären. Bei Bietergemeinschaften sind Mitglieder, bevollmächtigter Vertreter und gemeinsame Haftung zu erklären.

Weitere vertragliche Anforderungen

Bei Einsatz von Holzprodukten ist gegebenenfalls eine FSC-/PEFC-Zertifizierung oder die Erfüllung der einschlägigen Herkunftskriterien zu erklären. Die tariftreuebezogenen Pflichten für eigene Beschäftigte, Nachunternehmer und Arbeitskräfteverleiher sind zu beachten. Es sind keine weiteren konkreten Eignungsanforderungen zu Personal, Fachkunde, Umsatz oder Referenzprojektvolumen über die genannten Angaben hinaus formuliert.

Referenzprojekte
mindestens 3; weitere Referenzen bei Bedarf auf gesonderter Anlage ReferenzenZeitraum: die letzten 5 KalenderjahreVolumen: kein Mindestauftragswert angegeben; je Referenz ist der auf das Unternehmen entfallende Anteil am Auftragswert anzugeben

Vergleichbare Referenzen über in den letzten fünf Kalenderjahren ausgeführte Bauleistungen; das Formular sieht mindestens drei Referenzfelder vor.

mit der zu vergebenden Verkehrssicherung vergleichbare Ausführungsleistungen; auf Verlangen Referenzbescheinigung über ordnungsgemäße Ausführung und Ergebnis

KI-Hinweis: Alle Eignungskriterien wurden per KI aus den Vergabeunterlagen extrahiert. Mit TendiGo prüfen Sie in wenigen Minuten, ob Ihr Unternehmen die Anforderungen erfüllt.

Wettbewerb & Angebotsprognose

Erwartete Konkurrenz auf Basis vergleichbarer Vergaben
4–10Angebote erwartet
Median vergleichbarer Vergaben: rund 6 Angebote
Mittlere Konkurrenz
Wahrscheinliche Bieterzahl
1–3 · 33%4–10 · 65%11+ · 3%
Checkliste zur AngebotsabgabeKonkrete Schritte laut Vergabeunterlagen0 von 23 erledigt
Verbindliche Angebotsunterlagen
Erklärungen und Verpflichtungsnachweise
Auf Verlangen vorzulegende Unterlagen
Angebotsinhaltliche Bestätigungen
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Auf einen Blick

Auftraggeber
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Nordost | Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes | Die Autobahn GmbH des Bundes | Die Autobahn GmbH des Bundes | Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Anschrift
16540 Hohen Neuendorf OT Stolpe
Ort
16540 Hohen Neuendorf OT Stolpe
Kategorie
Brandenburg
Veröffentlicht
Angebotsfrist
Auftraggeber-Website
www.autobahn.de ↗

Erfüllungsort

Ort der Leistung
16540 Hohen Neuendorf OT Stolpe
Brandenburg

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