Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenBeschaffung von Netzwerk-Hardware (Switche und Lichtwellenleitermodule) für das Bildungs- und Technologiezentrum für Elektro- und Informationstechnik e. V. (BZL) in Lauterbach.
Wesentliche Eckpunkte:
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis30%
Angebotspreis
- Qualität70%
Qualität des Angebots
- Erfüllung Mindestanforderung0%
Ausschlusskriterium / Ja-oder-Nein-Kriterium – keine Wertung in den Zuschlagskriterien
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenLieferort
Bildungs- und Technologiezentrum für Elektro- und Informationstechnik e. V. (BZL), Vogelsbergstraße 25, 36341 Lauterbach, Hauptgebäude.
Lieferbedingungen (z. B. konkrete Anlieferungstermine) sind in den vorliegenden Unterlagen nicht weiter ausgeführt.
Liefergegenstände im Überblick
Insgesamt 5 Positionen, bestehend aus drei Switch-Typen (PoE-fähig, lüfterlos bzw. mit aktiver Kühlung) und zwei passenden LWL-Modulen (Singlemode 9/125 µm, LC/LC, 1 Gbps, Reichweite 10 km, Wellenlänge 1310 nm).
Position 1 – Switch 48G24P Klasse 4 PoE
Menge: 1 Stück
Position 2 – LWL-Modul für Switch 48G24P
Menge: 4 Stück
Position 3 – Switch 8G PoE Klasse 4
Menge: 12 Stück
Position 4 – LWL-Modul für Switch 8G
Menge: 12 Stück
Position 5 – PoE Switch
Menge: 32 Stück
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenVorläufiger Eignungsnachweis (mit Angebot)
Einreichen einer der folgenden Erklärungen:
Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.
Endgültiger Eignungsnachweis (auf Verlangen / bei Zuschlag)
Bei Zuschlagserteilung oder engerer Wahl sind die in der Eigenerklärung/EEE benannten Bescheinigungen zuständiger Stellen vorzulegen. Fremdsprachige Bescheinigungen sind mit deutscher Übersetzung einzureichen. Alternativ genügt ein Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z. B. PQ-Verzeichnis der IHK) oder ein Zertifikat nach europäischen Zertifizierungsstandards.
Auskunftspflichten
Auf Verlangen der Vergabestelle sind Angaben zu wirtschaftlichen und rechtlichen Verbindungen zu anderen Unternehmen zu machen. Es dürfen keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen werden.
Tariftreue und Mindestentgelt (HVTG)
Bieter müssen sich verpflichten, ihren Beschäftigten bei der Auftragsausführung mindestens das tarifliche oder gesetzliche Mindestentgelt zu zahlen. Bieter dürfen nicht nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von mindestens 2.500 Euro belegt worden sein. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist die Verpflichtungserklärung des Nachunternehmens spätestens vor Beginn der Leistungsausführung vorzulegen.
EU-Sanktionspaket Russland (Art. 5k EU-VO 2022/576)
Der Bieter darf keiner der folgenden Ausschlussgründe erfüllen:
Das Verbot erstreckt sich auch auf Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden, sofern auf sie mehr als 10 % des Auftragswerts entfallen. Die Verpflichtung gilt auch während der Vertragsausführung.