Beschreibung
Die Landeshauptstadt München | Regierung von Oberbayern | Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI) schreibt „Elektronische Gästekarte für München" als öffentlichen Auftrag aus in München. Es handelt sich um eine Dienstleistung. Das Verfahren wird als Konzessionsvergabe (EU) durchgeführt. Wichtigstes Zuschlagskriterium: Preis. Angebote können bis zum 29. September 2026 eingereicht werden. Die Angebotsbindefrist beträgt 124 Tage.
Ausschreibung ansehen ↗Zeitplan & Fristen
Die wichtigsten Termine im Überblick- Veröffentlicht30. Juli 2026
Bekanntmachung und Bereitstellung der Vergabeunterlagen.
- Angebotsfrist29. September 2026
Letzter Termin für die elektronische Angebotsabgabe.
- Bindefrist endet31. Januar 2027
Bis hierhin sind Sie an Ihr Angebot gebunden (124 Tage). In diesem Zeitraum wird der Zuschlag erteilt.
Zuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Höhe der vertriebsbezogenen Beteiligung30%
Höhe der angebotenen vertriebsbezogenen Umsatzbeteiligung für über MTVH-Vertriebskanäle verkaufte Gästekarten. Bewertung anhand eines fiktiven Jahres-Bruttoumsatzes von 550.000 EUR, multipliziert mit dem angebotenen Prozentsatz.
- Höhe der allgemeinen Umsatzbeteiligung20%
Höhe der angebotenen allgemeinen Umsatzbeteiligung (Erfolgsbeteiligung) an allen im Rahmen der Konzession erzielten Kartenumsätzen, unabhängig vom Vertriebskanal. Bewertung anhand eines fiktiven Jahres-Bruttoumsatzes von 1.600.000 EUR.
- Qualität der Leistungsausführung50%
Bewertung der Bieterkonzepte anhand der Leistungskriterien B.1 bis B.5 mit gewichteten Unterkriterien. Bewertung in fünf Punkteschritten (0, 25, 50, 75, 100) je Unterkriterium.
Wertungspunkte: Punktzahl = (100,00 / (0,5 x höchstes Angebot)) x (zu wertendes Angebot - (0,5 x höchstes Angebot)), linear interpoliert. Bei halbem oder niedrigerem Wert: 0 Punkte. Höchstes Angebot erhält 100 Punkte. Die Punkte werden mit dem Gewichtungsfaktor multipliziert. Gesamtwertung = Addition der Wertungs- und Leistungspunktzahlen der Haupt-Zuschlagskriterien 1, 2 und 3 (max. 100 Gesamtwertungspunkte).