Bewirtschaftung von Weinbergsflächen des Landesweinguts Kloster Pforta
Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Ausschreibung umfasst die laufende weinbauliche Bewirtschaftung und Pflege von Rebflächen in Naumburg und Eulau für den Zeitraum vom 1. Januar 2027 bis 31. Dezember 2028.
Die Leistung ist in fünf vergebene Lose gegliedert: Los 1 sowie die Teillose 2.1 bis 2.4. Je angebotenem Los ist ein Konzept zur Bewirtschaftung, zum Einsatz von Personal und Maschinen sowie zur Qualitätssicherung, Dokumentation und Kommunikation einzureichen.
Angebote sind ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe-Plattform bis zum 23. November 2026, 12:00 Uhr, abzugeben.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Angebotspreis50%
Jahrespreis netto je Hektar. Bewertung nach der Preisformel (Punkte bis 5, gewichtet mit 50 %).
- Bewirtschaftungskonzept für die ausgeschriebenen Flächen20%
Bewertung mit 0, 3 oder 5 Punkten. Aspekte (gleichrangig, nicht einzeln gewichtet): plausible Jahresarbeitsplanung; fachgerechte Organisation von Rebschnitt, Laubarbeiten, Bodenpflege und Pflanzenschutz; Maßnahmen zur Sicherung der Traubengesundheit (Spritzplan); Umgang mit kurzfristigem Handlungsbedarf.
- Einsatzkonzept Personal und Maschinen20%
Bewertung mit 0, 3 oder 5 Punkten. Aspekte: Qualifikation und Erfahrung der konkret vorgesehenen verantwortlichen Personen; nachvollziehbare personelle Einsatzplanung einschließlich Vertretungsregelungen; Verfügbarkeit geeigneter Maschinen und Geräte; Fähigkeit zur termingerechten Durchführung zeitkritischer Arbeiten. Größe des Unternehmens wird nicht bewertet.
- Qualitätssicherung, Dokumentation und Kommunikation10%
Bewertung mit 0, 3 oder 5 Punkten. Aspekte: nachvollziehbares System zur Eigenkontrolle; vollständige, zeitnahe und möglichst digitale Dokumentation, insbesondere im Pflanzenschutz; verbindliche Informationswege bei Schäden, Qualitätsabweichungen und Krankheitsdruck.
Preispunkte = (niedrigster zugelassener Vergleichswert ÷ Vergleichswert des Angebots) × 5. Vergleichswert ist der Jahrespreis netto je Hektar des Loses. Die Kriterien 2 bis 4 werden mit 0, 3 oder 5 Punkten bewertet. Gewichtete Punkte = Punkte je Kriterium × Gewichtung. Zuschlag an das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl; bei Punktgleichheit entscheidet der niedrigere Angebotspreis.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenRebflächen und Bewirtschaftungszeitraum
Die Leistung wird in fünf vergebene Lose gegliedert: Los 1 sowie vier Teillose zu Los 2. Der Leistungszeitraum umfasst das gesamte Vegetationsjahr in den Vertragsjahren 2027 und 2028.
Rebarbeiten und Qualitätssicherung
Zu erbringen sind Winter- und Erziehungsschnitt, Rebschnitt, Nacharbeiten, Stamm- und Unterstockpflege, Laubarbeiten sowie Ertrags-, Gescheins-, Trauben- und qualitätssichernde Regulierung. Ausbesserungs- und Nachpflanzarbeiten sind im Rahmen der laufenden Pflege und soweit nach Anlage 2 vorgesehen zu erbringen.
Bodenpflege, Begrünung und Düngung
Ebenfalls zu erbringen sind Bodenpflege, Begrünungsmanagement, Mulchen, Mähen, Walzen, Bodenbearbeitung und Erosionsschutz. Düngung und Bodenverbesserung erfolgen bedarfsgerecht und soweit erforderlich nach schriftlicher Freigabe des Auftraggebers.
Pflanzenschutz und Bestandskontrolle
Der Pflanzenschutz umfasst Befallskontrolle, Beachtung von Warndienstinformationen, Auswahl zulässiger Mittel, Ausbringung, Gerätereinigung und vollständige Dokumentation. Krankheiten, Schädlinge sowie Wild-, Vogel- und sonstige Schäden sind im zulässigen und beauftragten Rahmen zu kontrollieren und zu bekämpfen; kurzfristiger Handlungsbedarf bei Krankheitsdruck oder ungünstiger Witterung ist zu bewältigen.
Pflege der Rebanlagen und Nebenanlagen
Zu pflegen und zu unterhalten sind Rebanlagen, Fahrgassen, Wendeplätze, Wege, Zugänge, Drahtrahmen, Pfähle, Anker, Spanndrähte, Rebschutzvorrichtungen, Zäune, Tore, Absperrungen, Beschilderungen, Entwässerungsrinnen, Durchlässe und kleine Böschungssicherungen. Außerdem sind die Zufahrten zu sichern und die Verkehrssicherung auf den Flächen zu übernehmen.
Organisation, Qualitätssicherung und Kommunikation
Die Arbeitsabläufe sind eigenverantwortlich zu organisieren. Personalkraft, Maschinen und Betriebsmittel müssen für die Bewirtschaftung verfügbar sein. Die Maßnahmen sind durch Eigenkontrolle, nachvollziehbare Dokumentation und verbindliche Informationswege bei Schäden, Qualitätsabweichungen, Krankheitsdruck oder kurzfristigen Entscheidungen zu begleiten.
Bonituren, Berichte und Nachweise
Je Vegetationsjahr sind vier Bonituren zu begleiten, die festgelegten Abhilfemaßnahmen fristgerecht umzusetzen und nachzuweisen. Ein monatlicher Tätigkeitsbericht ist bis zum fünften Werktag des Folgemonats vorzulegen. Pflanzenschutzdokumentation ist elektronisch lesbar zu führen und nach jeder Anwendung innerhalb von drei Werktagen zu übermitteln.
Nicht beauftragte Leistungen
Weinlese, Traubenabtransport, Ernteorganisation, Kellerwirtschaft, Rodung, Neuanlage von Rebflächen, genehmigungspflichtige bauliche Maßnahmen sowie größere Neubauten oder vollständige Erneuerungen von Drahtrahmen, Zäunen, Wegen, Terrassen, Mauern, Bewässerungs- und Entwässerungsanlagen sind nicht enthalten. Ausgenommene Maßnahmen bedürfen eines gesonderten schriftlichen Auftrags; außergewöhnliche Schadensereignisse sind nicht Bestandteil der regulären Bewirtschaftung.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenFachliche Qualifikation und Betriebszulassung
Das Unternehmen muss ein weinbauliches Dienstleistungsunternehmen, Weinbaubetrieb oder anderweitig fachlich geeignetes Unternehmen sein. Eine Anmeldung als landwirtschaftlicher oder weinbaulicher Betrieb beziehungsweise als Dienstleistungsunternehmen ist nachzuweisen, soweit gesetzlich erforderlich.
Erfahrung mit Rebflächen
Erforderlich ist nachgewiesene Erfahrung in der Bewirtschaftung von Rebflächen. Mindestens zwei vergleichbare Bewirtschaftungsleistungen im Weinbau aus den letzten fünf Jahren sind nachzuweisen. Vergleichbar ist die Bewirtschaftung von Rebflächen im Ertrag mit mindestens Rebschnitt, Laubarbeiten und Pflanzenschutz über ein Vegetationsjahr.
Verantwortliche Person und Personal
Die verantwortliche Person muss als Winzer, Weinbautechniker oder Meister im Weinbau ausgebildet sein oder mindestens drei Jahre gleichwertige Berufserfahrung in der Bewirtschaftung von Rebflächen besitzen. Für die Ausführung müssen ausreichend Fachkräfte verfügbar sein; mindestens eine weitere Fachkraft muss die verantwortliche Person vertreten können. Ein verantwortlicher Ansprechpartner für die laufende Abstimmung mit dem Auftraggeber ist zu benennen.
Pflanzenschutz
Pflanzenschutzmaßnahmen dürfen nur durch sachkundige Personen mit entsprechendem Nachweis ausgeführt werden. Für alle Anwendenden ist der Sachkundenachweis nach dem Pflanzenschutzgesetz vorzulegen; für eingesetzte Pflanzenschutzgeräte sind gültige Kontrollnachweise zu erbringen. Anwendung und Dokumentation müssen den vertraglichen Bestimmungen entsprechen.
Technik und Arbeitsorganisation
Das Unternehmen muss geeignete Maschinen und Geräte für Rebschnitt, Laubarbeiten, Bodenpflege und Pflanzenschutz in Hanglagen besitzen oder mieten können. Es muss zuverlässig innerhalb der vegetations- und witterungsbedingten Arbeitsfenster arbeiten und zeitkritische Maßnahmen auch bei ungünstiger Witterung termingerecht durchführen können.
Versicherung
Eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckung für Personen- und Sachschäden von mindestens 1,0 Mio. Euro je Schadensfall ist nachzuweisen. Der Vertragsentwurf verlangt zudem ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Umwelthaftpflicht, Gewässerhaftpflicht, Produkthaftpflicht und Bearbeitungsschäden.
Rechtliche und organisatorische Anforderungen
Mindestlohn, Arbeitsschutz, Sozialversicherung, Steuer- und Abgabenpflichten sowie die Pflichten gegenüber der Berufsgenossenschaft sind einzuhalten. Die Arbeiten müssen nach anerkannten Regeln der guten fachlichen Praxis im Weinbau und unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen, fachlichen und gegebenenfalls naturschutzrechtlichen Anforderungen erfolgen. Für Arbeitsschutz, Verkehrssicherung und die ordnungsgemäße Durchführung des Pflanzenschutzes ist der Auftragnehmer verantwortlich.
Zuverlässigkeit und Ausschlussgründe
Es dürfen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe nach den einschlägigen Vergaberegeln bestehen. Die Eigenerklärung zur Eignung muss Angaben zu Insolvenz, Liquidation, Zuverlässigkeit, Steuern, Abgaben und Sozialversicherung sowie zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft enthalten.
Nachunternehmer
Der Einsatz von Nachunternehmern ist grundsätzlich zulässig, sofern er im Angebot angegeben wird. Vorgesehene Nachunternehmer sind zu benennen und schriftlich zur Einhaltung der übertragenen Qualitäts-, Dokumentations-, Versicherungs-, Arbeitsschutz-, Pflanzenschutz- und Vertraulichkeitspflichten zu verpflichten. Vor dem Einsatz ist die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen.
Mindestens zwei vergleichbare Bewirtschaftungsleistungen im Weinbau. Vergleichbar ist die Bewirtschaftung von Rebflächen im Ertrag mit mindestens Rebschnitt, Laubarbeiten und Pflanzenschutz über ein Vegetationsjahr.
Referenzen sind Eignungsmerkmal und kein Zuschlagskriterium. Die Eigenerklärung zur Eignung und die Referenzliste sind einzureichen.
Wettbewerb & Angebotsprognose
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