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A1, Verkehrssicherung; AS Ahlhorner Heide - Holdorf

Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Westfalen | Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes | Die Autobahn GmbH des Bundes | Die Autobahn GmbH des Bundes | Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)Hamm, NiedersachsenVeröffentlicht:
Angebotsfrist:

Zusammenfassung

Automatisch erstellt aus den Vergabeunterlagen

Worum geht's?

Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Westfalen, lässt für den Ersatzneubau zweier Brücken (K 258 Bakumer Straße, K 257 Schwichteler Straße) und den ersatzlosen Abbruch eines weiteren Bauwerks (Up'n Brink) entlang der Bundesautobahn A1 zwischen den Anschlussstellen Ahlhorner Heide und Holdorf sämtliche Verkehrssicherungsarbeiten als Bauleistung vergeben.

Dazu gehören das Einrichten, Vorhalten, Um- und Abbauen von Verkehrsführungen, transportablen Schutzeinrichtungen, Zusatzbeschilderung, gelber Baustellenmarkierung sowie Sperrungen im nachgeordneten Kreisstraßennetz. Außerdem sind Wochenend-Vollsperrungen der A1 (Freitag 22:00 Uhr bis Montag 05:00 Uhr) und nächtliche Vollsperrungen vorgesehen.

Verfahren: Offenes EU-Verfahren nach VOB/A, Zuschlag nach Preis. Vertragslaufzeit ca. 11.01.2027 – 15.01.2028.

Angebotsabgabe: Elektronisch über die Vergabeplattform vergabe.autobahn.de, Frist **17.11.2026

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Zeitplan & Fristen

Aus den Vergabeunterlagen extrahiert
Angebotsfrist: 17. November 2026
Termin / FristOKT2026 DEZ FEB APR JUN AUG OKT DEZ
Veröffentlichung13. Okt. 2026
Angebotsfrist17. Nov. 2026
Angebotsöffnung17. Nov. 2026
Bindefrist17. Nov. – 21. Dez. 2026
Ausführungsbeginn11. Jan. 2027
Vertragslaufzeit11. Jan. 2027 – 15. Jan. 2028
Vollsperrung BAB für Abbruch Bestandsbauwerke5. Feb. – 8. Feb. 2027
Vertragsende15. Jan. 2028
AbnahmefristDatum offen24 Werktage ab Abnahme (statt 12 Tage gemäß VOB/B §12 Abs. 1); konkreter Abnahmetermin nicht beziffert.
Vorlage SiGe-Plan-UnterlagenDatum offen14 Kalendertage nach Auftragserteilung.
Vorlage Erstprüfungen Markierung/tSEDatum offenSpätestens 3 Wochen vor erster Verwendung von Markierungssystemen und transportablen Schutzeinrichtungen.
Antragsfrist verkehrsrechtliche Anordnung (Standard)Datum offenMindestens 14 Tage vor Beginn der Sperrung bei der zuständigen Behörde zu beantragen.
Antragsfrist Sperrung AnschlussstellenDatum offenMindestens 21 Tage vor Beginn.
Antragsfrist BAB- und Kreisstraßen-VollsperrungenDatum offenMindestens 28 Tage vor Beginn der Vollsperrung zu stellen.
Abstimmung Vollsperrung BAB mit AGDatum offenMindestens 8 Wochen im Voraus mit dem Auftraggeber abzustimmen.
Abstimmung Vollsperrung KreisstraßenDatum offenMindestens 4 Wochen im Voraus abzustimmen.
Abstimmung Verkehrsführungen/SperrungenDatum offenMindestens 3 Wochen im Voraus abzustimmen.
Vorankündigung GewerbeaufsichtsamtDatum offenMindestens 2 Wochen vor Baubeginn.
Beginn Verkehrsbeschränkung abstimmenDatum offenMindestens 24 Stunden vor Beginn mit Polizei und Autobahnmeisterei abzustimmen.
Aufstellung Hinweistafeln vor InbetriebnahmeDatum offenMindestens 14 Tage vor Inbetriebnahme der Sperrung (auf BAB und im nachgeordneten Netz).
Vertragsstrafe-AbhilfefristDatum offen14 Kalendertage ab Zugang einer Abhilfeanordnung bei Verstößen gegen Tariftreuepflichten.
Informationsfrist an BeschäftigteDatum offenBis zum 15. des Folgemonats nach Einsatzbeginn der Beschäftigten (Tariftreue).
Aufbewahrungsfrist TariftreueDatum offen3 Jahre nach Vertragsende – Aufbewahrung der Tariftreue-Dokumentation.
Ausschlussfrist Tariftreue-VerstößeDatum offenBis zu 3 Jahre ab Beendigung des festgestellten Verstoßes.
vor Angebotsabgabenach Angebotsabgabe

