Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie DAK-Gesundheit schließt für den Zeitraum 01.09.2026 bis 31.08.2028 eine nicht-exklusive Rabattvereinbarung für Arzneimittel mit dem Wirkstoff Abatacept (ATC L04AA24).
Es handelt sich um ein sog. Open-House-Verfahren: Pharmazeutische Unternehmen können jederzeit während der Vertragslaufzeit zu festgelegten Bedingungen beitreten – eine Auswahl unter den Bewerbern findet nicht statt.
Vertragliche Grundlage ist § 130a Abs. 8 SGB V (Rabattgewährung zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen). Der Vertrag endet automatisch, sobald ein Exklusivvertrag aus einem förmlichen Vergabeverfahren in Kraft tritt.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertLeistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenVertragsgegenstand
Gegenstand der Vereinbarung sind Arzneimittel mit dem Wirkstoff Abatacept (ATC-Code L04AA24), die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abgegeben werden. Die konkreten Arzneimittel, für die der Rabatt gewährt wird, werden vom beitretenden Unternehmen in Anlage 2 zum Vertrag benannt.
Vertragsart und Beitrittsmodell
Es handelt sich um eine nicht-exklusive Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V im Format eines Open-House-Verfahrens (Zulassungsmodell).
Vertragslaufzeit und Endeautomatik
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenTeilnahmevoraussetzungen
Beim Open-House-Verfahren erfolgt keine Auswahl unter den Bewerbern. Teilnehmen kann jedes pharmazeutische Unternehmen, das die nachfolgenden formalen Voraussetzungen erfüllt.
Ausschlussgründe (national)
Ein Beitritt ist ausgeschlossen, wenn einer der folgenden Ausschlussgründe vorliegt: