Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenGlas- und Rahmenreinigung in städtischen Objekten der Stadt Aachen über 4 Jahre.
Die Stadt Aachen (Zentrale Vergabestelle FB60/300) schreibt die Reinigung aller Glasflächen und Rahmen in 31 städtischen Liegenschaften aus – darunter Schulen, Verwaltungsgebäude, Kindertagesstätten, Turn- und Schwimmhallen, Feuerwachen, Friedhofskapellen, das Stadttheater und eine Musikschule. Die Leistung umfasst Fenster, Vordächer, Glasdächer, Glaskuppeln, Rahmen, Falze, Fensterbänke und Bedienelemente – streifenfrei und wolkenfrei. In Turnhallen kommen Dachbalken, Lampen, Heizkörper, Sportgeräte und Trennvorhänge dazu; in Küchenbereichen fest installierte Fliegengitter. Die Reinigung erfolgt je nach Objekt 1× bis 4× pro Jahr, die jährliche Glasreinigung zwischen 01.03. und 30.09.
Bieter können auf einzelne, mehrere oder alle Lose bieten. Pro Bieter sind aber maximal 60 % der Lose (18 von 31) zulässig. Vertragslaufzeit: 01.03.2027 – 28.02.2031 (4 Jahre). Angebotsabgabe ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal der Wirtschaftsregion Aachen bis 07.09.2026, 23:59 Uhr. Zuschlagskriterium ist der niedrigste Preis. Abgabefristen, Unterlagen und Formalitäten sind im Angebotsschreiben und der Anlage 1 (Checkliste) detailliert beschrieben.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Niedrigster Preis100%
Zuschlag wird auf das Angebot mit dem niedrigsten Preis erteilt.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenReinigungsumfang Glasflächen
Sämtliche baulich gegebenen Glasflächen sind zu reinigen – z. B. Fenster, Vordächer, Oberlichter, Glasbausteine, Glasdächer, Glaskuppeln, Tür- und Innenverglasungen einschließlich allseitiger Doppelverglasung. Kunststoffenster werden gleich behandelt. Grundreinigung umfasst Glasdächer, Dachfenster, Glaskuppeln und Vordächer inkl. Entfernung von Moos, Flechten und Kalk.
Reinigungsumfang Rahmen, Bedienelemente, Fensterbänke
Rahmenelemente sind vollständig nass zu reinigen – witterungs- und raumseitig – inkl. Falze, Anschläge und Wasserrinnen. Zu reinigen sind außerdem Griffe, Gestänge von Fenstern, Jalousien und Rollläden sowie Wetter- und Wasserschenkel. Innen liegende Fensterbänke werden nassgereinigt, außen liegende zusätzlich grundgereinigt.
Turnhallen, Küchen und Sonderbauteile
In Turnhallen gehören u. a. Dachbalken, Lampen, Heizkörper, Befestigungskonstruktionen, Basketballkörbe, Uhren, Anzeigetafeln, Rohre, Trennvorhänge und Lautsprecher zum Reinigungsumfang (von oben und seitlich abstauben/feucht reinigen); freie Oberflächen, Wandflächen und Prallschutzwände oberhalb 1,80 m. In Küchenbereichen fest installierte gerahmte Fliegengitter (nicht geklebt). Diverse Sonderbauteile wie Glasdächer, Kronleuchter, Hängelampen, Lamellenvorhänge, Glasvitrinen, Schiebehebefenster sind je nach Objekt mitzureinigen.
Qualitätsanforderungen
Streifenfrei, wolkenfrei, sauber, frei von Schmutzrückständen und Feuchtigkeit. Verschmutzungen an Boden, Wänden oder Fassaden, die durch die Reinigung entstehen, sind unverzüglich und ohne Berechnung zu entfernen. Eigenkontrolle durch den Auftragnehmer.
Reinigungsturnus und Zeiträume
Hauptturnus 1× pro Jahr je Objekt; bei einzelnen Objekten 2×, 3× oder 4× pro Jahr (siehe Objektkalkulationen). Die jährliche Glasreinigung erfolgt zwischen 01.03. und 30.09.; quartalsweise Reinigung in den jeweiligen Quartalsmonaten. In Schulen grundsätzlich in Ferienzeiten oder an Brückentagen. Termine sind mit den Ansprechpersonen vor Ort abzustimmen; Abweichungen oder Hindernisse sind dem Gebäudemanagement unverzüglich in Textform mitzuteilen.
Vom Auftragnehmer zu stellen
Arbeitsgerät, Material, Leitern, Tritte, Hubsteiger, Gerüste, Arbeitsschutzgerät; bei Bedarf Straßensperrung (Genehmigung + Durchführung). Alle amtlichen und fachlichen Auflagen sind eigenverantwortlich einzuholen, einzuhalten und zu überwachen. Zusatzkosten (Hubsteiger, Gerüst, Straßensperrung, Sonderreinigung, Sondertermine) sind separat zu kalkulieren und in der Objektkalkulation einzutragen.
Mindestpreis und Personal
Mindestquadratmeterpreis 1,14 € (netto); bei Unterschreitung ist eine Erklärung beizufügen, dass Mindestlohn gezahlt und die vollständige Leistung gesichert ist. Kalkulation auf Basis gesetzlicher Mindesttariflöhne (Gebäudereiniger-Handwerk, maßgebend Lohngruppe 6 für Glas- und Fassadenreiniger); Mindeststundenverrechnungssatz 70 % Gesamtzuschlag auf Tariflohn; max. 27,50 m²/Stunde. Reinigungskräfte müssen fachkundig, zuverlässig und gesund sein, ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift besitzen, Verschwiegenheit wahren und einheitliche Arbeitskleidung mit Firmenbezeichnung sowie Ausweis tragen.
Objektbesichtigung und Nachunternehmer
Vor Angebotsabgabe wird eine Objektbesichtigung dringend empfohlen. Die Übertragung von Reinigungsarbeiten an Nachunternehmer bedarf der schriftlichen Genehmigung des Auftraggebers. Mischkalkulationen sind nicht zulässig.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenPersönliche Lage / Ausschlussgründe
Es dürfen keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen (rechtskräftige Verteilungen wegen Korruption, Terrorismusfinanzierung, Betrug, Bestechung, Geldwäsche, Menschenhandel; Nichtzahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen; Verstöße gegen Umwelt-, Sozial- oder Arbeitsrecht; Insolvenz; schwere Verfehlung; wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen; Interessenkonflikt; Wettbewerbsverzerrung; mangelhafte Auftragserfüllung in der Vergangenheit; Täuschung; unzulässige Einflussnahme). Nachweise über Steuern und Sozialversicherung sind ordnungsgemäß zu führen. ILO-Konvention Nr. 182 (keine ausbeuterische Kinderarbeit) ist einzuhalten.
Gewerberechtliche Voraussetzungen
Nachweis der gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen. Eintragung im Handelsregister (Registergericht + HRA/HRB/GnR/VR-Nummer) oder Vorlage eines Handelsregisterauszugs.
Fachliche Eignung und Qualitätssicherung
Nachweis und Beschreibung der betrieblichen Qualitätssicherungssysteme; Benennung der technischen Leitung. Unternehmensportrait mit Personalstärke, Marktpräsenzdauer und Beschäftigungsfeldern. Einsatz eigener, fachkundiger, zuverlässiger und gesunder Reinigungskräfte mit ausreichenden Deutschkenntnissen in Wort und Schrift, gültigen Arbeitspapieren bei ausländischen Arbeitskräften, Verschwiegenheitspflicht, einheitlicher Arbeitskleidung mit Firmenbezeichnung und Ausweis.
