Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Handwerkskammer Südwestfalen modernisiert die Ausstattung im Tischlerbereich ihres Berufsbildungszentrums in Arnsberg. Dazu wird eine schlüsselfertige Farbnebelabsaug- und Zuluftanlage mit Wärmerückgewinnung für den Lackierraum benötigt.
Der Auftrag umfasst Planung, Lieferung, Einbringung, Montage, Inbetriebnahme und Einweisung der Anlage. Die Anlage muss als Unterflur-Farbnebelabsaugung (Bodengrube) ausgeführt werden, mindestens 12.000 m³/h Luftvolumenstrom bewältigen und unter anderem ATEX- und CE-Anforderungen erfüllen.
Angebote sind elektronisch über die Vergabeplattform bis zum 18.08.2026 um 09:00 Uhr einzureichen. Nebenangebote sind nicht zugelassen. Die Leistung wird in einem einzigen Los vergeben.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Einziges Zuschlagskriterium unter Einhaltung der Leistungsbeschreibung ist der Preis. Die Gewährung von Skonto bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen wird bei der Angebotswertung berücksichtigt.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenGesamtumfang der Leistung
Der Auftragnehmer übernimmt die schlüsselfertige Errichtung der Anlage am Standort Berufsbildungszentrum der HwK Südwestfalen, Altes Feld 20, 59821 Arnsberg. Im Leistungsumfang enthalten sind:
Anlagenkonzept und Hauptkomponenten
Die Anlage ist als Unterflur-Farbnebelabsaugung (Absaugung von unten über eine Bodengrube) auszuführen. Wesentliche Bestandteile:
Technische Mindestanforderungen
Die Anlage muss folgende technische Mindestwerte einhalten:
Einhaltung von Vorschriften
Die Anlage muss alle einschlägigen Normen und Richtlinien erfüllen, deren Nichterfüllung zum Angebotsausschluss führt:
Bauseitige Bereitstellungen (nicht im Auftragnehmerumfang)
Folgende Leistungen werden vom Auftraggeber bauseits erbracht und sind nicht Bestandteil des Auftrags:
Service und Verfügbarkeit
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenEignungsnachweis (vorläufig)
Als vorläufiger Eignungsnachweis ist eine der folgenden Erklärungen einzureichen:
Alternativ kann der Nachweis auch durch Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z.B. PQ-Verzeichnis der IHK) oder durch ein Zertifikat gemäß europäischer Zertifizierungsstandards erbracht werden. Bei enger Wahl kann der Auftraggeber Bescheinigungen zuständiger Stellen nachfordern.
Bietergemeinschaften und Nachunternehmer
Bei Bietergemeinschaften ist eine Gemeinschaftserklärung aller Mitglieder in Textform vorzulegen, mit Benennung eines bevollmächtigten Vertreters. Die Gemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch.
Werden Kapazitäten anderer Unternehmen eingebunden, ist das Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (Formblatt 235) einzureichen.
Gewerbezentralregister
Bei Auftragssummen über 30.000 € ist auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister vorzulegen.
Wettbewerbsrechtliche Anforderungen
Bieter dürfen sich nicht an unzulässigen Wettbewerbsbeschränkungen beteiligen. Auf Verlangen sind Auskünfte über wirtschaftliche und rechtliche Unternehmensverbindungen zu erteilen. Bei nachgewiesener unzulässiger Wettbewerbsbeschränkung ist ein pauschaler Schadensersatz von 15 % der Bruttoabrechnungssumme zu akzeptieren.