Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenÖffentliche Ausschreibung der Stadt Kassel und der Kasseler Verkehrs-Gesellschaft AG für Bauarbeiten an der Berliner Brücke in der Teichstraße.
Was passiert?
Wer bietet?
Bauleistungen für eine Gesamtmaßnahme – aufgeteilt in zwei Auftraggeber (Stadt Kassel und KVG), aber als ein Auftrag vergeben.
Was ist zu beachten?
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssumme wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme, insbesondere unter Berücksichtigung preislich günstigerer Grund- oder Wahlpositionen, ggf. monetarisierter Zuschlagskriterien sowie eines eventuellen Nachlasses ohne Bedingungen. Werkstätten für Behinderte erhalten einen Bonus von 15 v.H.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenAllgemeine Arbeiten für beide Auftraggeber (Stadt Kassel und KVG)
Einrichten und Räumen der Baustelle (Bauzaun, Baustellenschilder), Anliegerinformation vor Baubeginn, Erstellen der Vorankündigung gemäß Baustellenverordnung (2 Wochen vor Baustelleneinrichtung), SiGe-Plan nach RAB 31 und Benennung eines SiGe-Koordinators nach RAB 30, Vermessungsarbeiten inkl. Schlussvermessung, Setzungs- und Verformungsmessungen am Überbau, Fotodokumentation, Verkehrssicherung (kurz- und längerfristige Sperrungen, Verkehrszeichenpläne, tägliche Kontrolle), Kampfmittelsondierung (Brückenbereich liegt in einem Bombenabwurfgebiet) sowie Stundenlohnarbeiten. Der Bauzeitenplan ist 14 Kalendertage vor Baubeginn zur Genehmigung vorzulegen. Die Hauptbauphase ist zwingend in den hessischen Sommerferien 2027 durchzuführen.
Brückensanierung – Gewerk 2 (Stadt Kassel)
Rückbau der alten Brückenbeläge, Bordsteine, Bestandsgeländer und des alten Berührungsschutzes (in DB-Sperrpausen). Aufnehmen und Entsorgen von ca. 560 m² Asphalt sowie 760 m² Abdichtung. Betonoberflächenvorbereitung der Fahrbahn. Einbau einer UHFB-Schutzschicht (ca. 24 m³) und einer UHFB-Splittmatrix-Verschleißschicht (ca. 545 m²), 8 m³ Stahlbeton. Abdichtung des Schienentrogs mit Flüssigkunststoff (ca. 205 m²), elastische Übergangskonstruktion (ca. 45 m). Neues Stahlgeländer (ca. 31 m) und vertikaler Berührungsschutz (ca. 72 m). Herstellen eines Stahlbeton-Auflagerbalkens (C35/45, Expositionsklassen XC4/XD3/XF4/XM1/WA). Erdarbeiten, Schottertragschicht, Hinterfüllung und Verdichtung. Sicherungsposten mit DB-Zulassung, Signalisierung (Sh2-Signale) und mobiles Brückenuntersichtsgerät. Das UHFB-Konzept (Herstellung, Einbau, Prüfung, Nachbehandlung) ist 4 Wochen vor Ausführung vorzulegen und bedarf der Freigabe durch den Auftraggeber.
Gleisbauarbeiten – Gewerk 3 (KVG)
Aufnehmen und Entsorgen der bestehenden Gleis- und Straßenoberflächen (Gleisbaupflaster ca. 650 m², Pflasterstreifen ca. 240 m², Asphalt ca. 215 m², Stahlbeton ca. 175 m²), Ausbau der Rillengleis-Ausgleichsschicht (ca. 890 m²) und Straßenaufbruch (ca. 650 m³). Untergrundverbesserung mit Schottertragschicht (ca. 260 m³) und Frostschutzschicht (ca. 225 m³). Herstellen der Tragschichten: Dräntragschichten PA 22 T (ca. 220 t, 10 cm) und PA 16 T (ca. 175 t, 8 cm), Betontragschicht (ca. 75 m³). Asphaltschichten: Asphaltbinder (ca. 450 m²), bituminöse Tragschicht AC 32 TS (ca. 75 m³), Asphaltdeckschicht AC 8 DS (ca. 950 m²). Auf der Brücke: Betonfahrbahn C35/45 (ca. 50 m³) mit Besenstrich und Einfärbung. Verlegen von ca. 300 m neuem Rillengleis 59R2 außerhalb des Brückenbereichs und 78 m Rillengleis 53R1 im Brückenbereich inkl. Unterguss, Schienenkammersteinen, Spurstangen und Schienenfugen-Verguss. Schweiß- und Schleifarbeiten (Lichtbogen- und Übergangsschweißungen, Ultraschallprüfung der Stöße, Schleifen der Rillenschiene auf 408 m) – nur durch Firmen mit DB-Zulassung nach OR 8.1.7-Z2 und mit gültiger Schweißerqualifikation nach DIN 8560 / EN 287-1. Verrohrungs- und Entwässerungsarbeiten, Kabelarbeiten (Kabelkanäle, Leerrohre, Schächte), Regulierung und Erneuerung von Schachtabdeckungen. Die Fahrleitung bleibt bestehen und steht unter Spannung – entsprechende Koordination ist erforderlich.
