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Ausschreibungen Brandenburg

ARV Baumpflege-fällungen SM Eisenhüttenstadt Land 2027-28

Landesbetrieb Straßenwesen BrandenburgHoppegarten, BrandenburgVeröffentlicht:
Angebotsfrist:

Zusammenfassung

Automatisch erstellt aus den Vergabeunterlagen

Worum es geht: Der Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, Dienststätte Potsdam, schreibt Baumpflege- und Baumfällungsarbeiten entlang der Landesstraßen im Bereich der Straßenmeisterei Eisenhüttenstadt (Land) für die Jahre 2027 und 2028 als öffentliche Ausschreibung nach VOB/A aus.

Was zu tun ist: Die Auftragnehmer pflegen und fällen Bäume im Straßenraum auf Abruf. Dazu zählen Kronenschnitt, Totholzentfernung, Fällungen mit und ohne Wurzelstockfräsung, Aufarbeitung von Windwurf sowie fachgerechte Entsorgung belasteten Schnittguts. Die Beauftragung erfolgt über Einzelabrufe – durchschnittlich bis 20.000 € brutto je Auftrag, maximal drei Aufträge bis 30.000 € brutto im gesamten Vertragszeitraum.

Was mit dem Angebot eingereicht werden muss: Preise für alle 112 LV-Positionen (GAEB + PDF), Eigenerklärung zur Eignung, Verpflichtungserklärung nach BbgVergG (mit Unterschrift!), Embargo-Erklärung, Angaben zu Nachunternehmen, Bieterangabenverzeichnis und die Anlage 1 AzA als fehlerfreie PDF. Angebote werden elektronisch über das AI Bietercockpit auf der Vergabeplattform des Landesbetriebs eingereicht.

Wertung: Ausschließlich nach dem niedrigsten Preis.

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Zeitplan & Fristen

Aus den Vergabeunterlagen extrahiert
Angebotsfrist: 17. November 2026
Termin / FristOKT2026 JAN2027 APR JUL OKT JAN2028 APR JUL OKT
Veröffentlichung21. Okt. 2026
Angebotsfrist17. Nov. 2026
Angebotsöffnung17. Nov. 2026
Bindefrist16. Dez. 2026
Vertragsbeginn1. Jan. 2027
Vertragslaufzeit1. Jan. 2027 – 31. Dez. 2028
Winterbau1. Jan. 2027 – 31. Dez. 2028
Vertragsende31. Dez. 2028
AusführungsbeginnDatum offenBeginn innerhalb von 14 Werktagen nach Zuschlagserteilung.
Einzelabruf-FertigstellungDatum offenFertigstellung spätestens 14 Werktage nach Abruf.
RegelleistungDatum offenAusführung ab Einzelabruf, in der Regel innerhalb von 2 bis 10 Wochen.
Kurzfristiger Einsatz FolgetagDatum offenEinsatz innerhalb von 12 bis 24 Stunden nach Auslösung.
Kurzfristiger Einsatz selber TagDatum offenEinsatz innerhalb von 4 bis 12 Stunden nach Auslösung am selben Tag.
HavariefristDatum offenBei Havarien ist eine Frist von 4 beziehungsweise 12 Stunden im Vertragstext genannt.
Havariefrist verkürztDatum offenBei Havarien sowie erhöhter Gefahr oder Gefahr in Verzug beginnt die Leistung spätestens nach 24 Stunden.
Verkehrsrechtliche AnordnungDatum offenBeantragung unverzüglich nach Zuschlagserteilung; die Bearbeitung dauert in der Regel 14 Tage.
Weitere GenehmigungenDatum offenBeantragung 14 Tage vor Beginn der Arbeiten.
MeldeblattDatum offenÜbersendung an die Straßenmeisterei 2 bis 3 Tage vor Arbeitsbeginn.
An- und AbmeldungDatum offenTägliche telefonische An- und Abmeldung bei jedem Arbeitsbeginn und Arbeitsende.
TagesberichteDatum offenTagesberichte sind mindestens wöchentlich zu übergeben.
KündigungsfristDatum offenKündigung durch Auftraggeber oder Auftragnehmer mit einer Frist von 6 Monaten zum Monatsende.
Schlusszahlung und VerzugDatum offenFrist von 30 Tagen nach den Voraussetzungen des § 16 Abs. 3 Nr. 1 und Abs. 5 Nr. 3 VOB/B.
BauabrechnungsvereinbarungDatum offenBei IT-gestützter Bauabrechnung vor Beginn der Ausführung schriftlich abzuschließen.
TestdatenDatum offenSpätestens vor Beginn der Bauabrechnung an den Auftraggeber zu übergeben.
BauablaufplanDatum offenFalls vorgesehen, vor Beginn der Arbeiten zu übergeben und während der Ausführung fortzuschreiben.
RechnungsnachweiseDatum offenBei elektronischer Rechnungsstellung vor der Rechnung zu übergeben.
LohnzahlungDatum offenLöhne und Gehälter sind mindestens monatlich über Gehaltskonten zu überweisen.
KontrollzugangDatum offenEinsichtnahme ist werktags außer samstags von 08:00 bis 17:00 Uhr und freitags bis 14:00 Uhr möglich.
ReferenzzeitraumDatum offenReferenzen beziehen sich auf die letzten fünf Kalenderjahre; die Angaben zu Arbeitskräften auf die letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre.
AuftragssperreDatum offenEine Auftragssperre kann bei bestimmten Verstößen bis zu drei Jahre dauern.
vor Angebotsabgabenach Angebotsabgabe

