Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenAbrufrahmenvertrag über Baumpflege-, Baumfällungs- und Entsorgungsleistungen an Bundesstraßen im Zuständigkeitsbereich der Straßenmeisterei Calau für die Jahre 2026–2027.
Was zu tun ist:
Was abzugeben ist: Ausgefülltes Angebotsschreiben, verpreistes Leistungsverzeichnis, Eigenerklärung zur Eignung, Nachunternehmerverzeichnis, Verpflichtungserklärung BbgVergG, Eigenerklärung Finanzsanktionen, ggf. Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft, Urkalkulation, Produktangaben zur Entsorgung.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertLeistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenBauvorbereitung und Verkehrssicherung
Einmal je Einzelabruf: Koordinierung, An- und Abfahrt inkl. Spezialtechnik. Verkehrssicherung kürzerer Dauer nach RSA-Regelplänen CII/2, CII/3, CII/4, CII/5, CII/6, CII/7 und BIV/2. Aufbau und Vorhaltung einer transportablen Lichtsignalanlage (LSA) Typ C mit verkehrsabhängiger Steuerung inkl. verkehrstechnischer Unterlage (VTU) mit Signalfolgeplan, Berechnungen, Zwischenzeitenmatrix und Signalzeitenplan. Beantragung der verkehrsrechtlichen Anordnung (VAO) sofort nach Zuschlag, Bearbeitungsdauer ca. 14 Tage; vor Arbeitsbeginn mindestens 14 Tage Vorlauf. Meldeblatt an die SM 2–3 Tage vor Beginn. Arbeitsausführung nur werktags bei Tageslicht. Tägliche An- und Abmeldung bei der SM. Alle Fahrzeuge im Baustellenbereich nach DIN 30710, Warnschutzkleidung Klasse 3 gem. § 35 StVO, RSA, EN ISO 20471 und ZTV-SA.
Zulagen
Baumpflege
Astabsägen in unterschiedlichen Höhen bis über 25 m und Ast-Durchmessern 10–25 cm. Kronenpflege bei Baumhöhen 5 bis über 30 m und Kronendurchmessern 5 bis über 15 m. Lichtraumprofilschnitte (4,50 m über Fahrbahn, 2,50 m über Gehweg). Kronenteile einkürzen (Reduzierung 2 m, 2–4 m, 4 m), allseitige Kroneneinkürzung, Nachbehandlung eingekürzter Kronen, Kopfbaumschnitt, Totholzentfernung. Sonstiges: Austriebe entfernen, baumfremden Bewuchs am Stamm/in der Krone entfernen, Kronensicherungsschnitt, Bäume auf Resthöhe absetzen, Gehölzbestand schneiden (ca. 500 m²).
Baumfällung und Stockfräsen
Fällung ohne Roden mit Holz verbleibt vor Ort (Verkehrssicherung außerhalb 4,50 m). Fällung mit und ohne Fräsen mit Holzübernahme durch AN, inkl. Wurzelstockfräsen (20–30 cm Tiefe) und Verfüllung. Selbstständiges Ausfräsen von Wurzelstöcken (separate Vergütung). Aufarbeitung von Stammholz und Schnittgut bei Windwurf/Windbruch. Wurzelentfernung nach Windwurf mit Wurzeltellern bis > 6 m Durchmesser.
Entsorgung
Schnittgut, Häckselgut und Fräsgut täglich aus dem Straßenraum entfernen und einer Wiederverwertung zuführen (Abfallschlüssel 20 02 01 nach KrWG). Verbleib im Straßenraum über 4,50 m zur Fahrbahn ist nicht zulässig. Verbrennung auf der Baustelle ist verboten, Ausnahme nur auf Anordnung des Pflanzenschutzdienstes. Mit jeder Teilschlussrechnung sind Entsorgungsnachweise vorzulegen.
Dringlichkeitseinsätze
Bei Gefahr im Verzug sind Maßnahmen am Tag der Beauftragung (4–12 h) oder binnen 24 h am Folgetag auszuführen. Abstimmung erfolgt kurzfristig mündlich/telefonisch mit der SM. Es fallen zusätzliche Dringlichkeitszulagen zur Position Bauvorbereitung an. In begründeten Ausnahmesituationen (z. B. Sturm, Windhose) können bis zu 3 Einzelaufträge mit Bruttoauftragssumme bis 30.000 € erteilt werden.
Regelleistungen und Abwicklung
Leistungen werden als Einzelaufträge durch die SM abgerufen. Regelleistungen sind innerhalb von 2–10 Wochen je Einzelabruf auszuführen. Einzelaufträge umfassen bis 20.000 € brutto (in Ausnahmen bis 30.000 € brutto). Mit Zuschlag beginnt die Leistungserbringung nach 14 Werktagen. Tagesberichte sind zu führen und wöchentlich an den AG zu übergeben. Es besteht kein Anspruch auf vollständige Abarbeitung der Auftragssumme; der Vertrag endet bei Erreichen der Auftragssumme oder mit Ablauf des Vertragszeitraums.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenZuverlässigkeit und rechtliche Eignung
Keine schweren Verfehlungen gem. § 6e EU VOB/A; keine Eintragungen im Gewerbezentralregister in den letzten 2 Jahren. Ordnungsgemäße Erfüllung der Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträge. Kein eröffnetes oder beantragtes Insolvenzverfahren, keine Liquidation. Keine Eintragung in EU-Finanzsanktionslisten (geprüft über www.finanz-sanktionsliste.de/fisalis/).
Register und Mitgliedschaften
Eintragung im Handelsregister oder in der Handwerksrolle oder bei der IHK – oder Nachweis, dass keine Eintragungspflicht besteht. Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Gegebenenfalls Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan.
Fachliche und technische Eignung
Eigenerklärung zur Eignung (HVA B-StB) mit Angaben zu: durchschnittlicher Beschäftigtenzahl der letzten 3 Jahre nach Lohngruppen, verfügbaren technischen Fachkräften (Studiennachweise, Berufserfahrung), technischer Ausrüstung (u.a. LKW-Hubarbeitsbühnen ≥ 30 m, Häckseltechnik, LKW/Container mit Ladetechnik, Harvester/Fällkran, Wurzelstockfräse auch hinter Schutzplanken) sowie Umweltmanagementmaßnahmen. Nachweis ASB I und ASB II (Arbeitssicherheit Baum I und II) oder gleichwertig. Qualifikation des Verantwortlichen für Verkehrssicherung gemäß MVAS 99 oder gleichwertig. Deutschkenntnisse zur Kommunikation mit dem AG; Arbeitsstelle mit baumpflege-fachkundigem Mitarbeiter besetzt.
Wirtschaftliche und finanzielle Eignung
Angabe des Mindestjahresumsatzes (insgesamt sowie im Tätigkeitsbereich). Auf Verlangen: Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt bzw. Bescheinigung in Steuersachen, Freistellungsbescheinigung § 48b EStG, Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (sofern beitragspflichtig), Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft mit Lohnsummen sowie Bestätigung Wirtschaftsprüfer/Steuerberater oder testierte Jahresabschlüsse.
Referenzen
Mindestens 3 vergleichbare Referenzen über Baumpflege-/Baumfällungsarbeiten aus den letzten 5 Kalenderjahren mit Leistungsbezeichnung, Auftragswert, Ausführungszeitraum und Auftraggeber. Auf Verlangen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung. Außerdem Jahresumsatz vergleichbarer Leistungen.
Mindestlohn und vergaberechtliche Verpflichtungen
Verpflichtungserklärung nach BbgVergG (Formular 5.3) – Verpflichtung zur Zahlung des Mindestentgelts nach § 6 Abs. 2 BbgVergG, Vorlage von Lohn- und Gehaltszahlungsunterlagen, Duldung von Stichprobenkontrollen, Verpflichtung der Nachunternehmer, Kenntnisnahme über Auftragssperren und Vertragsstrafen, Kündigungsrecht des AG bei Pflichtverletzungen. Bei Einsatz von Nachunternehmern zusätzlich Formular 5.4 sowie Embargo-/Finanzsanktionserklärungen für NU.
Nachunternehmer und Eignungsleihe
Verzeichnis der vorgesehenen Unterauftrag-/Nachunternehmerleistungen (HVA B-StB 103) – Benennung der Subunternehmer erst auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle. Eignungsleihe technische und/oder wirtschaftliche Leistungsfähigkeit möglich (dann entsprechende Formblätter HVA B-StB). Nachunternehmer müssen dieselben Eigenerklärungen (BbgVergG-Verpflichtung, Finanzsanktionen, ggf. Eignung) abgeben.
Mindestens 3 vergleichbare Referenzen über Baumpflege-/Baumfällungsarbeiten aus den letzten 5 Kalenderjahren
Je Referenz: Bezeichnung der Leistung, Auftragswert des auf Bieter entfallenden Anteils, Ausführungszeitraum, Auftraggeber. Nachweis durch Bescheinigung über ordnungsgemäße Ausführung (auf Verlangen der Vergabestelle).
Fachkundenachweis Arbeitssicherheit Baum I und II (ASB I und ASB II) oder gleichwertig
Qualifikationsnachweis des eingesetzten Baumpflegefachpersonals.
Qualifikationsnachweis Verantwortlicher für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen (MVAS 99 oder gleichwertig)
Schulungsnachweis des verantwortlichen Fachkundigen.