Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie DAK-Gesundheit schließt eine nicht-exklusive Rabattvereinbarung für das Arzneimittel Triptorelin (ATC L02AE04) nach § 130a Abs. 8 SGB V im Open-House-Modell.
Was bedeutet das? Es handelt sich nicht um eine klassische Ausschreibung mit Wettbewerb. Pharmazeutische Unternehmen können dem vorbereiteten Rahmenvertrag jederzeit zu gleichen Bedingungen beitreten – ohne Auswahlentscheidung der Krankenkasse.
Laufzeit: 01.09.2026 bis 31.08.2028 (24 Monate). Der Vertrag endet automatisch, sobald ein Exklusivvertrag aus einem förmlichen Vergabeverfahren in Kraft tritt.
Beitritt: Unterlagen werden per E-Mail an openhouse@dak.de eingereicht. Für einen Beitritt zum 1. oder 15. eines Monats müssen die Unterlagen bis zum 5. Kalendertag des Vormonats vorliegen.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertLeistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenGegenstand der Vereinbarung
Die DAK-Gesundheit schließt eine nicht-exklusive Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V für Arzneimittel mit dem Wirkstoff Triptorelin (ATC L02AE04). Es handelt sich um ein Originalpräparat.
Der Beitritt erfolgt im Open-House-/Zulassungsmodell: Alle interessierten pharmazeutischen Unternehmen können dem Rahmenvertrag zu gleichen Bedingungen beitreten. Eine Auswahlentscheidung oder ein Zuschlag im klassischen Sinne findet nicht statt.
Vertragslaufzeit und Ende
Beitritt während der Laufzeit
Ein Beitritt ist jederzeit während der Vertragslaufzeit möglich. Für einen Beitritt zum 1. oder 15. eines Folgemonats müssen die Unterlagen bis zum 5. Kalendertag des Vormonats vollständig vorliegen.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenGrundvoraussetzungen für den Beitritt
Im Open-House-Modell erfolgt keine Auswahlentscheidung. Grundvoraussetzung für einen Beitritt ist die vollständige und rechtzeitige Einreichung der Vertragsunterlagen per E-Mail an openhouse@dak.de.
Detaillierte Eignungsanforderungen sind dem Antragsschreiben (Anschreiben) zu entnehmen, das in den vorliegenden Unterlagen nicht vollständig enthalten ist.
Ausschlussgründe
Es sind die nationalen Ausschlussgründe zu beachten, insbesondere: