Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Gemeinde Heigenbrücken (Bayern, Unterfranken) sucht im zweistufigen Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb einen Netzbetreiber, der in unterversorgten Gebieten ein gigabitfähiges Glasfasernetz plant, errichtet und für mindestens 7 Jahre betreibt (Wirtschaftlichkeitslückenmodell, gefördert nach Gigabit-RL 2.0).
Alle Teilnehmeranschlüsse müssen mindestens 1 Gbit/s symmetrisch erhalten. Der Betreiber muss einen offenen, diskriminierungsfreien Vorleistungszugang gewähren und betreibt das Netz für mindestens 7 Jahre ab Inbetriebnahme. Es wird ein heigenbrückenspezifisches Erschließungsgebiet mit 423 Adressen versorgt.
Die Wertung der Angebote erfolgt nach: Wirtschaftlichkeitslücke (70 %), Endkundenpreise (15 %), Realisierungszeitraum (10 %), Alternative Verlegemethoden (5 %). Es werden keine Lose gebildet.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke70%
Das Angebot mit der niedrigsten Wirtschaftlichkeitslücke erhält die maximale Punktzahl. Lineare Interpolation: doppelte Wirtschaftlichkeitslücke = 0 Punkte.
- Endkundenpreise15%
Bewertung für Privatkundenprodukt (500 Mbit/s Down, 250 Mbit/s Up) und Geschäftskundenprodukt (mind. 1 Gbit/s sym.) separat und gleich gewichtet (je 7,5%). Berechnung: alle monatlichen Kosten ohne Aktionen/Rabatte für 24 Monate plus einmalige/zusätzliche Kosten. Lineare Interpolation: doppelte Preissumme = 0 Punkte.
- Realisierungszeitraum10%
Angabe in Monaten. Kürzester Realisierungszeitraum erhält maximale Punktzahl. Lineare Interpolation: doppelter Realisierungszeitraum = 0 Punkte. Wertung nur bei Unterwerfung unter angemessene Vertragsstrafe im Kooperationsvertrag, sonst 0 Punkte.
- Alternative Verlegemethoden5%
Projektbezogenes, nachvollziehbares Konzept zum Einsatz alternativer Verlegetechniken. 5 Punkte bei projektbezogenem Konzept, 0 Punkte bei nur allgemeinen Textpassagen ohne konkreten Bezug.
Bewertung erfolgt linear über Punktformeln: x = ((2 × Wmin - W) / Wmin) × Lmax für Wirtschaftlichkeitslücke, x = ((2 × EKPmin - EKP) / EKPmin) × Lmax für Endkundenpreise, x = ((2 × Rmin - R) / Rmin) × Lmax für Realisierungszeitraum. Alternative Verlegemethoden werden mit festen Punktwerten (5 oder 0) bewertet.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenPlanung
Aufgabe: Der Betreiber erstellt ein schlüssiges technisches Konzept inkl. Genehmigungs- und Ausführungsplanung. Die Netzplanung ist GIS-konform gemäß den GIS-Nebenbestimmungen zu dokumentieren und der Prüfung vorhandener, nutzbarer Infrastrukturen aus dem BNetzA-Infrastrukturatlas ist nachweislich Rechnung zu tragen.
Synergien / Mitverlegung: Verfügbare Leerrohr- und Glasfaserstrecken sowie synergetische Ausbaumöglichkeiten sind vorrangig zu nutzen (geosynchroner Ausbau). Geplante kommunale Leerrohre sind im Netzplan und im Wertungsbogen (Ziff. 1.9) anzugeben.
Errichtung
Aufgabe: Errichtung der gesamten passiven und aktiven Netzinfrastruktur (Tiefbau, Leerrohre, Glasfaserkabel, Hausanschlüsse, Schächte, Verteiler, Splitter, Sende-/Empfangseinheiten) nach den Regeln der Technik und dem einheitlichen Materialkonzept.
Bauweise: Bevorzugt erdverlegte Bauweise; innovative/alternative Verlegemethoden sind besonders herauszustellen und auf Verlangen mit (Bild-)Beschreibung der Verlegetechnik zu erläutern.
Genehmigungen: Alle erforderlichen Genehmigungen sowie Zustimmungen der Wegebaulastträger sind vom Betreiber einzuholen.
