Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie DAK Gesundheit schließt nicht-exklusive Vereinbarungen über die Durchführung von Online-Pflegekursen nach § 45 SGB XI ab. Das Verfahren ist als Open-House (Beitrittsverfahren) angelegt: Interessierte Anbieter können zu festgelegten Bedingungen beitreten.
Vertragslaufzeit: 06.05.2026 – 30.04.2028, mit Verlängerungsoption von 2 × 12 Monaten.
Teilnahme: Anbieter reichen die geforderten Eigenerklärungen ein und treten der Vereinbarung bei. Es gibt keine Exklusivität – mehrere Anbieter können gleichzeitig zugelassen werden.
Die vollständigen Vergabeunterlagen sind über die Plattform DTVP abrufbar.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertLeistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenGegenstand der Vereinbarung
Es wird eine nicht-exklusive Vereinbarung über die Durchführung von Online-Pflegekursen gemäß § 45 SGB XI abgeschlossen. Das bedeutet: Es können mehrere Anbieter parallel zugelassen werden – Exklusivität wird nicht gewährt.
Das Verfahren ist als sogenanntes Open-House (Beitrittsverfahren) angelegt. Anbieter, die die Teilnahmebedingungen erfüllen, können der Vereinbarung beitreten.
Inhalt der zu erbringenden Leistung
Zu erbringen ist die Durchführung von Online-Pflegekursen nach § 45 SGB XI. Diese umfasst digitale Pflegekurse für pflegende Angehörige und interessierte Versicherte der DAK Gesundheit.
Inhalt und didaktische Ausgestaltung richten sich nach den Anforderungen des § 45 SGB XI (Pflegekurse für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige).
Vertragslaufzeit und Verlängerung
Die Vereinbarung endet mit Ablauf der jeweiligen Laufzeit, sofern keine Verlängerung vereinbart wird.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenZuverlässigkeit
Der Anbieter muss eine Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB abgeben (Anlage A2). Damit wird bestätigt, dass keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe vorliegen.
Mindestlohn und Tariftreue
Abzugeben ist eine Eigenerklärung zur Einhaltung von Mindestlohn und Tariftreue (Anlage A2).
Russlandsanktionen
Erforderlich ist eine Eigenerklärung zur Einhaltung von Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 (Russland-Sanktionen) – diese Pflicht gilt auch für eingesetzte Nachunternehmer (Anlage A2).
Nachunternehmer und Bietergemeinschaften
Sonstige Eignungsanforderungen
Weitere Eignungskriterien (z. B. Referenzprojekte, Umsatznachweise, Qualifikationen des Personals) sind aus den verfügbaren Stammdaten nicht ableitbar. Diese sind den vollständigen Vergabeunterlagen auf www.dtvp.de zu entnehmen.