Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenÖffentliche Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung über Büromöbel (Ergänzungs- und Austauschbedarf sowie Anbauelemente) des Herstellers CEKA für den Landeswohlfahrtsverband Hessen.
Die Lieferung erfolgt auf Abruf, inkl. Lieferung frei Verwendungsstelle und Montage vor Ort. Geschätztes Bestellvolumen: 150.000 € netto (max. 180.000 €).
Angebote sind elektronisch über die Vergabeplattform eHAD (www.had.de) einzureichen – bis zum 15.09.2026 um 09:00 Uhr. Die Rahmenvereinbarung läuft vom 01.10.2026 bis 30.09.2029 (3 Jahre). Zuschlagskriterium: niedrigster Preis.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Niedrigster Preis100%
Zuschlag auf das Angebot mit dem niedrigsten Preis. Der fiktive Angebotspreis ermittelt sich aus dem Katalogpreis abzüglich des gewährten Rabatts (Nachlass).
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenAuftragsgegenstand
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Büromöbeln des Herstellers CEKA für den Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV Hessen). Umfasst sowohl Ergänzungs- und Austauschbedarf als auch Anbauelemente.
Art der Leistungserbringung
Mengen und Volumen
Das Volumen ist eine Schätzung – ein Abruf der Maximalmenge ist nicht garantiert.
Vertragslaufzeit
Die Rahmenvereinbarung läuft vom 01.10.2026 bis 30.09.2029 (3 Jahre). Innerhalb dieses Zeitraums erfolgen die Abrufe.
Hersteller-Vorgabe
Die Möbel müssen aus dem Sortiment des Herstellers CEKA stammen. Es handelt sich um eine herstellergebundene Beschaffung – gleichwertige Produkte anderer Hersteller sind nicht zugelassen (sofern keine Nebenangebote zugelassen werden).
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenPräqualifikation (PQ-Nachweis)
Bieter müssen ihre Eignung über einen PQ-Nachweis belegen. Voraussetzung ist die Eintragung in einem der folgenden Register:
Die Präqualifikation muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein. Im PQ-Formular sind PQ-Nummer, Gültigkeitszeitraum und das zutreffende Register anzugeben.
Rechtsgrundlage: § 48 Abs. 8 VgV, § 15 Art. 2 HVTG.
Eigenerklärung zur Eignung
Alternativ zum PQ-Nachweis kann eine Eigenerklärung zur Eignung für Liefer-/Dienstleistungen oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorgelegt werden.
Bei engerer Wahl sind auf Verlangen Bescheinigungen zuständiger Stellen einzureichen (ggf. mit deutscher Übersetzung).