Zuschlagskriterien

Gewichtung laut Vergabeunterlagen
Niedrigster Preis1 Kriterium
Preis 100%Qualität 0%
  • Preis100%

    Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssumme wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme, insbesondere unter Berücksichtigung preislich günstigerer Grund- oder Wahlpositionen, ggf. monetarisierter Zuschlagskriterien sowie eines eventuellen Nachlasses ohne Bedingungen.

KI-Hinweis: Kriterien und Gewichtung eindeutig: Zuschlagskriterium Preis (angekreuzt), Mehrere Zuschlagskriterien gemäß Vorlage HVA B-StB Gewichtung der Zuschlagskriterien ist NICHT angekreuzt und auch nicht als Anlage beigefügt.

Leistungsumfang

Aus den Vergabeunterlagen

Geltungsbereich und Maßnahme

Verkehrssicherung für den Ersatzneubau der Bauwerke K 258 Bakumer Straße (BW 3215504) und K 257 Schwichteler Straße (BW 3215527) sowie den ersatzlosen Abbruch des Bauwerks Up'n Brink (BW 3215518) im Zuge der Bundesautobahn A1, zwischen den Anschlussstellen Ahlhorner Heide und Holdorf.

Die Verkehrssicherungen der drei Bauwerke sind voneinander abhängig und müssen untereinander abgestimmt betrieben werden. Der Bieter führt dazu auch Schnittstellenkoordination mit dem parallel laufenden VE 1 (Brückenbau) durch – die Koordinierungspflicht für die Vollsperrungen liegt dort, die Abstimmung erfolgt mind. 8 Wochen vorher.

Sperr- und Verkehrsführungsregelungen

Auf der A1 gilt eine 3+3-Verkehrsführung (je 3 Fahrstreifen je Richtung) bzw. 2+2 im Bereich Up'n Brink. Der Verkehr ist während der gesamten Bauzeit durchgängig aufrechtzuerhalten.

Vollsperrungen BAB A1 sind als Wochenendsperrungen Freitag 22:00 Uhr bis Montag 05:00 Uhr vorgesehen:

je 1 Wochenende für Abbruch aller drei Bauwerkeje 1 Wochenende für das Auflegen der Fertigteile bei K 258 und K 257

Nächtliche Vollsperrungen 22:00–05:00 Uhr (Montag–Freitag) für Kappenschalungen und Entwässerungsleitungen – voraussichtlich max. 3 Nächte insgesamt.

Vollsperrungen im nachgeordneten Netz der Kreisstraßen K 258 und K 257 je ca. 12 Monate; Up'n Brink Straße während der Bauzeit dauerhaft.

Verkehrszeichen, Beschilderung und Umleitung

Lieferung, Aufstellung, Vorhaltung und Abbau aller erforderlichen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen:

Verkehrstafeln (z. B. 3,00 × 4,20 m, retroreflektierend RA1/RA2)Verkehrsschilder (Größe 2/3, retroreflektierend RA2)Anpassung bestehender Beschilderung (rotes Auskreuzen, Abdecken, mobile Auskreuzvorrichtungen)Hinweistafeln mit Abdeckern mindestens 14 Tage vor Inbetriebnahme der Sperrung, auf BAB und im nachgeordneten NetzVorwarntafeln Z 274 / Z 531 in LED-Technik (statisch)Arbeitsstelleninformationstafeln (2 je Baumaßnahme)Umleitungsbeschilderung gemäß Z 460 – an einmündenden Straßen und mind. alle 2 km; Schildergrößen 900×600 mm (nachgeordnetes Netz) bzw. 1000×700 mm (BAB)

Die Umleitungsstreckennummern sind vor Ausführung mit der anordnenden Verkehrsbehörde abzustimmen.

Transportable Schutzeinrichtungen und Markierung

Aufbau, Umsetzen, Vorhalten und Abbau transportabler Schutzeinrichtungen (tSE) gemäß TL-tSE 97, Aufhaltestufe T3, Wirkungsbereich W2.

