Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung, Installation und Inbetriebnahme von 4 Röntgenprüfgeräten für das Land- und Amtsgericht Köln
Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenBeschaffung von insgesamt vier fabrikneuen Röntgenprüfgeräten für die Gepäck-, Taschen- und Postkontrolle. Zwei Geräte sind für das Bestandsgebäude im Jahr 2026 vorgesehen; zwei weitere können optional für das Interimsgebäude abgerufen werden. Die Geräte werden einschließlich Zubehör geliefert, betriebsbereit installiert und in Betrieb genommen. Ebenfalls vorgesehen sind Einweisung, eine eintägige Grundschulung und eine bedarfsabhängige eintägige Nachschulung.
Das Angebot ist vollständig und elektronisch über den Vergabemarktplatz NRW einzureichen.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Gerätepreis70%
Preis des Geräts; relative Bewertung zum preisgünstigsten Angebot.
- Geräuschentwicklung20%
Durchschnittlicher Schalldruckpegel aus Standby- und Durchleuchtungsbetrieb; niedrigere Werte werden besser bewertet.
- Stromverbrauch5%
Stromverbrauch je Stunde im Standby- und Durchleuchtungsbetrieb; niedrigerer Verbrauch wird besser bewertet.
- Reaktionszeit im Störfall5%
Reaktionszeit bis ein Techniker vor Ort ist: bis 24 Stunden = 5 Punkte, bis 48 Stunden = 2,5 Punkte, mehr als 48 Stunden = 0 Punkte.
Gesamtwertung in 100 Punkten: Gerätepreis = (preisgünstigstes Angebot / Gerätepreis des Bieters) × 70 Punkte; Geräuschentwicklung = (durchschnittlicher Geräuschpegel des Bestbieters / durchschnittlicher Geräuschpegel des Bieters) × 20 Punkte, wobei Durchschnitt = (Standby-Wert + Durchleuchtungswert) / 2; Stromverbrauch = (Stromverbrauch des Bestbieters / Stromverbrauch des Bieters) × 5 Punkte; Reaktionszeit im Störfall: bis 24 Stunden = 5 Punkte, bis 48 Stunden = 2,5 Punkte, mehr als 48 Stunden = 0 Punkte. Die Punktzahlen der vier Kriterien werden addiert; das Angebot mit der höchsten Punktzahl erhält den Zuschlag.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenGeräte und Lieferumfang
Der Angebotsumfang umfasst insgesamt vier Röntgenprüfgeräte desselben Modells. Zwei Geräte sind für das Bestandsgebäude im Jahr 2026 vorgesehen. Zwei weitere Geräte können vom BLB NRW optional für das Interimsgebäude abgerufen werden; ein Abrufanspruch besteht nicht.
Die Geräte werden fabrikneu, vollständig und betriebsbereit geliefert. Je Gerät gehören zwei passende Transportboxen, eine abgesetzte Bedieneinheit, ein zweiter Farbmonitor mit mindestens 21 Zoll und eine Umschaltoption für Fernbedienung und Bedienung am Gerät zum Lieferumfang. Bei einem Tischgerät ist optional ein passender Unterwagen anzubieten.
Die Geräte werden am Landgericht Köln in unmittelbarer Nähe von Metalldetektorrahmen aufgestellt. Die maximalen Außenmaße einschließlich Ein- und Auslaufrollenbahnen betragen 2.300 mm Länge, 800 mm Breite und 1.210 mm Höhe.
Installation, Einweisung und Schulung
Die Installation erfolgt betriebsbereit. Das Bedienpersonal wird in die Handhabung eingewiesen; eine deutschsprachige Bedienungsanleitung ist zu liefern.
Eine eintägige Grundschulung am Landgericht Köln ist für mindestens sechs Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorgesehen. Sie umfasst theoretische und praktische Einführung, Waffenkunde, Sprengstoffkunde, Röntgentechnik und Strahlenschutz, die Auswertung von Röntgenbildern sowie praktische Übungen der Zugangskontrolle und Zähl- und Auslesemöglichkeiten.
Nach etwa zwei Jahren kann eine eintägige Nachschulung erforderlich werden. Sie wird nur nach gesonderter Beauftragung und bei ausreichenden Haushaltsmitteln erbracht und ist im Preisblatt getrennt auszuweisen.
Technische und sicherheitsbezogene Anforderungen
Das Gerät muss die geltenden Strahlungs- und Gesundheitsvorschriften für Strahlungsemissionseinrichtungen einhalten und über eine gültige Bauartzulassung verfügen. Für den nichtmedizinischen Betrieb darf ausschließlich eine Anzeige nach § 19 StrlSchV erforderlich sein.