Zuschlagskriterien

Gewichtung laut Vergabeunterlagen
Niedrigster Preis1 Kriterium
Preis 100%Qualität 0%
  • Preis100%

    Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssumme wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme, insbesondere unter Berücksichtigung preislich günstigerer Grund- oder Wahlpositionen, ggf. monetarisierter Zuschlagskriterien sowie eines eventuellen Nachlasses ohne Bedingungen. Werkstätten für Behinderte erhalten einen Bonus von 15 v.H.

KI-Hinweis: Vollständig: Zuschlagskriterium Preis ist explizit angekreuzt, mehrere Zuschlagskriterien NICHT angekreuzt, kein Formblatt Gewichtung der Zuschlagskriterien beigefügt.

Leistungsumfang

Aus den Vergabeunterlagen

Art der Leistung und Vertragsform

Es handelt sich um einen Abrufrahmenvertrag (ARV) über Baumpflege- und Baumfällungsarbeiten für den Bereich der Straßenmeisterei Eisenhüttenstadt (Land, Landesstraßen) für den Zeitraum 01.01.2027 bis 31.12.2028.

Die Beauftragung erfolgt über Einzelaufträge durch den Auftraggeber. Jeder Einzelauftrag umfasst Angaben zu:

Art der LeistungUmfang der LeistungLeistungsortAusführungsfrist

Die Leistungsverzeichnis-Mengen sind überschlägliche Schätzwerte auf Basis von Vorjahreserfahrungen. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtauftragsvolumen. Die Einheitspreise werden als Festpreise für die gesamte Vertragsdauer vereinbart.

Baustellensicherung, Bauvorbereitung und Verkehrssicherung

Je Einzelabruf fällt eine Bauvorbereitung einmalig an. Für die Verkehrssicherung sind vorgesehen:

Verkehrszeichenpläne BD-B 285 (innerorts) und BD-C 285 (außerorts)Sicherung von Geh- und Radwegen, Querabsperrung mit AbsperrschrankengitterBereitstellung und Betrieb einer transportablen, verkehrsabhängigen Lichtsignalanlage (LSA) inkl. Erstellung der verkehrstechnischen Unterlage (VTU)Anordnung von Sicherungsfahrzeugen, Leitkegeln (mind. 0,50 m Höhe) und WarnpostenVerkehrsrechtliche Anordnung (VAO) wird einmalig je Vertragszeitraum bzw. je Leistungsjahr beantragt; VAO-Gebühren sind in die Einheitspreise einzurechnenDringlichkeitszulagen für kurzfristige Einsätze (12–24 Stunden ab Auslösung sowie 4–12 Stunden am selben Tag)Mehraufwendungen für die kurzfristigen Einsätze sind in die Einheitspreise der Zulagen einzurechnenDie Verkehrssicherung erfolgt nach RSA, ZTV-SA, StVO, ASR 5.2 und den vorgegebenen RegelplänenEingesetztes Sicherungspersonal: nachgewiesene Qualifikation nach MVAS 99 oder gleichwertig; Warnschutzkleidung Klasse 3 nach EN ISO 20471; Fahrzeugkennzeichnung nach DIN 30710

Baumpflege

Die Baumpflege umfasst insbesondere:

Ast absägen: Stammdurchmesser über 10–25 cm, in Arbeitshöhen bis über 25 mKronenpflege: Auslichten, Totholzentfernung, Schnittmaßnahmen je nach Baumhöhe und KronendurchmesserLichtraumprofilschnitt: 4,50 m über Fahrbahn und landwirtschaftlicher Fläche; 2,50 m über Geh- und RadwegenKronenrückschnitt: einseitig um ca. 2 m, 2–4 m oder >4 m; allseitig um ca. 2 m, 2–4 m oder >4 mEingekürzte Kronen nachbehandelnKopfbaumschnitt (Kronenansatz ca. 2 m bzw. 3–5 m)Totholzentfernung in verschiedenen Arbeitshöhen (über 5 m bis über 30 m)Stamm- und Stockaustriebe entfernenBaumfremden Bewuchs entfernenKronensicherungsschnitt zur HabitatserhaltungBaum auf Reststammhöhe absetzen zur HabitatserhaltungGehölzbestand bodennah schneiden

Durchschnittliche Baumhöhen: 10–27 m; teilweise Bäume über 27 m. Fällungen werden 1,00 m über Erdboden gemessen, Stammstumpf max. 0,25 m über Erde.

Baumfällung und Aufarbeitung

Die Fäll- und Aufarbeitungsarbeiten umfassen:

Fällen ohne Roden, Holz verbleibt vor OrtFällen ohne Roden, Holz und Schlagabraum werden durch den Auftragnehmer verwertetFällen mit Fräsen der Wurzelstöcke einschließlich Verfüllung und Verdichtung der Wurzellöcher mit geeignetem, tragfähigem Boden, Angleichung an die BankettoberkanteGesondertes Ausfräsen von Wurzelstöcken (Frästiefe 20–30 cm, Durchmesserklassen bis über 1,25 m)Aufarbeitung von Windwurf und WindbruchWurzelentfernung / Wurzelbeseitigung nach Windereignissen (Wurzeltellerdurchmesser bis 6 m bzw. über 6 m)

Ein freies Fällen der Bäume ist nicht möglich; besondere Arbeitsverfahren sind zwingend erforderlich.

Entsorgung und Verwertung von Schnittgut

Sämtliches Schnittgut, Häckselgut und Fräsgut ist täglich aus dem Straßenraum (4,50 m vom Fahrbahnrand) zu entfernenDie Verwertung des Schnittguts erfolgt grundsätzlich nach Wahl des Auftragnehmers; Verwertungs-/Entsorgungskosten und Verwertungserlöse sind in die Einheitspreise einzurechnen und in der Urkalkulation sichtbar zu machenSchadstoffbelastetes Schnittgut (z. B. Befall mit Feuerbrand, Rußrindenkrankheit) wird in geschlossenen Behältnissen ohne Zwischenlagerung zu einer zugelassenen Verbrennungsanlage transportiert; die Verbrennungsanlage ist im Angebot zu benennenEntsorgungsnachweise sind je Teilschlussrechnung vorzulegenVerbrennen im Straßenraum ist verboten (Ausnahme nur auf Anordnung des Pflanzenschutzdienstes)

Technische Ausstattung und Schutzmaßnahmen

Vom Auftragnehmer sind folgende Geräte bzw. gleichwertige Technik bereitzustellen:

LKW-Hubarbeitsbühne für Arbeiten bis und über 30 mHäckseltechnik mit AuffangbehälterLKW/Container mit LadetechnikHarvester oder FällkranLadetechnik für WurzelentfernungWurzelstock-/Stubbenfräse einschließlich Ladekapazität für Frässpäne

Bei gesundheitsgefährdenden Insekten oder Baumkrankheiten (Feuerbrand, Rußrindenkrankheit u. a.) ist persönliche Schutzausrüstung (PSA) zu tragen – mindestens Overall, Vollgesichtsschutz, FFP2/FFP3-Maske, geeignete Handschuhe.

