Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Friedrich-Schiller-Universität Jena beschafft im offenen EU-Verfahren eine chemisch-mechanische Poliermaschine (CMP) als Forschungsgerät.
Worum es geht:
Wichtige Fristen:
Nebenangebote sind nicht zugelassen. Die Vergabe erfolgt ohne Aufteilung in Lose.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Gesamtangebotspreis100%
Gesamtangebotspreis (netto; ohne Berücksichtigung von bedingten Rabatten wie z.B. Skonto; ggf. zzgl. Einfuhrabgaben/Zollgebühren). Es gilt ein maximales Budget von 225.000,00 Euro netto; Angebote über diesem Betrag können von der Wertung ausgeschlossen werden.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenLiefergegenstand
1 × chemisch-mechanische Poliermaschine (CMP) als Neugerät gemäß den technischen Mindestanforderungen (Anlage 2).
Zentrale technische Anforderungen:
Lieferung und Inbetriebnahme
Lieferung 'frei Verwendungsstelle' an das Institut für Festkörperphysik, Helmholtzweg 3, 07743 Jena, inklusive Verpackungskosten.
Leistungen vor Ort:
Maximale Lieferzeit: 12 Kalenderwochen ab schriftlicher Auftragserteilung.
Gewährleistung, Ersatzteile und Service
Preisliche Rahmenbedingung
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben zu Umsätzen der letzten 3 Jahre oder Vorlage von Geschäftsberichten.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Zuverlässigkeit und Ausschlussgründe
Eigenerklärungen, dass keine zwingenden Ausschlussgründe vorliegen:
Ein Angebot wird zudem ausgeschlossen bei:
EU-Sanktionsrecht (Russland)
Eigenerklärung gemäß Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 i.V.m. Art. 1 Ziff. 23 VO (EU) 2022/576 (Anlage 4.2).
Der Bieter (sowie alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft) darf:
Auch Unterauftragnehmer/Lieferanten, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden und auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfallen, müssen sanktionskonform sein. Die Sanktionskonformität ist auch während der gesamten Vertragslaufzeit sicherzustellen.
Thüringer Vergabegesetz
Eigenerklärung gemäß § 8 Abs. 1 S. 1 ThürVgG (Anlage 7) mit folgenden Pflichten:
1. Tariftreue (§ 6 Abs. 1 ThürVgG): Einhaltung der Arbeitsbedingungen gemäß Tarifvertrag (Allgemeinverbindlichkeit oder AEntG).
2. Mindestentgelt (§ 6 Abs. 4 ThürVgG): repräsentatives Tarifentgelt oder mindestens 1,50 € über gesetzlichem Mindestlohn.
3. Leiharbeit (§ 6 Abs. 5 ThürVgG): Leiharbeitnehmer mind. so entlohnen wie vergleichbare Stammbeschäftigte.
4. Entgeltgleichheit (§ 6 Abs. 10 ThürVgG): gleiches Entgelt bei gleicher/gleichwertiger Arbeit.
5. Nachunternehmereinsatz (§ 7 Abs. 1 ThürVgG): Zustimmung des Auftraggebers vor Einsatz.
6. Weitergabe der Pflichten (§ 7 Abs. 2 und 4 ThürVgG): Verpflichtung der Nachunternehmer auf Tariftreue, Mindestentgelt, Entgeltgleichheit + Kontrolle.
7. Unterlagenvorhaltung (§ 12 Abs. 1 und 2 ThürVgG): Bereithaltung von Entgeltabrechnungen, Steuer- und Sozialversicherungsnachweisen, Werkverträgen für Kontrollen.
Sanktionen bei Verstoß: Vertragsstrafe (§ 13 Abs. 1), fristlose Kündigung (§ 13 Abs. 2), Ausschluss von Vergabeverfahren bis zu 3 Jahren (§ 13 Abs. 3).
Weitere formale Anforderungen
Mindestens 3 Referenzen über vergleichbare Lieferungen/Aufträge (chemisch-mechanische Poliermaschine oder vergleichbares Forschungs-/Laborgerät) ähnlicher Art und Größenordnung
Kontaktdaten des Auftraggebers müssen angegeben werden; Referenzen dürfen das Recht der Vergabestelle nicht einschränken, weitere Informationen beim Auftraggeber einzuholen