Radverkehrsführung – Gewerk 4 (Stadt Kassel)
Oberboden- und landschaftsgärtnerische Arbeiten (Oberbodenabtrag, Lieferung und Einbau von Oberboden, Vegetationstragschicht, Saatgut). Straßenaufbruch und Entsorgung (Fugenschnitt, Aufbruch, Pflaster und Borde aufnehmen). Straßenentwässerung (PP-B-Kanäle, Straßeneinläufe, Anschlussleitungen). Tragschichten für Radverkehrsanlagen (Frostschutzschicht, bituminöse Tragschicht TA-Asphalt, Deckschicht). Verkehrslenkende Einrichtungen (Leitschwellen aus Recycling-Gummi, Bodenhülsen). Pflasterarbeiten (Betonsteinpflaster, Gehwegplatten, Schuppen-, Noppen- und Rippenplatten für Leitsysteme, Natursteinpflaster). Bordanlagen und Rinnen (Bordsteine, Flachbordsteine, Querungsborde, Betonpflasterstreifen). Markierungsarbeiten zur Neuaufteilung des Fahrbahnquerschnitts an den Haltestellen Teichstraße und Gilsastraße. Barrierefreie Übergänge im Gehwegbereich. Neue Querungsstelle mit Ampel am Knoten Loßbergstraße/Teichstraße. Neue Peitschenampel am Knoten Gilsastraße/Dag-Hammarskjöld-Straße. Geschützte Radfahrstreifen mit den Regelbreiten RB 15/22 (r=5) und FB 30/25.
Ausführungszeitraum und Verkehrsführung
Vorbereitende Sperrung der Teichstraße: 27.06.–29.08.2026 (Kfz- und Schienenverkehr). Sperrzeit Straßenbahn: 27.06.–08.08.2026. Vorarbeiten unter laufendem Betrieb: 21.–25.06.2027 (5 Arbeitstage). Hauptbauphase ohne Straßenbahnbetrieb: 26.06.–07.08.2027 (zwingend in den hessischen Sommerferien). Restarbeiten unter Betrieb: 09.–13.08.2027 (5 Arbeitstage). Verkehrsfreigabe spätestens 08.08.2027. Rückbau des Berührungsschutzes in DB-InfraGo-Sperrpausen, voraussichtlich zwei Nächte im August/September 2027.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenAusschlussgründe und Zuverlässigkeit
Keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A (keine schweren Verfehlungen, kein Eintrag im Gewerbezentralregister). Ordnungsgemäße Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen (auf Verlangen durch Unbedenklichkeitsbescheinigungen nachzuweisen). Kein Insolvenzverfahren / keine Liquidation. Keine rechtskräftige Geldbuße von mindestens 2.500 € wegen Verstoß gegen das Mindestlohngesetz (§ 19 MiLoG).
Fachliche Eignung
Eintragung im Handelsregister, in der Handwerksrolle oder bei der IHK (je nach Unternehmenstyp). Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Verfügbarkeit der erforderlichen Arbeitskräfte und Fachkräfte. Für Kanalarbeiten an KASSELWASSER-Anlagen: Fachbetriebszulassung erforderlich (Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit). Bei Bietergemeinschaften: gesamtschuldnerische ARGE mit bevollmächtigtem Vertreter im Zuschlagsfall.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungen: 5.000.000 € je Person / Personenschäden, 2.000.000 € je Ereignis / Sachschäden, 500.000 € je Ereignis / Vermögensschäden. Bestätigung des Jahresumsatzes durch Wirtschaftsprüfer / Steuerberater oder testierte Jahresabschlüsse. Erklärung zur durchschnittlichen Arbeitskräftezahl der letzten 3 Jahre, gegliedert nach Lohngruppen, inkl. technischem Leitungspersonal. Versicherungsnachweis.
Technische Leistungsfähigkeit – Referenzen
Mindestens 2 Referenzen über Gleisbauarbeiten in den letzten 5 Kalenderjahren.
Mindestens 2 Referenzen über Brückensanierung in den letzten 5 Kalenderjahren.
Pro Referenz sind Auftragswert (Eigenanteil), Ausführungszeitraum und Auftraggeber anzugeben. Nachweis durch Referenzbescheinigung nach HVA B-StB Muster 3103.
Technische Leistungsfähigkeit – Schweißarbeiten
Für Schweißarbeiten an Gleisen: gültige Schweißer-Prüfbescheinigungen nach DIN 8560 / EN 287-1, Nachweis der Erfahrung in E-Handschweißung und UP-Schweißung im Bereich von Straßen-/Stadtbahn- und DB-Gleisanlagen. Benennung eines Aufsichtführenden (SFM-OS) für das Verschweißen lückenloser Gleise. Zulassungen der Deutschen Bahn für Schweißungen nach OR 8.1.7 – Z2. Schweißplan des Schienenherstellers ist verbindlich einzuhalten.
Pflichtformulare und Erklärungen
Eigenerklärung zur Eignung (107 EE) – ersetzbar durch Eintrag im Präqualifikationsverzeichnis des PQ-Vereins (dann PQ-Nummer angeben) oder durch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Eigenerklärung zu EU-Sanktionen (Art. 5k VO (EU) 2022/576, Russland-Sanktionen). Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und zum Mindestentgelt nach Hess. Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG). Eigenerklärung Holzprodukte (FSC/PEFC-Zertifizierung), Eigenerklärung Freistellungsbescheinigung (§ 48b EStG), Erklärung zum Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator (Baustellenverordnung / RAB 30).
Zuschlagskriterium
Zuschlag nach dem niedrigsten Preis. Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Gleisbauarbeiten – vergleichbare Referenzleistung
Auftragswert (Eigenanteil), Ausführungszeitraum, Auftraggeber; bestätigt durch Referenzbescheinigung nach HVA B-StB Muster 3103
Brückensanierung – vergleichbare Referenzleistung
Auftragswert (Eigenanteil), Ausführungszeitraum, Auftraggeber; bestätigt durch Referenzbescheinigung nach HVA B-StB Muster 3103