Arbeitsschutz, Baustellenorganisation und Winterbetrieb

Die Arbeitsstelle ist während der Arbeiten mit einer in Baumpflege fachkundigen Person zu besetzen (Kommunikation auf Deutsch)UVV-Richtlinien sowie geltende Regelwerke (DIN 18920, RAS LP 4, DIN 18320) sind einzuhaltenBäume, Wurzeln, Stämme und Kronen sind zu schützen; entstandene Schäden sind baumpflegerisch zu versorgenHabitat- oder Artenschutzkonflikte sind sofort mit dem Auftraggeber abzustimmen; Arbeiten sind bis dahin zu unterbrechenVor Arbeiten in der Nähe von Versorgungsleitungen ist die Lage beim Versorgungsträger zu erfragenAusführung nur werktags und bei Tageslicht; Winterbau ist vorgesehen – Leistungen sind auch im Winter (01.01.2027 – 31.12.2028) auszuführenTagesberichte sind zu führen und mindestens wöchentlich zu übergebenEigenüberwachung ist einzurichten und nachzuweisenBei Arbeitsbeginn und -ende ist täglich telefonisch bei der Straßenmeisterei an- bzw. abzumelden

Eignungskriterien

Geforderte Nachweise laut Vergabeunterlagen

Formale Eignung und Pflichtangaben

Folgende Eignungsnachweise sind mit dem Angebot einzureichen:

HVA B-StB Eigenerklärung zur Eignung (bzw. Einheitliche Europäische Eigenerklärung), sofern keine passende PQ-Nummer vorhanden istBenennung und Nachweis des Verantwortlichen für Sicherungsarbeiten gemäß MVAS 99 oder gleichwertigVerpflichtungserklärung Mindestanforderungen BbgVergG (Formular 5.3) – rechtsverbindlich unterschrieben, sonst gilt das Angebot als unvollständigEigenerklärung zu Finanzsanktionen (Embargo) – auch für NachunternehmenNachweis ASB I und ASB II, ETWBieterangabenverzeichnis vollständig ausgefülltVerzeichnis Unterauftrag-/Nachunternehmerleistungen (falls Teilleistungen weitervergeben werden)Bei Bietergemeinschaft: Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft mit USt-IDs und Gesamtschuldnerhaftung

Mit dem Angebot sind keine Referenzen zwingend vorzulegen.

Zuschlagsrelevante Angaben (Beschleunigungsregelung)

Zur Bewertung des Zuschlagskriteriums Beschleunigungsregelung sind mit dem Angebot auf gesonderter Anlage vorzulegen:

verbindliches Ende der Bauzeit (Datum oder Werktage; das angegebene Ende darf nicht nach dem in den Besonderen Vertragsbedingungen genannten Bauende liegen)Bauzeitenplan als Balkenplan mit laufender Nummer, Tätigkeit, Beginn/Ende, Dauer, Zwischen- und Endterminen sowie Zeitachse in Wochen

Die Wertung erfolgt nach dem Preis als alleiniges Zuschlagskriterium. Werkstätten für Behinderte erhalten bei gleichwertiger Wirtschaftlichkeit einen Bonus von 15 v. H. auf die Wertungssumme.