Die technische Ausstattung umfasst unter anderem ein Hauptkeyboard, Einlauf- und Auslaufrollenbahnen, eine Bedieneinheit mit mindestens fünf Meter Kabel, zwei Plastikboxen, ein Zusatzkeyboard, einen zweiten Monitor, eine Umschaltoption sowie Software zur automatischen Echtzeit-Erkennung gefährlicher Stoffe, beispielsweise Sprengstoff. Gerätetypen und Bahnlängen sind im Angebot noch anzugeben.
Für das Gerät gelten unter anderem folgende Mindestanforderungen: Tunnelgröße mindestens 600 x 400 mm, Förderbandgeschwindigkeit mindestens 0,2 m/s, Belastbarkeit mindestens 90 kg bei gleichmäßiger Verteilung, Durchdringung von mindestens 26 mm Stahl, Erkennbarkeit von Draht bis mindestens 38 AWG, eine Röntgendosis von höchstens 2 µSv und eine Anodenspannung von mindestens 140 kV. Das Mehrenergieverfahren muss organische Stoffe, anorganische Stoffe und Mischmaterialien unterscheiden können. Der Monitor muss mindestens 21 Zoll Farbmonitor mit mindestens 1280 x 1024 Pixeln und 75 Hz sein sowie strahlungsarm nach TCO 03 oder vergleichbar sein. Der elektronische Zoom muss mindestens 16-fach sein.
Das Gerät muss außerdem eine Pseudocolor-Bildverarbeitung, variable Kontrastanhebung, Echtzeit-Kontrastverstärkung über das gesamte Bild, die Darstellung organischer und anorganischer Stoffe sowie eine Bildwiederholfunktion besitzen.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenFormale und persönliche Anforderungen
Das Angebot muss vollständig, formal, rechnerisch und fachlich richtig sein und sämtliche Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllen. Änderungen, Streichungen, Umformulierungen und Ergänzungen der Vergabeunterlagen sowie eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen sind unzulässig.
Für Ausschlussgründe ist eine Eigenerklärung nach Formular 521 einzureichen. Für die Einhaltung des Mindestlohngesetzes ist eine Eigenerklärung nach Formular 522 einzureichen.
Bei einer Bietergemeinschaft müssen alle Mitglieder die Eignungskriterien insgesamt erfüllen, ihre Mitwirkung und Leistungsteile angegeben und ein bevollmächtigter Vertreter benannt werden. Bei Unteraufträgen oder Eignungsleihe sind die eingesetzten Unternehmen sowie die erforderlichen Erklärungen und Nachweise anzugeben.
Technische Anforderungen und Nachweise
Bieten müssen ein fabrikneues, betriebsbereites Röntgenprüfgerät an, das sämtliche technischen und sicherheitsbezogenen Anforderungen erfüllt. Erforderlich sind insbesondere eine gültige Bauartzulassung, die Erfüllung der Anforderung an die Anzeige nach § 19 StrlSchV, Sicherheitszeichen wie CE, GS oder TÜV sowie deutschsprachiges Prospektmaterial mit technischen Daten.
Die im Angebot geforderten technischen Mindestanforderungen an Tunnel, Förderband, Durchdringung, Draht, Röntgendosis, Anodenspannung, Mehrenergieverfahren, Monitor, besondere Funktionen und elektronischen Zoom sind einzuhalten und nachzuweisen. Die Angaben zu Stromverbrauch, Schalldruckpegel und Reaktionszeit im Störfall sowie Gewährleistung und Herstellergarantie sind anzugeben.
Referenzen und Nachweise
Mindestens ein Referenzkunde mit einem vergleichbaren Röntgenprüfgerät ist zu benennen. Ein Ansprechpartner beim Referenzkunden sowie die im Referenzformular vorgesehenen Angaben zur Lieferung und Installation von Geräten sind anzugeben. Referenzen sind mit dem Angebot einzureichen.
Nachweise über technische und berufliche Mindestanforderungen, Bauartzulassung, Sicherheitszeichen und Eignungsleihe beziehungsweise Unteraufträge sind in den vorgesehenen Formularen beizufügen. Konkrete quantitative Eignungskriterien wie Mindestumsatz, Mindestauftragswert oder eine Mindestanzahl weiterer Referenzen sind in den Unterlagen nicht angegeben.
Mindestens ein Referenzkunde mit vergleichbarem Röntgenprüfgerät sowie Ansprechpartner beim Referenzkunden. Im Referenzformular sind zusätzlich Auftraggeber, Anschrift, Telefonnummer, Jahr der Lieferung und Installation, Auftragsumfang und Anzahl der Geräte anzugeben.
vergleichbares Röntgenprüfgerät; Vorlage im Referenzformular
Wettbewerb & Angebotsprognose
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