Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenÖffentliche Ausschreibung für Felssicherungsarbeiten an der B13 am Schergenwieser Berg.
Die Maßnahme umfasst die Beräumung von Fels und Vegetation, die Sicherung der Felsbereiche mit Schutznetzen und Ankern, eine Spritzbetonunterfangung sowie die erforderliche Verkehrssicherung. Die Arbeiten finden vom 05.10.2026 bis 30.10.2026 unter halbseitiger Sperrung der B13 statt.
Angebote müssen bis 01.09.2026 um 10:00 Uhr elektronisch in Textform eingereicht werden.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung preislich günstigerer Grund- oder Wahlpositionen, ggf. monetarisierter Zuschlagskriterien sowie eines eventuellen Nachlasses ohne Bedingungen.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenBaustelleneinrichtung und Verkehrssicherung
Baustelle einrichten und räumen sowie Verkehrsflächen unterhalten.
Für die Verkehrssicherung sind transportable Schutzeinrichtungen, eine transportable Lichtsignalanlage, Verkehrsschilder und weitere Sicherungseinrichtungen vorzusehen. Die B13 wird halbseitig gesperrt; der Arbeitsbereich der länger dauernden Verkehrssicherung ist mit 450 m angegeben. Kurzfristige Vollsperrungen sind in begründeten Ausnahmefällen bis maximal 15 Minuten möglich.
Zusätzlich sind eine Vorankündigung nach den baustellenbezogenen Vorgaben, eine Gefährdungsermittlung für Arbeiten unter Absturzgefahr, die Kontrolle der Verkehrssicherung und ein Bauwerksbuch je Teilbauwerk erforderlich.
Rodung und Felsberäumung
Tot- und Liegendholz, Vegetation und loses Felsmaterial im Bereich der anstehenden Felspartien und des Übergangsbereichs zur Böschung entfernen.
Die Felswand und der Hang sind auf einer Fläche von etwa 3.500 m² zu übersteigen. Einzelblöcke sind zu testen und gegebenenfalls abzuwerfen. Für drei Haufwerke sind Beprobungen und chemische Analysen vorgesehen.
Anfallendes Boden-, Fels-, Holz- und Vegetationsmaterial ist zu lagern und entsprechend den genannten Anforderungen zu entsorgen.
Felssicherung mit Netzsystemen und Ankern
Schutznetz mit einer Fläche von 300 m² und einer Zugfestigkeit von 150 kN/m liefern und montieren.
GEWI-Stabanker und Hohlstabanker in verschiedenen Längen und Durchmessern einbauen. Die GEWI-Stabanker umfassen 150 Stück mit 3,0 m Länge und 28 mm Durchmesser, 10 Stück mit 4,0 m Länge und 28 mm Durchmesser sowie 6 Stück mit 4,0 m Länge und 40 mm Durchmesser. Für Hohlstabanker sind 10 Stück mit 3,0 m Länge sowie 20 m Zulage für Hohlstabanker über 3 m vorgesehen.
Zusätzlich sind Verpressgut, Geotextilschläuche, Kopfausbildungen, Krallplatten, Schutzkappen, Randseile, Drainrohr, Kalottenplatten und die erforderlichen Kontrollprüfungen der Stabanker sowie eine Abnahme durch den Systemlieferanten vorzusehen.
Spritzbetonunterfangung
In BA 11 ist eine bewehrte, drainierte und rückverankerte Spritzbetonunterfangung herzustellen. Vorgesehen sind 6 t Spritzbeton C25/30, 0,5 t Bewehrung und GEWI-Stabanker mit 40 mm Durchmesser. Zusätzlich sind ein Drainrohr und die erforderlichen Kalottenplatten einzubauen.
Geräte, Personal und Stundenlohnarbeiten
Für die Durchführung sind Poliere, Spezialbaufacharbeiter, Baufacharbeiter sowie erforderliche Geräte und Fahrzeuge vorzuhalten. Genannt werden Radlader, LKW mit Kran bis 35 m, 3-Achs-LKW, PKW oder Transporter, Hebebühne, Anbaugeräte und Kleingeräte.
Dokumentation und Umweltschutz
Vor und nach Abschluss der Arbeiten ist eine Beweissicherung durchzuführen. Aufmaß, Abrechnungs- und Bestandsplan sowie das Bauwerksbuch je Teilbauwerk sind zu erstellen.
