Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie DAK-Gesundheit lädt pharmazeutische Unternehmen zum Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V für den Wirkstoff Dapagliflozin (ATC A10BK01, eingesetzt bei Diabetes mellitus Typ 2) ein.
Es handelt sich um ein sogenanntes Open-House-Verfahren: Es gibt keine Auswahlentscheidung und keinen klassischen Zuschlag. Jedes pharmazeutische Unternehmen kann während der gesamten Vertragslaufzeit beitreten – zu jeder Zeit und zu den gleichen, vorher festgelegten Bedingungen.
Was zu tun ist: Das Unternehmen reicht die Vertragsunterlagen per E-Mail an openhouse@dak.de ein und erkennt damit die vertraglichen Maßgaben (insbesondere den vorgegebenen Rabatt) an. Spätere Beitritte sind fortlaufend möglich.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertLeistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenVertragsgegenstand
Gegenstand der Vereinbarung ist die Lieferung von Dapagliflozin-haltigen Arzneimitteln (ATC-Code A10BK01) zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V.
Art der Leistung
Lieferung (supplies) von Arzneimitteln. Die konkreten Produkte (Präparate, Darreichungsformen, Packungsgrößen) sind vom beitretenden Unternehmen in Anlage 2 zum Vertrag (Exceldatei) zu benennen.
Vertragslaufzeit
Die Vereinbarung läuft vom 01.10.2026 bis 30.09.2028 (24 Monate). Sie endet automatisch, sobald ein Exklusivvertrag aus einem förmlichen Vergabeverfahren in Kraft tritt.
Open-House-Charakter
Es gibt keine Auswahlentscheidung und keinen klassischen Zuschlag. Alle interessierten pharmazeutischen Unternehmen können während der gesamten Laufzeit beitreten – zu jeder Zeit und zu identischen Bedingungen. Das Verfahren richtet sich besonders an kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenKeine klassische Eignungsprüfung (Open-House-Verfahren)
Da es sich um ein Open-House-Verfahren handelt, gibt es keine Auswahl unter Bietern. Teilnehmen kann grundsätzlich jedes pharmazeutische Unternehmen, das die Vertragsunterlagen fristgerecht und vollständig einreicht und die vertraglichen Maßgaben (insbesondere den vorgegebenen Rabatt) anerkennt.
Ausschlussgründe – Diese dürfen NICHT vorliegen
Das Unternehmen darf nicht von folgenden Ausschlussgründen betroffen sein: