Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenWorum geht's?
Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement, Außenstelle Limburg, erneuert grundhaft die Fahrbahn der Bundesstraße B 456 im Bereich der Ortsdurchfahrt Weilburg und der angrenzenden freien Strecke. Die Maßnahme ist in 4 Bauabschnitte aufgeteilt und umfasst Asphalt-, Rinnen-, Entwässerungs-, Markierungs- und Verkehrssicherungsarbeiten.
Eckpunkte:
Was Sie tun müssen:
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssumme wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme, insbesondere unter Berücksichtigung preislich günstigerer Grund- oder Wahlpositionen, ggf. monetarisierter Zuschlagskriterien sowie eines eventuellen Nachlasses ohne Bedingungen. Werkstätten für Behinderte erhalten einen Bonus von 15 v.H. bei der Berechnung der Wertungssumme.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenBauabschnitte und Asphaltaufbau
Gesamtmaßnahme: Grundhafte Erneuerung der B 456 in 4 Bauabschnitten zwischen den Weilburger Ortsteilen Waldhausen und Weilburg.
Bindemittel: Bitumenpaar 10/40-65A / PmB 10/25 VL für Deck- und Binderschicht, 30/45 / 35/50 VL für Tragschicht. Bei Schichtenverbund Bitumenemulsion C40B5-S / C60BP4-S. Deckschicht mit Aufhellungsgestein (≥ 15 % Quarzit, q0 ≥ 0,07 cd/(m² lx)) und ca. 1,0 kg/m² vorbituminiertem Edelsplitt 1/3 mm. Niedrigtemperaturasphalt ab 01.01.2026 gemäß ARS 13/25 verpflichtend.
Verkehrssicherung und Verkehrsführung
Verkehrsführung in mehreren Phasen (BA 1, BA 2.1, BA 2.2, BA 3, BA 4.1, BA 4.2) mit Vollsperrungen und halbseitigen Sperrungen sowie Umleitungen (U9–U14). Aufbau, Vorhaltung und Abbau der Verkehrstafeln (Tafel A ca. 1 Woche vor Beginn des jeweiligen Abschnitts), transportable Lichtsignalanlagen, Verkehrszeichen nach Konzept des AG. Kontrolle: 2x täglich, an arbeitsfreien Tagen 1x täglich. Vorhaltedauern: BA 1 = 14 Tage, BA 2.1 = 11 Tage, BA 2.2 = 10 Tage, BA 3 = 21 Tage, BA 4.1 = 11 Tage, BA 4.2 = 10 Tage. Verkehrsrechtliche Anordnung mind. 10 Arbeitstage vor Baubeginn, bei Vollsperrungen mind. 20 Arbeitstage.
Allgemeine Leistungen und Qualitätssicherung
Baustelleneinrichtung und -räumung, Kontrollprüfungen (Plattendruckversuche, Bohrkernentnahmen), Erstellung Deckenbuch aus vermessungstechnisch aufgenommenen Daten, Beweissicherung durch öffentlich bestellten Sachverständigen für Baustatik vor Baubeginn (Lagepläne, Fotos, Niederschriften), Vorankündigung Baustellenverordnung 2 Wochen vor Einrichtung der Baustelle, SiGe-Plan nach Baustellenverordnung und RAB 31 (vor Baubeginn mit AG abstimmen), Vermessungsleistungen und Aufmaß, Bautagesberichte, Mülltransport für Anlieger während Bauphase, Anrampungen für Haus- und Hofeinfahrten, Winterbauschutzmaßnahmen.
Markierungen und Straßenausstattung
Längsmarkierungen, Quermarkierungen und Pfeilmarkierungen Typ II (endgültig). Bordsteine, Verkehrsinseln mit Flachbordsteinen und reflektierender Beschichtung, Schachtabdeckungen setzen, Leitpfosten und Fahrzeugrückhaltesysteme (FRS) und Leiteinrichtungen.
Entwässerung und Entsorgung
Aufnehmen und Neuanlegen von Rinnen, Ausbau und Neuerstellung von Straßenabläufen, Schachtabdeckungen. Probegemäßes Behandeln/Klassifizieren und Entsorgen aller anfallenden Abfälle (gefährlich/nicht gefährlich) – u.a. sind Schadstoffvorkommen (PCB, PAK, Asbest, KMF) möglich. Bei gefährlichen Abfällen 3 Wochen vor Durchführung schriftliche Anmeldung, Nachweise nach §§ 3–11 EfbV bzw. Zertifikat nach § 56 KrWG verlangt. Für Schadstoffarbeiten 2 Wochen vor Beginn: Benennung Aufsichtsführender, Gefährdungsbeurteilung, G26-Vorsorgeuntersuchungen, Prüfzeugnisse. Vorgegebene Abfallschlüssel mit LAGA-Einstufung Z1.2/Z2 (z.B. 17 01 01, 17 05 04) und geforderte Entsorgungs-/Aufbereitungswege sind im Entsorgungsformular je OZ zu dokumentieren (Abfallschlüssel, LAGA-Einstufung, Entsorgungsbetrieb, Standort, Art der Verwertung/Beseitigung).
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenPersönliche und rechtliche Eignung
Keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A. Erklärung, dass in den letzten 2 Jahren keine rechtskräftigen Verurteilungen mit Freiheitsstrafe > 3 Monaten, Geldstrafen > 90 Tagessätzen oder Geldbußen > 2.500 € vorliegen. Ordnungsgemäße Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen. Kein beantragtes oder eröffnetes Insolvenzverfahren, keine Liquidation. Eintragung im Handelsregister, Handwerksrolle oder IHK (bzw. Erklärung, dass keine Eintragungspflicht besteht). Nachweis der Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft. Auf Verlangen: Unbedenklichkeitsbescheinigungen (Sozialkasse, Finanzamt, BG mit Lohnsummen), Freistellungsbescheinigung § 48b EStG, Gewerbeanmeldung/Handelsregisterauszug, ggf. Nachweise zu Selbstreinigungsmaßnahmen.
Wirtschaftliche und finanzielle Eignung
Vom AG geforderte Mindestjahresumsätze (Gesamtumsatz und Umsatz im Tätigkeitsbereich) werden im Eigenerklärungsformular hinterlegt (konkrete Werte im vorliegenden Auszug nicht ausgefüllt). Auf Verlangen: Bestätigung Umsatz durch vereidigten WP/Steuerberater oder testierte Jahresabschlüsse. Möglichkeit der Eignungsleihe (HVA B-StB 104-2): Kapazitäten anderer Unternehmen können unter Angabe von Firma, gesetzlichem Vertreter und auf Verlangen Kontaktdaten eingebracht werden.
Technische und berufliche Eignung
Mindestens 3 Referenzen über vergleichbare Bauleistungen aus den letzten 5 Kalenderjahren (mit Bezeichnung der Leistung, eigener Auftragswert, Ausführungszeitraum, Auftraggeber). Verfügbarkeit der für die Leistungserbringung erforderlichen Arbeitskräfte (auf Verlangen Erklärung zu jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräften nach Lohngruppen, mit Leitungspersonal). Eignungsleihe möglich (HVA B-StB Vorlage Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Unterauftrag-/Nachunternehmerleistungen und Bietergemeinschaften sind in den entsprechenden HVA B-StB-Vordrucken zu erklären (Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnererklärung, Bevollmächtigter, Bildung Auftreten).
Optionale, vom AG angekreuzte Eignungsnachweise
Soweit im Eigenerklärungsformular freigeschaltet: technische Fachkräfte und Stellen, technische Ausrüstung des Unternehmens, Qualitätssicherungsmaßnahmen, Lieferkettenmanagement- und -überwachungssystem, Studiennachweise/Bescheinigungen der beruflichen Befähigung, Umweltmanagementmaßnahmen, verfügbare Geräte und technische Ausrüstung, Angaben zu beabsichtigten Unterauftrag-/Nachunternehmerleistungen.
Unterlagen und Nachweise auf gesondertes Verlangen
Referenzbescheinigungen mit Auftragswert eigener Anteil, Ausführungszeitraum, AG. Rechtmäßig bestätigter Insolvenzplan (falls zutreffend). Nachweise technische Fachkräfte (Studiennachweise, Berufserfahrung). Für FRS: Technische Nachweise (BASt-Nachweis, Produktdatenblätter) und Begutachtungsschreiben BAST gem. TL-Transportable Schutzeinrichtungen 3.1. Für Spreng-/Kampfmittelarbeiten: Erlaubnis nach § 7 SprengG und Qualifikation Verantwortlicher nach § 20 SprengG. MVAS-Schein, ergänztes Verzeichnis Unterauftrag-/Nachunternehmer (mit Namen), Preisermittlungsunterlagen/Urkalkulation.
Vergleichbare Bauleistungen (Straßenbau/Asphalt)
vergleichbar zur ausgeschriebenen Leistung; Angabe Bezeichnung der Leistung, Auftragswert, Ausführungszeitraum, Auftraggeber; Referenzbescheinigungen auf Verlangen. Optional: Referenzen älter als 5 Jahre, sofern vom AG angekreuzt.