Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie DAK-Gesundheit schreibt einen nicht-exklusiven Rabattvertrag für das Asthmamedikament Formoterol (Inhalationspulver, 6 µg, ATC R03AC13) aus.
Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren (Zulassungsmodell): Jedes zugelassene pharmazeutische Unternehmen in Deutschland kann während der gesamten Vertragslaufzeit jederzeit beitreten.
Wichtig: Es gibt keine förmliche Angebotserstellung und keine Auswahlentscheidung. Mitglieder reichen die geforderten Unterlagen per E-Mail ein und akzeptieren die Vertragsbedingungen der DAK.
Vertragslaufzeit: 01.10.2026 – 30.09.2028 (24 Monate, mit Option auf einmalige Verlängerung um 12 Monate).
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertLeistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenVertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrags ist der Wirkstoff Formoterol, ausschließlich als Inhalationspulver (IHP) in der Wirkstärke 6 µg, ATC-Code R03AC13.
Vertragsmodell
Es handelt sich um eine nicht-exklusive Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V im offenen Zulassungsmodell (Open-House).
Leistungspflicht des Unternehmens
Das pharmazeutische Unternehmen gewährt der DAK-Gesundheit den vereinbarten Rabatt auf das genannte Arzneimittel, das zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abgegeben wird. Die genauen Rabattstaffelungen und Konditionen ergeben sich aus dem vorgegebenen Rahmenvertrag und Preisblatt.
Vertragslaufzeit und Beitritt
Erfüllungsort
Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg, Deutschland.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenPersönliche Eignung des Bieters
Der Bieter muss ein pharmazeutisches Unternehmen sein, das zur Herstellung, Einfuhr oder zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in Deutschland berechtigt ist. Eine bestimmte Rechtsform (z. B. GmbH, AG) wird nicht vorgeschrieben.
Zulassung des Arzneimittels
Das Produkt Formoterol 6 µg (IHP) muss über eine gültige Zulassung (national oder europäisch) für den deutschen Markt verfügen. Gegebenenfalls ist eine Hersteller- oder Importerlaubnis gemäß § 2 AMG nachzuweisen.
Vertragliche Akzeptanz
Der Bieter muss bereit sein, den von der DAK-Gesundheit vorgegebenen Rahmenvertrag (einschließlich der vorgegebenen Rabatte, Liefer- und Preisbedingungen) zu unterzeichnen und einzuhalten.
Ausschlussgründe
Es gelten die üblichen nationalen Ausschlussgründe, darunter insbesondere: