Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Technische Universität Berlin beschafft insgesamt 11 Extron Touchpanelen (8 Stück TLP Pro 1025M und 3 Stück TLP Pro 725M) inklusive Lieferung „raumgenau mit Verpackungsmaterial".
Bieter müssen unter anderem das ausgefüllte Preisblatt, die Eigenerklärung (u.a. zu Ausschlussgründen, Tariftreue, ILO-Kernarbeitsnormen, Frauenförderung, Umweltschutz) sowie den ILO-Konformitätsnachweis für die Endmontage der Hardware einreichen.
Die Angebotsabgabe endet am 20. August 2026 um 10:00 Uhr.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Niedrigster Preis (Wertungssumme) als alleiniges Zuschlagskriterium
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenLiefergegenstand
Beschafft werden insgesamt 11 Extron Touchpanele für die Technische Universität Berlin:
Beide Modelle sind Touch-Bedienpanels, die üblicherweise zur Steuerung von Medientechnik in Lehrräumen eingesetzt werden.
Lieferbedingungen
Die Lieferung erfolgt raumgenau mit Verpackungsmaterial als pauschale Lieferkostenposition – die Geräte müssen also nicht nur frei Haus, sondern direkt in den jeweiligen Bestimmungsraum der TU Berlin geliefert werden. Das Verpackungsmaterial ist mitzubringen bzw. zu entsorgen.
Von den Bietern ist im Preisblatt ein voraussichtlicher Liefertermin in Kalenderwochen anzugeben.
ILO-Konformitätsnachweis
Für die gelieferten Hardwareprodukte ist die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen auf der Produktionsstufe der Endmontage nachzuweisen. Mögliche Nachweisformen:
Wichtig: Alle Auditberichte dürfen bei Angebotsabgabe nicht älter als 2 Jahre sein.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenAusschlussgründe – strafrechtliche Verurteilungen
Das Unternehmen darf nicht wegen folgender Delikte verurteilt sein: Bildung krimineller/terroristischer Vereinigungen (§§ 129, 129a, 129b StGB), Terrorismusfinanzierung (§ 89c StGB), Geldwäsche (§ 261 StGB), Betrug/Subventionsbetrug zum Nachteil öffentlicher Haushalte (§§ 263, 264 StGB), Bestechlichkeit/Bestechung (§§ 299, 299a, 299b, 108e, 108f, 333, 334 StGB, IntBestG Art. 2 § 2) sowie Menschenhandel/Zwangsarbeit (§§ 232, 233, 233a StGB).
Ausschlussgründe – sonstige Verstöße
Keine schweren Verstöße gegen umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen, keine Zahlungsunfähigkeit/Insolvenz, keine schweren beruflichen Verfehlungen, keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen, keine Interessenkonflikte, keine Wettbewerbsverzerrung durch Vorbereitung der Vergabe, keine erheblichen Mängel bei früheren öffentlichen Aufträgen, keine schwerwiegende Täuschung zu Ausschlussgründen/Eignung und kein Versuch der unzulässigen Einflussnahme auf die Vergabeentscheidung.
Steuer- und Sozialversicherungspflichten
Das Unternehmen muss seine Pflichten zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen (einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen) erfüllt haben.
Bußgelder und Ordnungswidrigkeiten
Keine Verurteilung/Bußgeld wegen: