Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg (BTU) beschafft im Rahmen des Projekts Lako'MA Notebooks (tragbare Computer). Es handelt sich um eine öffentliche Ausschreibung (Lieferleistung). Die Vergabe erfolgt nach UVgO, Zuschlag zum niedrigsten Preis, Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Angebote müssen ausschließlich elektronisch über das Bietertool des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingereicht werden. Die Angebotsfrist endet am 18.09.2026 um 12:00 Uhr (MESZ). Bieterfragen können bis spätestens 16.09.2026 gestellt werden. Lieferort ist die BTU in 03046 Cottbus, Lieferung schnellstmöglich nach Auftragsvergabe.
Detaillierte technische Spezifikationen und Stückzahlen sind der Leistungsbeschreibung in den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut VergabeunterlagenLeistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenAuftragsgegenstand
Lieferung von Notebooks (tragbaren Computern) für das Forschungsprojekt Lako'MA der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg.
Lieferort und Lieferzeit
Technische Spezifikationen (Details in Vergabeunterlagen)
Genaue Stückzahl, technische Anforderungen und Spezifikationen sind der beigefügten Leistungsbeschreibung (Leistungsbeschreibung.docx) zu entnehmen, die Teil der Vergabeunterlagen ist und im vorliegenden Dokumentenausschnitt nicht im Detail wiedergegeben ist.
Vertragsgrundlagen
Für den Auftrag gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen des Landes Brandenburg (ZVB-Bbg) mit den Allgemeinen Vertragsbedingungen Teil B (VOL/B) (Langfassung). Annahmezeiten der Empfangsstelle: Mo–Fr 8:30–14:00 Uhr. Die Verjährungsfrist für Sachmängel beträgt längstens 5 Jahre ab Abnahme.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenPersönliche Lage / Ausschlussgründe
Es dürfen keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 und ggf. 125 GWB vorliegen. Nachgewiesen wird dies durch die Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 4.1 der BTU). Betroffene Tatbestände sind u. a.:
Selbstreinigung (§ 125 GWB): Ein Ausschlussgrund muss nicht zum Ausschluss führen, wenn das Unternehmen den Schaden ausgeglichen hat, mit den Ermittlungsbehörden zusammenarbeitet, organisatorische/personelle Vorkehrungen trifft oder Steuern/Abgaben nachgezahlt hat.
Zurechnung: Verhalten verurteilter Personen wird zugerechnet, wenn sie als Verantwortliche des Unternehmens gehandelt haben.
Gewerberechtliche Eignung
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Im vorliegenden Dokumentenausschnitt nicht näher spezifiziert. Ggf. weitere Anforderungen (z. B. Umsatznachweise) sind den vollständigen Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Im vorliegenden Dokumentenausschnitt nicht näher spezifiziert. Die Eignungskriterien im engeren Sinn sind den vollständigen Vergabeunterlagen zu entnehmen.