Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Stadt Offenbach am Main (MainArbeit – Kommunales Jobcenter) sucht einen Träger, der ein beschäftigungsorientiertes Fallmanagement für erziehende SGB-II-Leistungsberechtigte durchführt.
Ziel ist die Heranführung an den Arbeits- bzw. Ausbildungsmarkt durch individuelle Beratung, Hilfeplanung, soziale Stabilisierung und praktische Erprobung. Die Maßnahme umfasst bis zu 13 Teilnehmende, dauert 24 Monate (01.01.2027 – 31.12.2028) und findet in Offenbach am Main statt.
Bieter müssen ein Konzept (Teil A und B), eine Kostenkalkulation, Personalnachweise sowie eine Tariftreue-/Mindestlohn-Verpflichtungserklärung einreichen.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Konzept zur Umsetzung der gewünschten Leistungsinhalte40%
Konzept zur Umsetzung der gewünschten Leistungsinhalte des beschäftigungsorientierten Fallmanagements für Erziehende
- Organisation, Durchführungsqualität und Kooperation mit der Auftraggeberin / Technische und räumliche Ausstattung / Regelung zum Qualitätsmanagement und Datenschutz40%
Organisation, Durchführungsqualität und Kooperation mit der Auftraggeberin, technische und räumliche Ausstattung, Regelung zum Qualitätsmanagement und Datenschutz
- Preis20%
Angebotspreis
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenZielgruppe und Teilnehmende
Erziehende Frauen und Männer bis 55 Jahre mit mehreren Vermittlungshemmnissen, insbesondere Langzeitleistungsbeziehende nach SGB II. Bis zu 13 Teilnehmerplätze. Zuweisung erfolgt durch die MainArbeit Offenbach. Die individuelle Teilnahmedauer beträgt im Regelfall bis zu 6 Monate und kann innerhalb der Maßnahmenlaufzeit auf bis zu 12 Monate verlängert werden (Begründung 4 Wochen vor Maßnahmenende an verantwortliche/n persönliche/n Ansprechpartner/in).
Kernleistungen des Fallmanagements
Kinderbetreuung
Während der Teilnahme ist die Kinderbetreuung sicherzustellen. Dafür ist ein eigener Kinderbetreuungsraum vorzuhalten. Kinderbetreuungskosten sind in der Kostenkalkulation gesondert als monatlicher Pauschalbetrag auszuweisen.
Standort und Räumlichkeiten
Maßnahmenstandort in Offenbach am Main, im Radius von höchstens 1,0 km um die S-Bahn-Station „Marktplatz
Dokumentation und Berichtswesen
Vergütung und Abrechnung
Abrechnung über eine monatliche Kostenpauschale pro Teilnehmer/in. Voraussetzung für die Abrechnung ist eine tatsächliche Anwesenheit von mindestens 1 Tag im Kalendermonat. In Teilmonaten wird pro fehlendem Tag 1/30 der Monatspauschale gekürzt. Fahrtkosten für Praktika, Beschäftigung oder Angebote von Netzwerkpartnern sind gesondert und personenbezogen abrechenbar (Vorlage qualifizierter Originalbelege).
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenPersönliche Eignung / Ausschlusskriterien
Das Angebot muss den allgemeinen Vorgaben zur Gestaltung (Seite 2 der Leistungsbeschreibung) entsprechen. Andernfalls führt dies zum Ausschluss. Zudem gelten die Ausschlussgründe nach § 42 UVgO entsprechend.
Fachliche Eignung – Personalqualifikation
Sozialpädagogische Betreuung: abgeschlossenes Studium der Sozialen Arbeit, Sozialpädagogik oder Pädagogik. Alternativ: anderer sozialwissenschaftlicher (Fach-)Hochschulabschluss mit einschlägiger Zusatzqualifikation und mindestens 3 Jahren Berufserfahrung mit der Zielgruppe.
Kinderbetreuung: abgeschlossene Ausbildung zum/zur Erzieher/in, zur Kinderpflegehilfskraft oder Qualifizierung zur Tagesmutter, plus mindestens 1 Jahr Berufserfahrung in der Kinderbetreuung.
Für das gesamte eingesetzte Personal gilt: interkulturelle Kompetenz sowie mindestens 2 Jahre Berufserfahrung mit der Zielgruppe in den vergangenen 4 Jahren. Mindestens 75 % des eingesetzten Personals müssen über die fachspezifische Qualifikation verfügen. Das Personal muss festangestellt und fachlich qualifiziert sein und die arbeitsrechtlichen Anforderungen erfüllen.
Tariftreue, Mindestlohn und Equal Pay
Verpflichtung zur Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns bzw. Tariflohns gemäß Hessischem Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG), auch bei Nachunternehmen und Zeitarbeitsfirmen. Abgabe einer Verpflichtungserklärung Tariftreue/Mindestlohn mit dem Angebot (Textform gem. § 126b BGB). Nachunternehmen müssen ebenfalls verpflichtet werden.
Zusätzlich Erklärung zur Equal-Pay-Regelung: gleiche Entlohnung für Männer und Frauen bei gleicher Arbeit.
Keine relevanten Vorstrafen wegen Verstößen nach § 21 MiLoG mit Geldbuße ab 2.500 Euro.
Qualitätssicherung und Prüfungsrechte
Die Auftraggeberin behält sich vor, während der Vertragslaufzeit die Einhaltung der Anforderungen zu prüfen (Einsicht in Arbeitsverträge, Qualifikationsnachweise, Zeugnisse). Fehlende Qualifikationen können durch Schulung des Personals vor Maßnahmenbeginn ausgeglichen werden. Falls noch kein Personal vorhanden ist, ist eine Zusage abzugeben, dass eingestelltes Personal die Anforderungen erfüllen wird.
Darstellung von Referenzen im Zusammenhang mit Netzwerkpartnern/innen
Im Anhang z.B. in Tabellenform; konkrete Mindestanforderungen nicht benannt