Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenBeim Land Berlin (Berliner Feuerwehr) können sich Betreiber für den Betrieb einer Alarmübertragungsanlage (AÜA) zur Aufschaltung von Brandmeldeanlagen (BMA) zulassen lassen. Das Open-House-Verfahren steht allen Interessenten offen: Wer die technischen, organisatorischen und versicherungsrechtlichen Anforderungen erfüllt, erhält einen identischen Gestattungsvertrag – eine Auswahl zwischen Bietern findet nicht statt.
Was zu tun ist:
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut VergabeunterlagenLeistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenGesamtaufgabe und Geltungsbereich
Der Gestattungsnehmer betreibt auf eigene Kosten eine Alarmübertragungsanlage (AÜA) zur Aufschaltung von Brandmeldeanlagen (BMA) im gesamten Zuständigkeitsbereich des Landes Berlin. Die AÜA leitet Brandmeldungen automatisch und telefonisch an die Leitstelle und die Ausweichleitstelle der Berliner Feuerwehr weiter. Das Verfahren ist als Open-House-Verfahren angelegt – es wird keine Exklusivität vereinbart; mehrere Gestattungsnehmer können parallel zugelassen werden.
Technische Komponenten der AÜA
Die AÜA umfasst folgende Hauptkomponenten:
Betriebspflichten und Reaktionszeiten
Der Gestattungsnehmer muss im laufenden Betrieb folgende Leistungen erbringen:
Migration, Rückbau und Übergang
Einhaltung von Normen und Richtlinien
Sämtliche einschlägige Gesetze, Normen, Verordnungen und Regeln der Technik sind einzuhalten, insbesondere: