Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenWorum es geht
Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement Fulda schreibt für die Jahre 2026 und 2027 Einzelbaumfällungen entlang von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen in Osthessen aus. Ziel ist es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Die Leistung ist in zwei Lose aufgeteilt: Los 1 betrifft die Landkreise Fulda und Hersfeld-Rotenburg, Los 2 den Werra-Meißner-Kreis. Bäume verschiedener Arten und Durchmesserklassen sind im Bereich von Damm- und Einschnittsböschungen, teilweise in Waldgebieten und in Bahnlinienähe zu fällen, einschließlich Verkehrssicherung, Holzentsorgung und Artenschutzkontrolle.
Was zu tun ist
Bieter müssen ein Preisverzeichnis mit Einheits- und Pauschalpreisen ausfüllen, verschiedene Eigenerklärungen und Formulare einreichen und mindestens drei vergleichbare Referenzen der letzten fünf Jahre nachweisen. Angebote werden elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Hessen (vergabe.hessen.de) eingereicht. Angebotsfrist ist der 23.09.2026 um 10:00 Uhr, Zuschlagskriterium ist allein der Preis.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssumme wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme, insbesondere unter Berücksichtigung preislich günstigerer Grund- oder Wahlpositionen, ggf. monetarisierter Zuschlagskriterien sowie eines eventuellen Nachlasses ohne Bedingungen. Werkstätten für Behinderte erhalten einen Bonus von 15 v.H. auf die Wertungssumme.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenArt und Umfang der Baumfällarbeiten
Fällung von Einzelbäumen verschiedener Arten (Weiden, Kiefern, Eschen – auch mit Eschentriebsterben, Ahorn, Birken, Kirschbäume, Linden, Buchen, Eichen u. a.) im Straßenbegleitgrün und in Waldbeständen entlang von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen.
Fällung nach Stammdurchmesserklassen:
Die Schnittstelle liegt maximal 0,25 m über dem Erdboden. Der verbleibende Bestand ist zu schonen.
Einsatzverfahren und Sonderfälle
Einsatz von Fällbagger/Fällkran, Seilwinden sowie Seilklettertechnik (SKT, freier Fall oder Rigging) für schwer zugängliche Bäume bis 25 m Höhe und Stammdurchmesser bis 1,00 m.
Bei Fällungen in Waldgebieten mit Neigungen von 1:1 und steiler ist Kraneinsatz vorgesehen; Bodenverwundungen sind zu vermeiden.
In Teilbereichen (Los 2: Straßenmeistereien Meißner und Ringgau) erfolgen Arbeiten im Bereich von Bahnlinien mit Mehraufwand für Sicherungsposten, ggf. Gleissperrung sowie Betra-Genehmigungen unter Einhaltung der DB-Sicherheitsbestimmungen (Konzernrichtlinie 132.0118, Richtlinie 046/210).
Für besondere Erschwernisse (z. B. Schutzplanken, Bauwerke, Gewässer, Fangnetze, Amphibienschutzanlagen, Zaunanlagen, Freileitungen, Fällungen in Waldgebieten) erfolgt keine gesonderte Vergütung – diese sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Artenschutz und Auszeichnung
Vor jeder Fällung ist eine Artenschutzkontrolle gemäß § 44 BNatSchG durch den Auftragnehmer durchzuführen und auf dem Kontrollblatt Artenschutz (Anlage 6) zu dokumentieren. Die Leistung ist nicht gesondert vergütet.
Die zu fällenden Gehölze werden vom AG nach einem Kennzeichnungssystem ausgezeichnet:
Verkehrssicherung
Verkehrssicherung an Arbeitsstellen kürzerer Dauer gemäß RSA und ZTV-SA 97:
Vorzugszeiten für Sperrungen stark belasteter Straßen: Mo–Do 09:00–15:00 Uhr, Fr 09:00–12:00 Uhr.
Antrag auf verkehrsbehördliche Anordnung mindestens 5 Werktage vor Beginn der Tagesbaustellen.
Entsorgung und Umwelt
Stammholz und Schlagabraum gehen in den Besitz des Auftragnehmers über und sind zu laden, zu transportieren und vollständig außerhalb der Baustelle zu entsorgen (Abfallschlüssel 20 02 01 – nicht gefährlicher Abfall).
Erforderliche Entsorgungsnachweise:
Einsatz von Alkylat-Sonderkraftstoffen und biologisch abbaubaren Kettenölen („Blauer Engel").
Verwendung von FSC-/PEFC-zertifizierten oder gleichwertigen Holzprodukten.
Baustelleneinrichtung, Dokumentation und Abrechnung
Pauschalen für Baustelleneinrichtung und -räumung je Unterabschnitt (BUND, LAND, KREIS, i.V.m. ETS).
Pflichtdokumentation während der Ausführung:
Benennung vor Baubeginn:
Abrechnung/Rechnungslegung: Schlussrechnungen für Bundes-, Landes- und Kreisstraßen jeweils bis zum 27.11.2026.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenPersönliche und rechtliche Eignung
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 6e EU VOB/A:
Einhaltung der Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen. Ab Auftragssumme ≥ 30.000 € netto: Abfrage aus dem Wettbewerbsregister (§ 6 WRegG).
Kein Insolvenzverfahren beantragt/eröffnet, kein Antrag mangels Masse abgelehnt, keine Liquidation / eingestellte Tätigkeit – alternativ rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan.
Eintragung im Handelsregister, der Handwerksrolle oder bei der IHK – oder Erklärung, dass keine Eintragungspflicht besteht.
Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft; Unbedenklichkeitsbescheinigung auf Verlangen.
Kein Verstoß nach § 21 MiLoG mit Geldbuße von mindestens 2.500 € (Selbstauskunft Tariftreue).
Fachliche und technische Eignung
Vorlage von mindestens 3 Referenzen über vergleichbare Bauleistungen in den letzten 5 Kalenderjahren (Auftraggeber kann ältere Referenzen akzeptieren).
Angaben zu:
Möglichkeit der Eignungsleihe (wirtschaftlich/finanziell und/oder technisch/beruflich) über andere Unternehmen – mit den entsprechenden Erklärungen und Nachweisen.
Präqualifikation und KMU
Eintrag im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für Präqualifikation (Angabe der PQ-Nummer) ODER Erklärung, dass keine Präqualifikation vorliegt.
KMU-Erklärung: Angabe, ob das Unternehmen die KMU-Kriterien erfüllt (< 250 Beschäftigte und ≤ 50 Mio. € Jahresumsatz bzw. ≤ 43 Mio. € Bilanzsumme).
Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltanforderungen
Benennung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinators (SiGeKo) gemäß Baustellenverordnung mit Qualifikationsnachweis nach RAB 30 oder gleichwertig.
Verpflichtung, dass alle verwendeten Holzprodukte FSC-/PEFC-zertifiziert oder gleichwertig sind.
Einsatz umweltfreundlicher Betriebsstoffe (Alkylat-Sonderkraftstoff, biologisch abbaubare Kettenöle mit „Blauer Engel") wird vorausgesetzt.
Mindestens 3 vergleichbare Bauleistungen der letzten 5 Kalenderjahre (Baumfällungen / Baumpflege / Holzeinschlag im Straßen- oder Landschaftsbereich)
Je Referenz: Bezeichnung der Leistung, Auftragswert (Bieteranteil), Ausführungszeitraum, Auftraggeber. Bei mehr als 3 Referenzen gesonderte Anlage.