Beim Umweltschutz sind der Grundwasserschutz, die Staubminimierung und der Schutz des Landschaftsschutzgebiets zu berücksichtigen. Die Entsorgung der anfallenden Materialien hat nach den genannten kreislaufwirtschaftlichen und abfallrechtlichen Vorgaben zu erfolgen.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenUnternehmensnachweis und Eignung
Der Bieter muss entweder im PQ-Verzeichnis präqualifiziert sein oder die vorläufige Eignung durch die Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt 124 nachweisen.
Bei engerer Wahl können die in der Eigenerklärung genannten Bescheinigungen nachgereicht werden. Fehlende Unterlagen werden nachgefordert.
Bietergemeinschaften und Nachunternehmer
Bei einer Bietergemeinschaft ist eine Erklärung aller Mitglieder in Textform mit einem bevollmächtigten Vertreter erforderlich. Die Mitglieder haften gesamtschuldnerisch.
Beim Einsatz von Nachunternehmen sind Art und Umfang der Leistungen anzugeben. Nachunternehmer müssen präqualifiziert sein oder die geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre für Bauleistungen und vergleichbare Leistungen ist anzugeben. Auf Verlangen sind die Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters oder testierte Jahresabschlüsse und Gewinn- und Verlustrechnungen vorzulegen.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Es sind drei vergleichbare Referenzleistungen aus den letzten fünf Kalenderjahren nachzuweisen. Zusätzlich ist die Verfügbarkeit der erforderlichen Arbeitskräfte darzulegen; bei engerer Wahl ist die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten der letzten drei Jahre nach Lohngruppen mit Leitungspersonal nachzuweisen.
Erforderlich sind außerdem die Eintragung im Handelsregister, in der Handwerksrolle oder bei der IHK beziehungsweise die Erklärung, dass keine Eintragungspflicht besteht. Es dürfen kein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet und kein Insolvenzplan vorhanden sein, außer dieser ist rechtskräftig bestätigt.
Ausschlussgründe und Zahlungsnachweis
Der Bieter darf keine schweren Verfehlungen im Sinne der genannten vergaberechtlichen Ausschlussregelungen und keine Eintragungen im Wettbewerbsregister haben. Steuerliche Unbedenklichkeit, ordnungsgemäße Beitragszahlung zur Sozialversicherung sowie die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft mit Unbedenklichkeitsbescheinigung und Lohnsummen sind nachzuweisen.
Besondere Fachkunde
Auf Verlangen sind Qualifikationsnachweise für folgende Bereiche vorzulegen:
Für den aufsichtführenden Höhenarbeiter ist die Qualifikation SZP Level 3 mit Schulungsnachweis gefordert. Alle eingesetzten Arbeiter im absturzgefährdeten Bereich benötigen entsprechende Schulungszertifikate.
Technische System- und Baustoffnachweise
Für das Felsvernetzungssystem sind System-Handbuch, technische Datenblätter und Montageanleitungen vorzulegen. Für alle einzubauenden Baustoffe, darunter Stabanker, Netze, Spritzbeton und Mörtel, sind die jeweils geeigneten Eignungsprüfungszeugnisse, EAD, Zulassungsbescheide oder CE-Kennzeichnungen nachzuweisen.
Sicherheits-, Gesundheits- und Versicherungsnachweise
Vor Aufnahme der Arbeiten ist eine schriftliche Gefährdungsermittlung und -beurteilung für Arbeiten in absturzgefährdeten Bereichen durch den aufsichtführenden Höhenarbeiter zu erstellen. Ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan ist mit dem Angebot vorzulegen.
Für die Baumaßnahme ist eine Bauhaftpflichtversicherung nachzuweisen.
Verkehrssicherung und Umweltschutz
Der Bieter muss die halbseitige Sperrung mit Ampelregelung und die kurzfristigen Vollsperrungen bis maximal 15 Minuten fachgerecht umsetzen können. Die Arbeiten müssen die genannten Anforderungen an Grundwasserschutz, Staubminimierung, Landschaftsschutz und die Entsorgung von Fels-, Boden-, Holz- und Vegetationsmaterialien berücksichtigen.
Drei vergleichbare Referenznachweise für Felssicherungs- und vergleichbare Bauleistungen
Vergleichbare Leistungen zur ausgeschriebenen Felssicherung. Je Referenz sind Art der Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, maßgeblicher Leistungsumfang mit Mengen, durchschnittlich eingesetzte Arbeitnehmer, besondere technische oder gerätespezifische Anforderungen, Kurzbeschreibung der Baumaßnahme, Angaben zu Neubau/Umbau/Denkmal, vertraglicher Bindung, koordinierten Gewerken und eine Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung anzugeben. Die Nachweise sind in Anlehnung an Formblatt 444 vorzulegen.