Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenÖffentliche Ausschreibung der Autobahn GmbH des Bundes, NL Westfalen, für Bauleistungen an der A1 bei Hamm im Zuge des Ersatzneubaus der Brücke über den Datteln-Hamm-Kanal (BW 4312).
Kurz zusammengefasst:
Bieter müssen ein vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis, Angebotsschreiben, Eigenerklärung zur Eignung (mind. 3 vergleichbare Referenzen der letzten 5 Jahre), Nachweise der Qualifikation (MVAS, ZTV M, ZTV FRS) sowie diverse FRS- und Markierungsnachweise vorlegen.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssumme wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme, insbesondere unter Berücksichtigung preislich günstigerer Grund- oder Wahlpositionen, ggf. monetarisierter Zuschlagskriterien sowie eines eventuellen Nachlasses ohne Bedingungen. Werkstätten für Behinderte erhalten einen Bonus von 15 v.H.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenAllgemeine Vorgaben und Geltungsbereich
Das Fachlos umfasst den Bereich von Bau-km 131+052,71 bis Bau-km 131+292,68 (ca. 240 m Länge) auf der A1 zwischen AS Hamm-Bockum/Werne und AS Hamm/Bergkamen, Stadtgebiet Hamm. Der Auftraggeber ist die Autobahn GmbH des Bundes, NL Westfalen, Außenstelle Hamm. Die Vergabe erfolgt ohne Aufteilung in mehrere Lose als Gesamtvergabe. Die Leistungen sind eng mit dem parallel laufenden Fachlos Brückenbau sowie dem Fachlos Verkehrssicherung DHK abzustimmen.
Baustelleneinrichtung und Koordination
Einrichten, Vorhalten und Räumen der Baustelle einschließlich aller Geräte, Betriebsmittel, Baubüros und Anschlüsse. Vorhalten der Baustelleneinrichtung über die gesamte Bauzeit (Abrechnung nach Baufortschritt). Wöchentliche Terminplanung und Teilnahme an Abstimmungsbesprechungen mit dem Fachlos Brückenbau; Protokolle erstellen und dem AG auf Verlangen innerhalb von 2 Werktagen zur Verfügung stellen.
Fahrzeugrückhaltesysteme – Rückbau
Rückbau der bestehenden Schutzeinrichtungen (Stahl und Beton) auf Fahrbahnrand, Mittelstreifen und Brücke: AEK Stahl, SE Stahl (z.B. 506 m FR Bremen außen, 339 m + weitere Teilstücke FR Köln außen), SE Beton (z.B. 87 m + 138 m + 177,58 m FR Bremen außen; 101,42 m + 1.164,10 m + 687,40 m Mittelstreifen), Übergangskonstruktionen/Übergangselemente (ÜK/ÜE), Anfangs-/Endkonstruktionen (AEK), Dilatationsstöße, Leitpfosten und Zusatzeinrichtungen. Erschwerter Pfostenabbau (Rammen) wird als Zulage vergütet. Ausgebaute Teile des AG sind 130 Wochen auf Kosten des AN zu lagern; übrige Materialien sind nach Wahl des AN zu verwerten oder zu entsorgen.
Fahrzeugrückhaltesysteme – Neumontage
Herstellung neuer FRS nach den Technischen Kriterien für den Einsatz von Fahrzeug-Rückhaltesystemen in Deutschland. Schutzeinrichtungen ohne lose Teile > 2 kg und ohne formaggressive Teile. Aufstellung in Boden (HB 1) oder auf Bauwerk nach Unterlagen des AG. Leistungsanforderungen mind. Aufhaltestufe H2, max. Wirkungsbereich W4/B. Bestandteile: SE auf Brücke (Stahl H2), SE am Fahrbahnrand (Stahl H2 und H1), SE im Mittelstreifen (Beton H2), Verschwenkungen, Übergangskonstruktionen, Übergangselemente, Anfangs-/Endkonstruktionen, Dilatationsstöße (320 mm), Leitpfosten (PE-HD mit Retroreflektoren und Pfeilzeichen), Stationszeichen, Betonfundamente (z.B. 63 m im Mittelstreifen FR Bremen), Fugenabklebung im Bereich Hintersüllung. Erschwerniszulagen für erschwertes Einbringen von Pfosten.
Markierung
Reinigung (Wasserhochdruck) und Trocknung der Markierungsfläche (ca. 750 m²). Demarkierung vorhandener Längsmarkierungen (verschiedene Typen, insgesamt mind. ca. 900 m, je Fahrtrichtung ca. 450 m). Neumarkierung Typ II als Verkehrsfreigabemarkierung in High-Solid-Farbe (Verkehrsklasse P7), mehrkomponentig, mit Vormarkierung (insgesamt mind. ca. 1.560 m, je Fahrtrichtung ca. 780 m). Berücksichtigung der Ausführung in Teilabschnitten über alle Bauphasen.
Entsorgung und Schadstoffe
Beim Rückbau anfallende Materialien (Beton, Stahl, Bitumen, asbesthaltige Abdichtungen, Farbbeschichtungen/Korrosionsschutz) sind fachgerecht zu entsorgen. Nachweis der Entsorgungswege für nicht gefährliche Abfälle (Erklärung gemäß § 24 ErsatzbaustoffV) – Vorlage 18 Werktage vor Beginn. Beauftragung zertifizierter Entsorgungsfachbetriebe (§ 56 Nr. 2 KrWG) und zugelassener Beförderer (§ 54 KrWG). Bei Asbestvorkommen Sachkundenachweis für ASI-Arbeiten gemäß TRGS 519.