Haftpflichtversicherung
Haftpflichtversicherung für Personen- und sonstige Schäden, Deckungssumme mindestens 1.000.000 € pauschal; jährlicher Nachweis gegenüber dem Auftraggeber (Bestätigung des Versicherers).
Referenzen
Mindestens 4 vergleichbare Referenzen aus den letzten 3 Jahren (4 verschiedene Auftraggeber). Vergleichbar, wenn technische Ausführung und Organisation ähnlich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen ODER der Umfang mindestens 80 % der angebotenen qm-Fläche pro Jahr entspricht. Pflichtangaben: Erbringungszeitpunkt, Leistungsumfang (Auftragswert und qm-Fläche), Auftraggeber. Auf Anforderung: Ansprechpartner, Telefon, E-Mail, Auftrags-/Rechnungs-/Kundennummer. Ausnahme: Unternehmen, die bereits für die Stadt Aachen Glas- und Rahmenreinigung erbringen und die unter Vertrag stehenden Objekte vergleichbar sind, benötigen keine Referenzliste.
Umweltverträglichkeit
Anbieterfragebogen zur Umweltverträglichkeit von Reinigungs- und Pflegemitteln (Anlage 3a) ist verpflichtend einzureichen.
Preisliche Eignungsanforderungen
Kalkulation auf Basis gesetzlicher Mindesttariflöhne (Gebäudereiniger-Handwerk, maßgebend Lohngruppe 6 für Glas- und Fassadenreiniger). Mindeststundenverrechnungssatz 70 % Gesamtzuschlag auf Tariflohn. Maximal 27,50 m²/Stunde. Mindestquadratmeterpreis 1,14 €; bei Unterschreitung ist schriftlich zu erläutern, dass Mindestlohn gezahlt und vollständige Leistungserbringung gesichert sind (gilt auch bei Unterschreitung durch Rabatt oder Skonto).
Zuschlagslimitierung
Pro Bieter dürfen maximal 60 % der Lose (18 von 31 Losen) zugeschlagen werden. Mischkalkulationen sind nicht zulässig.
Verfahrensrahmen und Vertragsanforderungen
Offenes Verfahren nach VgV (EU); Zuschlagskriterium: niedrigster Preis. Nebenangebote sind nicht zugelassen. Bietergemeinschaften (Arbeitsgemeinschaften) sind zugelassen – gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, der berechtigt ist, Zahlungen anzunehmen. Nachunternehmerleistungen sind zu benennen; Übertragung von Reinigungsarbeiten bedarf der schriftlichen Genehmigung des Auftraggebers. Angebote ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal der Wirtschaftsregion Aachen mit Textform (§ 126b BGB) oder elektronischer Signatur/Siegel. Verträge auf Grundlage VOL/B und Zusätzlicher Vertragsbedingungen (ZVB) der Stadt Aachen. Vertragslaufzeit 01.03.2027 – 28.02.2031 (4 Jahre), jährliche Kündigungsmöglichkeit zum 28.02. mit 6 Monaten Vorlauf. Vor Angebotsabgabe wird eine Objektbesichtigung dringend empfohlen.
Eignung ausländischer Bieter (zusätzlich)
Angebot und Schriftverkehr in deutscher Sprache. Nachweis der Anmeldung bei einer deutschen Berufsgenossenschaft oder Befreiungsbescheinigung (E 101/EWG-VO 1408/71). Beglaubigte deutsche Übersetzungen fremdsprachiger Nachweise auf Verlangen.
Mindestens 4 vergleichbare Referenzen aus den letzten 3 Jahren (4 verschiedene Auftraggeber)
Pflichtangaben: Erbringungszeitpunkt, Leistungsumfang (Auftragswert + qm-Fläche), Auftraggeber. Auf Anforderung: Ansprechpartner, Telefon, E-Mail, Auftrags-/Rechnungs-/Kundennummer. Ausnahme: wer bereits für Stadt Aachen vergleichbare Glas-/Rahmenreinigung erbringt, braucht keine Referenzliste.