Vorübergehende Markierungen (Gelbmarkierung) aus Folie Typ II, P7, Breiten 0,15 m und 0,30 m; Herstellung und Beseitigung (Demarkierung) sofort am selben Tag, Folientyp II, P7.

Ausführung gemäß ZTV-SA 97, RSA 21 und ZTV M; Markierungssysteme über BASt-Prüfberichte nachzuweisen.

Kontrolle, Wartung und Dokumentation

Tägliche 2 Kontrollen der Verkehrssicherung (auch sonntags), davon eine nach Dunkelheit; zusätzliche Kontrollen nach Unwetter/Sturm. Auf BAB mit elektronischem Erfassungsgerät, im nachgeordneten Netz schriftlich. Einsatz gemäß ZTV-SA.

Bautagesberichte täglich, Wartungskontrollprotokolle (elektronisch, wöchentlich auszudrucken), Aufmaßblätter positionsbezogen, Aufmaßskizzen für Markierungen und tSE mit Stationierungsangaben.

Antrags- und Abstimmungsfristen

Verkehrsrechtliche Anordnungen sind vom Bieter zu beantragen (Eigenantrag), Kontaktstellen u. a.:

BAB über am.holdorf@autobahn.de bzw. FU-WEF-OS-Verkehrsanordnung@autobahn.deBasisnetz über 1717@landkreis-vechta.de

Antragsfristen:

Standard: mind. 14 Tage vor BeginnSperrung Anschlussstellen: mind. 21 Tage vor BeginnBAB- und Kreisstraßen-Vollsperrungen: mind. 28 Tage vor Beginn

Abstimmungen mit Auftraggeber / Polizei / Autobahnmeisterei:

Vollsperrung BAB: mind. 8 Wochen im VorausVollsperrung Kreisstraßen: mind. 4 Wochen im VorausVerkehrsführungen/Sperrungen: mind. 3 Wochen im VorausBeginn Verkehrsbeschränkung: mind. 24 h vor Beginn mit Polizei/AM

Vorankündigung Gewerbeaufsichtsamt: mind. 2 Wochen vor Baubeginn.

Vorlage Erstprüfungen Markierung / tSE: spätestens 3 Wochen vor erster Verwendung.

Geltungsbereich Sperrzeiten: Reisezeitenkalender 2026 und 2027 ist zu beachten.

Qualifikation und technische Anforderungen

Personal:

Verantwortlicher Bauleiter mit erforderlicher Fachkenntnis (schriftlich benennen), Stellvertreter benennen, ständige ErreichbarkeitPersonal für Kontrollfahrten mit MVAS-Nachweis, inkl. BundesautobahnenFachkraft für Fahrbahnmarkierungen nach ZTV M

Geräte/Material:

CE-Kennzeichnung und LWA-Angabe nach § 3 der 32. BImSchV, oder als „lärmarm" zertifiziert (z. B. Blauer Engel)Verkehrszeichen nach RAL-GZ 628transportable Schutzeinrichtungen nach TL-tSE 97Markierungen Typ II, P 7mobile AuskreuzvorrichtungenAbsperrschranken mit mindestens fünf roten Leuchten, max. Abstand 1 m; Leitbaken beleuchtet (Längsabsperrung max. 9 m, Querabsperrung max. 5 m)

Entsorgung: Nachunternehmer für Entsorgung müssen zuverlässig und fachlich geeignet sein; Nachweis über Verbleib der Ausbaustoffe (Wiegescheine, Formblatt 5.4.1).

Eignungskriterien

Geforderte Nachweise laut Vergabeunterlagen

Persönliche Zuverlässigkeit und Ausschlussgründe

Keine schweren Verfehlungen gem. § 6e EU VOB/A (kein Eintrag im Gewerbezentralregister >3 Monate Haft, >90 Tagessätze, >2.500 € Geldbuße), keine Verfehlungen nach § 6 WRegG.

Ordnungsgemäße Entrichtung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen.

Kein anhängiges Insolvenzverfahren, keine Liquidation. Ggf. rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan vorzulegen.

Eintragung im Handelsregister, Handwerksrolle oder IHK-Eintragung, alternativ Gewerbeanmeldung.

Auf Verlangen: Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Sozialkasse, des Finanzamts, Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG, Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (mit Lohnsummen).

