Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie DAK-Gesundheit schließt eine nicht-exklusive Rabattvereinbarung für das Arzneimittel Bimekizumab (Wirkstoff gegen Schuppenflechte und verwandte Erkrankungen) im Rahmen eines sogenannten Open-House-Verfahrens. Das bedeutet: Pharmazeutische Unternehmen, die Bimekizumab in Deutschland verkaufen dürfen, können dem Vertrag jederzeit beitreten – es gibt keine Begrenzung auf einen einzigen Vertragspartner.
Was zu tun ist: Das Angebotsschreiben, den unterzeichneten Vertrag sowie die ausgefüllten Anlagen 1 und 2 (Anlage 2 als Excel-Datei) per E-Mail an openhouse@dak.de senden – spätestens bis zum 5. des Vormonats vor dem gewünschten Vertragsstart.
Laufzeit: Erste Vertragsperiode vom 01.10.2026 bis 31.03.2027 (6 Monate), mit Verlängerungsoption.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertLeistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenGegenstand der Vereinbarung
Geschlossen wird eine nicht-exklusive Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V für den Wirkstoff Bimekizumab (ATC L04AC21). Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung im Open-House-Modell – die DAK-Gesundheit schließt keinen anderen Vertragspartner aus; jedes geeignete pharmazeutische Unternehmen kann zu den genannten Bedingungen beitreten.
Art des Auftrags: Lieferauftrag (CPV 33600000-6, Pharmaceutical products).
Vertragslaufzeit (erste Periode): 01.10.2026 bis 31.03.2027 (6 Monate), mit Option auf Verlängerung.
Liefergegenstand
Gegenstand ist das Arzneimittel Bimekizumab – und zwar in allen Dosierungen, Packungsgrößen und Handelsnamen, für die der beitretende Bieter eine Zulassung in Deutschland besitzt.
Leistungspflicht der Vertragspartner
Die beitretenden pharmazeutischen Unternehmen verpflichten sich, der DAK-Gesundheit den vereinbarten Rabatt auf den Abgabepreis des Arzneimittels zu gewähren, sofern dieses zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abgegeben wird.
Erfüllungsort und Reichweite
Erfüllungsort ist Deutschland (NUTS-Code DE600 – Hamburg als Standort der Beschaffungsstelle). Der Vertrag gilt für Lieferungen, die im Geltungsbereich des SGB V zu Lasten der DAK-Gesundheit abgegeben werden.
Beitrittsmodell
Die DAK-Gesundheit handelt als zentrale Beschaffungsstelle. Der Beitritt zum Vertrag ist grundsätzlich jederzeit möglich – vorausgesetzt, die geforderten Unterlagen werden vollständig und fristgerecht per E-Mail eingereicht (spätestens bis zum 5. des Vormonats vor dem gewünschten Starttermin; erster möglicher Beitritt für die Eröffnungsperiode bis 05.09.2026).
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenZulassung als pharmazeutisches Unternehmen
Der Bieter muss ein pharmazeutisches Unternehmen sein, das für das Inverkehrbringen von Bimekizumab in Deutschland zugelassen ist. Erforderlich ist eine entsprechende Herstellungs- oder Handelserlaubnis bzw. eine gültige EMA- oder BfArM-Zulassung für den Wirkstoff.
Vertragliche Annahme
Der Bieter muss bereit sein, die Vertragsbedingungen – insbesondere die vorgegebene Rabattstaffelung, die Laufzeit und die Open-House-Regelungen – vollständig zu akzeptieren und den unterzeichneten Vertrag einzureichen.
Sicherheitsleistung
Vorzulegen ist eine Sicherheitsleistung; die genauen Modalitäten (Höhe, Form, Frist) sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Im Rahmen der Eignungsprüfung relevant. Konkrete Mindestwerte (z. B. Umsatz, Bonitätsnachweise) sind im Bekanntmachungsdokument nicht genannt.
Technische Leistungsfähigkeit
Der Bieter muss nachweisen, dass er in der Lage ist, Bimekizumab in ausreichender Menge und zeitnah an Apotheken bzw. die gesetzliche Krankenversicherung zu liefern.
Sprache der Unterlagen
Sämtliche Erklärungen und Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen.
Ausschlussgründe (national)
Folgende Ausschlussgründe dürfen nicht vorliegen:
Hinweis zur Nachforderung
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Unterlagen nur eingeschränkt nachzufordern. Bieter sollten daher von Anfang an alle geforderten Nachweise vollständig einreichen.