Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDer Saale-Orla-Kreis schreibt die Belieferung mit Ökostrom (Los 1) und Erdgas (Los 2) ab dem 01.01.2027 EU-weit im offenen Verfahren aus. Angebote sind getrennt für jedes Los elektronisch über die Plattform subreport.de einzureichen.
Was zu liefern ist:
Vertrag: 36 Monate (01.01.2027–31.12.2029), mit einmaliger Verlängerung um 12 Monate bis Ende 2030. Preisbildung auf Basis EEX-Futures (Strom: Base/Peak; Gas: THE Natural Gas Futures) plus Aufschlag. Eine Bietergemeinschaft kann beide Lose bedienen; Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Vertragslaufzeit 2027-2029 Niedrigste Energiekosten700%
Niedrigste Energiekosten; Angebote die 20% oder mehr teurer sind als das günstigste Angebot erhalten 0 Punkte, übrige erhalten Punktwert durch lineare Interpolation zwischen günstigstem Angebot und günstigstem Angebot + 20%.
- Verlängerungsoption 2030 Niedrigste Energiekosten150%
Niedrigste Energiekosten für Verlängerungsoption 2030; gleiche Bewertungsmethode wie Vertragslaufzeit (lineare Interpolation, 20%-Grenze).
- Prozentuale Mehr-/Mindermengentoleranzgrenze100%
Mindeststandard 10%; <10% keine Bewertung, >=10% = 20 Pkt., >=20% = 70 Pkt., 100% (flexibel) = 100 Pkt.
- Dienstleistungsentgelt Mehr-/Mindermengenabnahme50%
Entgelt für Abrechnung der Mehr-/Mindermengentoleranz: 0,000 ct/kWh bzw. 100% Toleranz = 50 Pkt., <=0,200 ct/kWh = 20 Pkt., <=0,400 ct/kWh = 5 Pkt., >0,400 ct/kWh = 0 Pkt.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenVertragsrahmen und Laufzeit
Belieferung für beide Lose ab 01.01.2027 bis 31.12.2029 (36 Monate Grundlaufzeit). Einmalige optionale Verlängerung um 12 Monate (bis Ende 2030). Aktivierung der Verlängerung automatisch, sofern der Auftraggeber nicht bis 31.03.2029 schriftlich widerspricht, oder aktiv auf Preisfixierungsanfrage (14-tägige Widerspruchsfrist des Auftragnehmers).
Lieferbeginn Strom: 01.01.2027, 00:00 Uhr. Lieferbeginn Gas: 01.01.2027, 06:00 Uhr.
Preisbildung und Kostenstruktur
Energiepreise sind netto anzubieten. Netznutzungsentgelte, Messdienstleistungsentgelte, gesetzliche Steuern, Umlagen und Abgaben (inkl. CO₂-Steuer/EU ETS II) werden 1:1 weiterberechnet.
Beschaffung/Preisfixierung je Lieferjahr bis spätestens 30.11. des Vorjahres abgeschlossen (Kauforder bis 12:00 Uhr für Tagesendpreis).
Mengenregelung und Abrechnung
Mehr-/Mindermengenregelung: Bieter wählt eine von zwei Varianten:
Abrechnung Mehr-/Mindermengen-Ausgleich: spätestens 8 Wochen nach vollständiger Jahresrechnung, max. 6 Monate nach Ende Belieferungsjahr.
Kommunikation und Beschaffung
Fester Ansprechpartner für Lieferkundenabrechnung, Energiebeschaffung und Änderungsmitteilungen, erreichbar 8:00–17:00 Uhr. Kein Hotlinesupport. Kontaktwechsel ist mitzuteilen. Änderungen der Verbrauchsmengen für 2028/2029 (optional 2030) werden vom Auftraggeber vor Beschaffung mitgeteilt; ohne Mitteilung gilt die Menge des laufenden Jahres.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenPersönliche Lage und Ausschlussgründe
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Mindestens 2 Referenzen pro angebotenem Energieträger innerhalb der letzten 3 Jahre ab Bekanntmachung. Die konkreten Mindeststandards je Los sind unter 'Referenzprojekte' aufgeführt. Referenzen können kumulativ für mehrere Lose angegeben werden, sofern die erbrachten Leistungen in Summe den geforderten Umfang erreichen und vergleichbar sind.
Sanktions- und Compliance-Anforderungen
Eigenerklärung nach Artikel 5k EU-VO 833/2014 (Russland-Sanktionen): Bieter darf weder russischer Staatsbürger sein noch eine Niederlassung in Russland haben; keine Beteiligung >50 % durch sanktionierte Personen/Unternehmen; kein Handeln im Auftrag oder auf Anweisung solcher Personen. Auch Unterauftragnehmer, Lieferanten und kapazitätsbereitstellende Unternehmen (>10 % Auftragswert) müssen diese Anforderungen erfüllen; Überwachung über die gesamte Vertragslaufzeit.
Eigenerklärung zum Thüringer Vergabegesetz (§ 8 Abs. 1 S. 1 ThürVgG): Tariftreue, gleiche Bezahlung von Leiharbeitnehmern wie Stammbelegschaft, Entgeltgleichheit, Zustimmungspflicht bei Nachunternehmereinsatz, Pflichtweitergabe der Verpflichtungen an Nachunternehmer, Dokumentationsvorhaltung. Sanktionen: Vertragsstrafe, Kündigung, Ausschluss von Vergabeverfahren bis 3 Jahre.
Bietergemeinschaften und Nachunternehmer
Belieferung von Strom im Rahmen des Referenzprojekts
Referenzen können für ein Los oder kumulativ für mehrere Lose angegeben werden, sofern in Summe vergleichbarer Umfang
Belieferung von Erdgas im Rahmen des Referenzprojekts
Referenzen können für ein Los oder kumulativ für mehrere Lose angegeben werden, sofern in Summe vergleichbarer Umfang