Auf Verlangen nachzureichende Eignungsnachweise

Folgende Nachweise können nach Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen verlangt werden:

Referenznachweise gemäß Eigenerklärung Eignung (bis zu drei vergleichbare Referenzen aus den letzten 5 Kalenderjahren; je Referenz: Bezeichnung, Auftragswert des eigenen Anteils, Ausführungszeitraum, Auftraggeber)Erklärung zur jahresdurchschnittlichen Zahl der Arbeitskräfte der letzten 3 Jahre, gegliedert nach Lohngruppen und mit gesondert ausgewiesenem LeitungspersonalGewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in Handwerksrolle/Handwerkskarte oder IHKUnbedenklichkeitsbescheinigungen (Sozialkasse, Finanzamt, BG mit Lohnsummen), Freistellungsbescheinigung § 48b EStGUmsatznachweise durch Wirtschaftsprüfer/Steuerberater oder testierte JahresabschlüsseNachweis der Qualifikation nach den ZTV (bei ausländischen Bietern gleichwertiger Qualifikationsnachweis)Technischer Nachweis zu Fahrzeugrückhaltesystemen gemäß BASt-Veröffentlichung (bei Bedarf)Produktdatenblätter benannter FabrikatePreisermittlungsunterlagen / Urkalkulation bei auffälligen EinheitspreisenBei Nachunternehmern: Verpflichtungserklärung BbgVergG-NU (Formular 5.4) und Embargo-Erklärung-NUEventuell Nachweise zur SelbstreinigungRechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls relevant)

Anforderungen an die Leistungserbringung

Die Eignung muss auch operativ sichergestellt werden. Daraus ergeben sich faktische Anforderungen an Bewerber:

Verfügbarkeit geeigneter Spezialtechnik (Hubarbeitsbühne bis/über 30 m, Häcksler mit Auffangbehälter, Fällkran/Harvester, Wurzelstockfräse)Fähigkeit zu besonderen Fäll- und Abseilverfahren (freies Fällen nicht möglich)Eignung der Arbeitskräfte für Höhenarbeiten bis über 30 mVerkehrssicherungskompetenz nach RSA, ZTV-SA, StVOFähigkeit zur Erstellung verkehrstechnischer Unterlagen (VTU) für LSAEigene Abfallentsorgung und Verwertung inkl. NachweisführungErfahrung in Eigenüberwachung, Tagesberichten und Aufmaß nach HVA-StB-AufmaßlistenEigene Koordination mit Straßenmeisterei, Bauüberwachung, Grundstückseigentümern und DrittenBei gesundheitsgefährdenden Insekten oder Baumkrankheiten: geeignete PSA und Sachkunde

Mindestanforderungen nach BbgVergG und Vertragsstrafen

Zahlung des nach § 6 Abs. 2 BbgVergG geltenden Mindestarbeitsentgelts für alle eingesetzten Beschäftigten (gilt auch für Nachunternehmer)Vorlage von Lohn- und Gehaltszahlungsunterlagen, monatliche Gehaltszahlung über GehaltskontenDuldung von Stichprobenkontrollen werktags 8:00–17:00 (freitags bis 14:00)Bei Pflichtverletzungen: möglicher Wettbewerbsausschluss bis zu 3 JahreVertragsstrafen bei Verstößen: 1 % der Auftragssumme je nachgewiesenem Fall, insgesamt max. 5 % der AuftragssummeRecht des Auftraggebers zur Kündigung bei Pflichtverletzungen
KI-Hinweis: Alle Eignungskriterien wurden per KI aus den Vergabeunterlagen extrahiert. Mit TendiGo prüfen Sie in wenigen Minuten, ob Ihr Unternehmen die Anforderungen erfüllt.

Wettbewerb & Angebotsprognose

Erwartete Konkurrenz auf Basis vergleichbarer Vergaben
1–3Angebote erwartet
Median vergleichbarer Vergaben: rund 2 Angebote
Geringe Konkurrenz
Wahrscheinliche Bieterzahl
1–3 · 71%4–10 · 27%11+ · 2%
Checkliste zur AngebotsabgabeKonkrete Schritte laut Vergabeunterlagen0 von 27 erledigt
Pflichtangaben mit dem Angebot
Bei Bietergemeinschaft oder Nachunternehmen
Auf Verlangen der Vergabestelle nachzureichen
Angebotsregeln und Formalitäten
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Auf einen Blick

Auftraggeber
Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
Anschrift
Potsdam
Ort
15366 Hoppegarten
Kategorie
Brandenburg
Veröffentlicht
Angebotsfrist

Erfüllungsort

Ort der Leistung
15366 Hoppegarten
Brandenburg

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