Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenÖffentliche Ausschreibung der Landeshauptstadt München (Baureferat Gartenbau G11) für Landschaftsbauarbeiten auf rund 3.000 m² im Stadtbezirk Trudering an der Bürgermeister-Keller-Straße / Joseph-Hagn-Straße.
Was zu tun ist:
Rahmen: Ausführungsbeginn in der 40. KW 2026, Fertigstellung spätestens letzter Werktag der 23. KW 2027 (ca. 35 Wochen Bauzeit).
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel, Instandhaltungsangeboten.
- Beschleunigungsregelung (Bauzeit)
Angabe des verbindlichen Endes der Bauzeit (Datum oder Werktage je nach Vorgabe in den Besonderen Vertragsbedingungen) durch den Bieter; das Bauende darf nicht nach dem in den Besonderen Vertragsbedingungen genannten Bauende liegen. Zusätzlich Abgabe eines Bauzeitenplans als Balkenplan.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenBearbeitungsfläche und Projektrahmen
Bearbeitungsbereich: ca. 3.000 m² öffentliche Grünfläche an der Bürgermeister-Keller-Straße / Joseph-Hagn-Straße, München-Trudering.
Bauherr/Auftraggeber: Landeshauptstadt München, Baureferat Gartenbau G11, Friedenstraße 40, 81660 München.
Bauzeit: Ausführungsbeginn spätestens letzter Werktag der 40. KW 2026, Fertigstellung spätestens letzter Werktag der 23. KW 2027 (rund 35 Wochen Bauzeit).
Vergabe: Einstufige öffentliche Ausschreibung nach VOB/A Abschnitt 1, ein Los, Nebenangebote zugelassen (nur in Verbindung mit einem Hauptangebot), mehrere Hauptangebote erlaubt.
Abbruch-, Rodungs- und Erdarbeiten
Wegebau und befestigte Flächen
Spiel- und Sportflächen
Mobiliar und Ausstattung
Zaunbau
Entsiegelung und Pflanzarbeiten
Besondere Anforderungen und Rahmenbedingungen
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenPräqualifikation und Eigenerklärung
Bieter können ihre Eignung auf zwei Wegen nachweisen:
1. Präqualifikation: Eintrag im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. – die PQ-Nummer wird mit dem Angebot angegeben.
2. Eigenerklärung zur Eignung: Falls nicht präqualifiziert, ist das ausgefüllte Formblatt 124 mit dem Angebot einzureichen. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist die Eigenerklärung auch für diese vorzulegen.
Bei Zuschlag in die engere Wahl sind die Eigenerklärungen durch Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen (in deutscher Sprache oder mit Übersetzung).
Fachliche, wirtschaftliche und persönliche Eignung
Bei engerer Wahl sind insbesondere nachzuweisen:
Die konkreten Anforderungen an Fachkunde gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A werden in den Vergabeunterlagen definiert.
Referenzen
Bieter müssen nachweisen, dass sie in den letzten fünf Kalenderjahren vergleichbare Leistungen im Landschaftsbau (insbesondere Spielplatzbau, Freianlagen und Grünflächenbau) ausgeführt haben.
Bei Zuschlag in die engere Wahl sind drei Referenznachweise mit folgenden Angaben vorzulegen: Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, Beschreibung des eigenen Leistungsumfangs mit Mengenangaben, Zahl der durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer, besondere technische/gerätespezifische Anforderungen, Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal), vertragliche Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer) sowie Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung.
Nachunternehmer und Bietergemeinschaften
Auf Verlangen vorzulegende Nachweise
Vergleichbare Leistungen im Landschaftsbau, insbesondere Spielplatzbau, Freianlagen und Grünflächenbau
Bei Zuschlag in die engere Wahl vorzulegen: Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, Beschreibung des eigenen Leistungsumfangs mit Mengenangaben, Zahl der durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer, besondere technische/gerätespezifische Anforderungen, Art der Baumaßnahme (Neubau/Umbau/Denkmal), vertragliche Bindung (Hauptauftragnehmer/ARGE/Nachunternehmer) sowie Bestätigung des Auftraggebers über vertragsgemäße Ausführung