Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenKurzbeschreibung
Diese Faktensammlungen stammen aus zwei Vergabeunterlagen der Fraport AG:
Wichtig: Beide Dokumente enthalten keine konkrete Leistungsbeschreibung, keine Referenzanforderungen, keine Fristen und keine CPV-Codes für eine bestimmte Ausschreibung. Die tatsächliche Leistung, Lose, Termine und Eignungsanforderungen sind in der jeweiligen Bekanntmachung und Leistungsbeschreibung definiert, die hier nicht vorliegen.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut VergabeunterlagenEignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenHinweis zu Eignungskriterien
Achtung: Konkrete Eignungskriterien sind nicht in den vorliegenden Dokumenten definiert, sondern in der jeweiligen Bekanntmachung. Die hier gesammelten Unterlagen beschreiben nur das Verfahren und die Ausschlussgründe (Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit in Formular a-1).
Allgemeine Regeln zur Eignung
Ausschlussgründe (Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit, Formular a-1)
Das Unternehmen / jedes Mitglied der Bietergemeinschaft darf KEINER der folgenden Ausschlussgründe vorliegen:
1. Verurteilung oder Geldbuße nach § 30 OWiG wegen bestimmter Straftaten (Terrorismus, Geldwäsche, Betrug/Subventionsbetrug, Bestechung/Bestechlichkeit, Abgeordnetenbestechung, Menschenhandel)
2. Offene Steuer- oder Sozialversicherungsschulden (keine rechtskräftige Entscheidung über ausstehende Beträge)
3. Verstöße gegen Umwelt-, Sozial- oder Arbeitsrecht (z.B. Arbeitnehmer-Entsendegesetz, Aufenthaltsgesetz, Mindestlohngesetz, Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz)
4. Insolvenz, Ablehnung mangels Masse, Liquidation oder Einstellung der Tätigkeit
5. Schwere Verfehlung, die die Integrität des Unternehmens in Frage stellt
6. Wettbewerbsbeschränkende Absprachen oder abgestimmte Verhaltensweisen
7. Interessenkonflikt bei am Vergabeverfahren beteiligten Personen
8. Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens, die den Wettbewerb verzerrt
9. Wesentliche mangelhafte Leistung bei früheren öffentlichen Aufträgen (Schadensersatz, Vertragsbeendigung)
10. Schwerwiegende Täuschung oder Auskunftsverweigerung im Vergabeverfahren
11. Unzulässige Einflussnahme auf die Vergabestelle oder Erlangung vertraulicher Informationen auf unlautere Weise
12. Irreführende oder unzutreffende Erklärungen im Vergabeverfahren
13. Ausschlussgrund nach § 22 LkSG i.V.m. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz)
Möglichkeit der 'Selbstreinigung': Bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes kann das Unternehmen nachweisen, dass es Ausgleich geleistet hat, mit den Ermittlungsbehörden kooperiert und geeignete technisch-organisatorische Maßnahmen ergriffen hat.