Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenÖffentliche Ausschreibung des Landesbetriebs Wald und Holz NRW für die Sanierung des denkmalgeschützten Forstdienstgehöfts Bleiwäsche (Forsthaus 1, 33181 Bleiwäsche).
Vergabe in 5 Losen:
Bieter können ein, mehrere oder alle Lose anbieten. Zuschlag erfolgt je Los an den günstigsten Preis. Bauzeit Q3–Q4 2026. Leistungsort: 33181 Bleiwäsche (Forsthaus 1).
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis (günstigster Preis je Los)100%
Zuschlagskriterium ist zu 100% der günstigste Preis je Los. Jedes Los wird eigenständig bewertet. Gewährtes Skonto hat keine Auswirkung auf die Bewertung des Angebotspreises. Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt, berechnet aus den nachgerechneten Angebotssummen unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel und Instandhaltungsangeboten.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenBauvorhaben und Rahmen
Gegenstand ist die Sanierung des Forstdienstgehöftes Bleiwäsche (Forsthaus 1, 33181 Bleiwäsche) – Baujahr ca. 1905, ca. 175 m² Wohnfläche, monolithische Ziegelbauweise, Bestandsschutz, denkmalgeschützt. Modernisierung nach aktuellen technischen, energetischen und gestalterischen Gesichtspunkten bei Erhalt der Bausubstanz. Geplante Grundrissänderungen, Nutzung zu Wohn- und Dienstzwecken bleibt erhalten.
Bauzeit Q3–Q4 2026 (Baubeginn 10.07.2026). Baustellenzufahrt über die Messenbergerstraße; LKW-Erreichbarkeit ist eingeschränkt (Kurvenschablonen nicht gewährleistet). Außenbereich so wenig wie möglich beeinträchtigen; Zufahrten und Wege für Baustellenverkehr vor Arbeitsbeginn mit Bauleitung abstimmen.
Vertragsgrundlagen: VOB Teile A, B und C sowie einschlägige DIN-Vorschriften und anerkannte Regeln der Technik; Landesbauordnung NRW, UVV/DGUV, Kreislaufwirtschaftsgesetz, Wasserhaushaltsgesetz. Gewährleistung 4 Jahre ab Abnahme; Sicherheitseinbehalt 3 % der Rechnungsbruttosumme (ablösbar durch Bankbürgschaft). Nebenangebote je Los zugelassen.
Vorbereitende Arbeiten, Baustelle und Nebenleistungen (alle Gewerke)
Für alle Lose gelten folgende übergreifende Anforderungen:
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenFachliche Eignung und persönliche Lage
Der Auftragnehmer muss fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sein sowie die Leistung unter Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen, betrieblichen und tariflichen Bestimmungen erbringen können. Voraussetzung ist die Eintragung im Handelsregister und/oder in der Handwerksrolle und/oder bei der IHK (oder Erklärung, dass keine Eintragungspflicht besteht). Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft.
Keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A; keine schweren Verfehlungen in den letzten zwei Jahren (keine Verurteilungen mit Freiheitsstrafe > 3 Monate / Geldstrafe > 90 Tagessätze / Geldbuße > 2.500 Euro mit Eintragung im Gewerbezentral- oder Wettbewerbsregister). Kein laufendes Insolvenzverfahren (oder rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung über den Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (vergleichbare Bauleistungen, inkl. Anteil bei gemeinsam mit anderen ausgeführten Leistungen).
Auf Anforderung der Vergabestelle nachzureichen:
Bei Auftragssumme ≥ 30.000 Euro fragt der Auftraggeber für den vorgesehenen Zuschlagsbieter das Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt ab.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung, dass die erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Auf Anforderung der Vergabestelle nachzureichen:
Tariftreue und Mindestentgelt (NRW)
Die Besonderen Vertragsbedingungen TVgG NRW sind Vertragsbestandteil: Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen und Mindestentgelte gemäß einschlägiger Tarifverträge oder gesetzlicher Regelungen (Mindestlohngesetz). Die Pflichten gelten auch für eingesetzte Nachunternehmen. Verstöße berechtigen zu Kündigung und Vertragsstrafen (1–5 % des Auftragswerts); dem Auftraggeber stehen Kontrollrechte zu.
Formale Anforderungen an das Angebot
Abgabe in deutscher Sprache; vorgegebene Vordrucke der Vergabestelle sind zu verwenden; Preise in Euro, max. 3 Nachkommastellen, ohne Umsatzsteuer; Mischkalkulationen sind verboten und führen zum Ausschluss; Preisnachlässe nur als bedingungsfreier Prozentsatz auf die Abrechnungssumme. Nebenangebote sind zulässig, müssen aber die Mindestanforderungen erfüllen, eindeutig beschrieben sein und die LV-Gliederung nach Mengen und Preisen einhalten. Bietergemeinschaften geben eine Erklärung aller Mitglieder in Textform ab (Bevollmächtigter, gesamtschuldnerische Haftung). Nachunternehmer-Einsatz ist nur mit ausdrücklichem Einverständnis des Auftraggebers zulässig; Art und Umfang der NU-Leistungen sind im Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (VVB 233) und ggf. mit Verpflichtungserklärung (VVB 236) anzugeben.
Abfallwirtschaftliche Anforderungen
Bei abweichender Lösung von der Leistungsbeschreibung sind Nachweise zur Verwertung/Beseitigung von Bau- und Abbruchabfällen erforderlich: Berechtigung der Verwertungs-/Beseitigungsanlage (Aufnahme des Abfalls, Betreiberbestätigung), Bestätigung der Abfallwirtschaftsbehörde (bei Andienungspflicht/gefährlichen Abfällen), Kosten der Verwertung/Beseitigung in den Einheitspreisen, Benennung und Nachweis der Verwertungs-/Beseitigungsträger, Einverständniserklärung zur Auskunftserteilung durch die Abfallwirtschaftsbehörde, Nachweis der Anzeige nach § 53 KrWG bzw. Erlaubnis nach § 54 KrWG sowie sämtliche Entsorgungsnachweise gemäß KrWG/Nachweisverordnung vor Aufnahme der Tätigkeit.
Drei vergleichbare Referenzen über vergleichbare Bauleistungen (Sanierung), letzte 5 Kalenderjahre
Referenzen werden erst auf Anforderung der Vergabestelle nachgereicht; Angabe je Referenz: Ansprechpartner, Art der Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, Leistungsumfang inkl. Mengen, durchschnittliche Arbeiterzahl, besondere technische Anforderungen, Art der Baumaßnahme (Neubau/Umbau/Denkmal), vertragliche Bindung (Hauptauftragnehmer/ARGE/Nachunternehmer), ggf. koordinierte Gewerke, Auftraggeber-Bestätigung über vertragsgemäße Ausführung; Verzicht möglich, wenn Bieter beim Auftraggeber bekannt ist