Planungs- und Nachweispflichten
Ausführungsplanung FRS und Ausführungsplanung Markierungen: Vorlage beim AG spätestens 4 Wochen vor Beginn der jeweiligen Ausführung. Bauablaufplan: 15 Kalendertage nach Auftragserteilung zur Prüfung. Benennung der Fertigungswerke für Stahl und Korrosionsschutz: 14 Kalendertage nach Zuschlag. Betonliefervertrag und Betonsortenverzeichnis: 4 Wochen vor Beginn. Nachweis der Anmeldung zur Fremdüberwachung und Überwachungsvertrag vor Beginn. Benennung des Abfallbeauftragten vor Baubeginn.
Leistungen, die NICHT zum Fachlos gehören
Nicht Bestandteil dieses Fachloses und damit auch nicht anzubieten: Asphaltarbeiten (eigenes Fachlos), Ingenieurbau/Brückenbau (Fachlos Brückenbau DHK), Landschaftsbau, Verkehrsführung und -sicherung (Fachlos Verkehrssicherung DHK).
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenPersönliche Zuverlässigkeit / Ausschlussgründe
Keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A. Keine rechtskräftigen Verurteilungen wegen Verstößen (Freiheitsstrafe > 3 Monate, Geldstrafe > 90 Tagessätze oder Geldbuße > 2.500 €) in den letzten 2 Jahren. Kein Insolvenzverfahren eröffnet oder beantragt, keine Liquidation. Ordnungsgemäße Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen. Eintragung in Handelsregister, Handwerksrolle oder IHK (sofern Pflicht). Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Nachweis eines Mindestjahresumsatzes (Betrag wird vom AG vorgegeben, im Formular einzutragen). Nachweis eines Mindestjahresumsatzes im spezifischen Tätigkeitsbereich Straßenausstattung/Markierung (Betrag wird vom AG vorgegeben). Auf Verlangen: Bestätigung des Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder testierte Jahresabschlüsse/Gewinn- und Verlustrechnungen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen (Sozialkasse, Finanzamt, Berufsgenossenschaft mit Lohnsummen), Freistellungsbescheinigung § 48b EStG.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Mindestens 3 vergleichbare Referenzen aus den letzten 5 Kalenderjahren gemäß PQ-Liste 411_05 'Ausstattung der Straßen' (Straßenausstattung/Markierung). Pro Referenz: Bezeichnung der Leistung, Auftragswert (eigener Anteil), Ausführungszeitraum, Auftraggeber. Auf Verlangen: Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung. Erklärung zur jahresdurchschnittlichen Beschäftigtenzahl der letzten 3 Jahre, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Handwerksrollen-/IHK-Eintragung.
Fachliche Qualifikationen (Pflichtnachweise auf Verlangen)
Nachweis Qualifikation 'Verantwortlicher für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen' gemäß MVAS (Bundesautobahnen). Nachweis Qualifikation 'Geprüfte Fachkraft für Fahrbahnmarkierungen' gemäß ZTV M. Nachweis Qualifikation 'Unternehmen' gemäß ZTV M. Nachweis Qualifikation 'Verantwortlicher als Montagefachkraft' gemäß ZTV FRS. Angaben zu FRS gemäß Technischer Übersichtsliste (TÜL, Vers. 03-25) auf gesondertes Verlangen.
Materielle Eignung (FRS, Markierung, Materialien)
FRS-Eignungsnachweis gemäß Technischer Liefer- und Prüfbedingungen sowie Erfüllung der Kriterien S1-S5 nach RPS 2009; bei Schutzeinrichtungen auf Bauwerken ergänzende Kriterien. Nachweis durch Einzelnachweis oder Eintragung in der Technischen Übersichtsliste; Kennzeichnung gemäß ZTV FRS Abschnitt 5.5.3. Eignungsnachweise für Weiß- und Gelbmarkierungssysteme; Prüfbericht der Bundesanstalt für Straßenwesen mit Rundlaufprüfanlage (RPA). Prüfzeugnis zur Eignung der Kombinationsmittel. CE-Kennzeichnung und Schallleistungspegelangabe gemäß 32. BImSchV; EG-Konformitätserklärung für Maschinen/Geräte; ggf. Zertifizierung 'lärmarm' (z.B. Blauer Engel). Nachweis der Fremdüberwachung durch akkreditiertes Labor; Meldung der Baustelle bei anerkannter Prüfstelle gemäß DIN 1045-3 Anhang C.
Bietergemeinschaften, Eignungsleihe und Nachunternehmer
Bei Bietergemeinschaften: Abgabe der Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (HVA B-StB); überwiegender Auftragsanteil durch KMU-Partner erwünscht. Eignungsleihe möglich (technische/berufliche sowie wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit) über die HVA B-StB Formblätter Eignungsleihe. Bei Nachunternehmerleistungen: HVA B-StB Unterauftrag-/Nachunternehmerleistungen; auf Verlangen Namen der vorgesehenen Nachunternehmer mit PQ-Nummer.
Mindestens 3 Referenzen über vergleichbare Leistungen im Bereich Ausstattung der Straßen / Straßenausstattung (gemäß PQ-Liste 411_05)
Vergleichbar mit Straßenausstattung/Markierung. Pro Referenz: Bezeichnung der Leistung, Auftragswert (Anteil des Unternehmens), Ausführungszeitraum, Auftraggeber. Auf Verlangen Bescheinigungen über ordnungsgemäße Referenzausführung.