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Erklärung zum Mindestjahresumsatz (Betrag wird im konkreten Fall durch die Vergabestelle eingesetzt); auf Verlangen Bestätigung des Umsatzes durch Wirtschaftsprüfer/Steuerberater oder testierte Jahresabschlüsse/Gewinn- und Verlustrechnungen.

Eignungsleihe wirtschaftlich/finanziell ist zulässig (Formblatt HVA B-StB), bei Eignungsleihe gemeinsame Haftung.

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Mindestens 3 vergleichbare Referenzen über Bauleistungen der letzten 5 Kalenderjahre (Verkehrssicherung), je Referenz: Bezeichnung der Leistung, Auftragswert (auf Unternehmen entfallender Anteil), Ausführungszeitraum, Auftraggeber. Nachweise über ordnungsgemäße Ausführung auf Verlangen.

Verfügbarkeit erforderlicher Arbeitskräfte; Erklärung zur durchschnittlichen Arbeitskräfteanzahl der letzten 3 Jahre, gegliedert nach Lohngruppen, mit Leitungspersonal.

Zusätzliche Fachqualifikationen (auf Verlangen nachzuweisen):

Qualifikation des Verantwortlichen für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß MVAS, inkl. BundesautobahnenErfahrung mit RSA 21, ZTV-SA 97, ZTV MGeräte mit EG-Konformitätserklärung und LWA-Angabe (§ 3 32. BImSchV)Prüfberichte BASt für Markierungssysteme und transportable SchutzeinrichtungenRAL-Gütezeichen für Verkehrszeichen

Eignungsleihe technisch/beruflich (Formblatt HVA B-StB) und Nachunternehmereinsatz sind zulässig.

Erklärungen zur Angebotsabgabe und zur Vertragsdurchführung

Eigenerklärung Bezug Russland gemäß Art. 5k VO (EU) Nr. 833/2014 (Pflicht).

Eigenerklärung Bezug Holzprodukte (FSC/PEFC-Zertifizierung).

Benennung SiGe-Koordinator gemäß Baustellenverordnung/RAB 30.

Auflistung verantwortungstragender Personen (Bauleiter + Stellvertreter), Teilnahme an wöchentlichen Baubesprechungen und Verkehrsbesprechungen, ständige Erreichbarkeit.

Bindefrist des Angebots: 35 Tage ab Angebotsabgabe (hier abgeleitet aus den Stammdaten).

Formale Formerfordernisse

Elektronische Angebotsabgabe in Textform über die Vergabeplattform vergabe.autobahn.de. Frist **17.11.2026

Referenzprojekte
3 ReferenzenZeitraum: letzte 5 Kalenderjahre (auf Verlangen werden auch ältere Referenzen akzeptiert, soweit angekreuzt)

mindestens 3 vergleichbare Referenzen (Verkehrssicherung)

Bezeichnung der Leistung, Auftragswert (auf Unternehmen entfallender Anteil), Ausführungszeitraum, Auftraggeber; Vorlage von Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung auf Verlangen

KI-Hinweis: Alle Eignungskriterien wurden per KI aus den Vergabeunterlagen extrahiert. Mit TendiGo prüfen Sie in wenigen Minuten, ob Ihr Unternehmen die Anforderungen erfüllt.

Wettbewerb & Angebotsprognose

Erwartete Konkurrenz auf Basis vergleichbarer Vergaben
4–10Angebote erwartet
Median vergleichbarer Vergaben: rund 6 Angebote
Mittlere Konkurrenz
Wahrscheinliche Bieterzahl
1–3 · 37%4–10 · 61%11+ · 2%
Checkliste zur AngebotsabgabeKonkrete Schritte laut Vergabeunterlagen0 von 33 erledigt
Angebotsformulare
Eignungsnachweise
Eignungsleihe & Nachunternehmer
Sanktionen & Tariftreue
Leistungsbezogene Anlagen
Form & Frist
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Auf einen Blick

Auftraggeber
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Westfalen | Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes | Die Autobahn GmbH des Bundes | Die Autobahn GmbH des Bundes | Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Anschrift
59065 Hamm
Ort
59065 Hamm
Kategorie
Niedersachsen
Veröffentlicht
Angebotsfrist
Auftraggeber-Website
www.autobahn.de ↗

Erfüllungsort

Ort der Leistung
59065 Hamm
Niedersachsen

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