Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie AOK Niedersachsen bietet einen nicht exklusiven Rabattvertrag für Prednisolon (ATC H02AB06) im Open-House-Modell an. Vertragsgegenstand sind Fertigarzneimittel mit diesem Wirkstoff, die im Sprechstundenbedarf in Niedersachsen verordnet und abgegeben werden – ausgenommen Tabletten mit mehr als 50 Stück pro Packung.
Was bedeutet das für Sie? Jeder pharmazeutische Unternehmer (auch Gemeinschaften) kann unter einheitlichen Bedingungen beitreten. Es findet keine Auswahl durch die AOK statt – alle Interessenten erhalten denselben Vertrag.
Wichtiger Hinweis: Ab 01.07.2026 müssen Apotheken im Sprechstundenbedarf vorrangig solche rabattvertraglich gebundenen Fertigarzneimittel abgeben. Ein Beitritt erhöht daher die Abgabewahrscheinlichkeit Ihres Präparats deutlich.
Vertragslaufzeit: 01.11.2026 bis 31.10.2028 (24 Monate). Ein Beitritt ist jederzeit zum 1. eines Monats möglich, spätestens zum 01.10.2028.
Rechtsnatur: Kein klassisches Vergabeverfahren – daher keine Eignungsprüfung im vergaberechtlichen Sinn und keine Zuschlagsentscheidung.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertLeistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenWas ist Vertragsgegenstand?
Gegenstand sind nicht exklusive Arzneimittelrabattverträge für Fertigarzneimittel mit dem Wirkstoff Prednisolon (ATC-Code WHO: H02AB06).
Eingeschlossen:
Ausgeschlossen:
Wer kann beitreten?
Beitreten können:
Alle Teilnehmer erhalten dasselbe Vertragsangebot zu identischen Bedingungen. Individuelle Verhandlungen finden nicht statt. Eine Auswahlentscheidung durch die AOK Niedersachsen erfolgt nicht.
Vertragslaufzeit und Beitritt
Praktische Bedeutung für Apotheken
Ab dem 01.07.2026 müssen Apotheken im Sprechstundenbedarf vorrangig solche Fertigarzneimittel abgeben, für die ein Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V besteht. Ein Beitritt zum Vertrag erhöht daher die Wahrscheinlichkeit, dass Ihr Prednisolon-Präparat im Sprechstundenbedarf in Niedersachsen abgegeben wird.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenKeine vergaberechtliche Eignungsprüfung
Da es sich um ein Open-House-Modell handelt und kein öffentlicher Auftrag im vergaberechtlichen Sinne vergeben wird, findet keine Eignungsprüfung im klassischen Sinn statt. Jeder Interessent, der die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, kann beitreten.
Zu erfüllende Voraussetzung:
Hinweise aus der Bekanntmachung
Die Bekanntmachung enthält Anforderungen an Bewerber, ohne diese im Detail in den vorliegenden Stammdaten aufzuschlüsseln. Im Detail sind die Anforderungen den vollständigen Vergabeunterlagen zu entnehmen.