Dokumentation: Georeferenzierte Dokumentation (Karten und GIS-Daten in Punkt-/Vektorformat) gemäß den GIS-Nebenbestimmungen.
Erschließungsgebiet: Versorgung von 423 Adressen gemäß der vom Auftraggeber bereitgestellten Adressliste (alle mit Status 'unterversorgt nach MEV und Richtlinie').
Betrieb
Aufgabe: Betrieb, Wartung und Instandhaltung des Gigabitnetzes für mindestens 7 Jahre ab vollständiger Inbetriebnahme (Zweckbindungsfrist). Marktübliche Service- und Reaktionszeiten sind sicherzustellen.
Dauerhafte Verfügbarkeit: Während der gesamten Zweckbindungsfrist ist der Teilnehmeranschluss zu marktüblichen Preisen für alle Nachfrager bereitzustellen – auch vor Abschluss aller Baumaßnahmen. Die Produkte müssen spätestens zur Inbetriebnahme vollständig verfügbar sein. Die Ausbauplanung ist verzögerungsfrei, vollumfänglich und betriebsfähig umzusetzen.
Open Access / Vorleistungszugang
Aufgabe: Gewährleistung eines offenen und diskriminierungsfreien Netzzugangs auf Vorleistungsebene – gemäß § 8 Gigabit-Rahmenregelung, EU-Leitlinien und § 155 TKG.
Zugangsprodukte (mit indikativen Vorleistungspreisen):
Hinweis: Der Zugang erfolgt unabhängig von Eigentumsverhältnissen dauerhaft und offen.
Mindestbandbreite und Zielprodukte
Bandbreitenziel: Mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zu Spitzenlastzeitbedingungen für alle Teilnehmeranschlüsse im Projektgebiet.
Referenz-Endkundenprodukte (für Wertung):
Berechnungsbasis: Wertung der Endkundenpreise auf einer angenommenen Mindestlaufzeit von 24 Monaten.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenFachliche und wirtschaftliche Eignung (Teilnahmewettbewerb)
Im Teilnahmewettbewerb (1. Stufe) wird die Eignung hinsichtlich Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit geprüft. Folgende Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
Bei Bietergemeinschaften und Nachunternehmern sind sämtliche Nachweise für alle Mitglieder / Nachunternehmer zu erbringen.
Zuverlässigkeit / Ausschlussgründe
Pflicht-Eigenerklärungen zu folgenden Punkten (sieben Erklärungen):
Weitere Ausschlussgründe: Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen, Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 155 ff. GWB. Verstöße gegen die Bekanntmachung sind innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen; fristgebundene Verstöße bis zur Bewerbungs-/Angebotsfrist.
Bietergemeinschaften, Eignungsleihe und Nachunternehmer
Bietergemeinschaften: Zugelassen. Es ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen, der rechtsverbindlich vertritt und gesamtschuldnerisch haftet.
Eignungsleihe: Zulässig für wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit. Verpflichtungserklärungen sind erforderlich. Bei finanzieller Eignungsleihe: gemeinsame Haftung. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen oder fehlender Eignung: Ersatz innerhalb gesetzter Frist.
Nachunternehmer: Zulässig (Bieter tritt als Generalunternehmer auf). Zwingende Angaben im Angebot: Name, Leistung, Eignungserklärung. Nachweis spätestens auf Anforderung vor Zuschlag. Wechsel wesentlicher Unterauftragnehmer: Mitteilungspflicht (§ 33 Abs. 4 KonzVgV).
Pflicht-Mindestanforderungen (Gigabit-Rahmenregelung §6)
Mit der Angebotsabgabe ist die Erklärung zur Einhaltung der Mindestanforderungen (Gigabit-RR §6) verpflichtend einzureichen. Fehlt diese Erklärung oder wird sie inhaltlich verändert, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. Gefordert wird die Zusicherung zu u.a. folgenden Punkten:
Vergleichbare Referenzen für Bau und Betrieb gigabitfähiger Netze (gesondert)
Vergleichbar mit der ausgeschriebenen Konzession; fehlende Bereichsreferenzen können durch erfahrene Nachunternehmer ergänzt werden