Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Stadt Nordhausen – Stadtentwässerungsbetrieb schreibt die Einsammlung, den Transport und die ordnungsgemäße Verwertung bzw. Entsorgung von Klärschlamm, Rechengut sowie Sandfang- und Kanalspülgut aus der Kläranlage Nordhausen öffentlich aus.
Die Leistung ist in drei Lose aufgeteilt:
Vertragslaufzeit: 01.01.2027 – 31.12.2027, mit Option auf bis zu 3 weitere Jahre. Angebotsabgabe bis spätestens 09.09.2026, 10:00 Uhr MESZ – ausschließlich elektronisch über evergabe-online.de. Zuschlag erfolgt nach dem niedrigsten Preis.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Werkstätten für Behinderte erhalten einen Bonus von 15 Prozent auf die Wertungssumme.
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenContainer & Bereitstellung
Verwertungspfade und gesetzliche Vorgaben
Die Verwertung muss über zulässige Pfade erfolgen, z. B.:
Ab 01.01.2029 sind neue Vorgaben der AbfKlärV (Klärschlammverordnung) zu beachten.
Einschlägige Gesetze/Verordnungen, die der AN einzuhalten hat: KrWG, AbfKlärV, BioAbfV, BBodSchV, BImSchG, DüMV, DüngG, DüV.
Entsorgungssicherheit und Mengenrisiko
Preise und Preisgestaltung
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenFachliche Eignung und Registereintragung
Genehmigungen und Qualitätssicherung
Versicherung und Bonität
Pflichten nach Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG)
Mit Angebotsabgabe ist die Einhaltung folgender Pflichten zu erklären:
Sanktionen bei Verstößen: Vertragsstrafen, fristlose Kündigung, Vergabeausschluss bis 3 Jahre.
Sanktions- und Russland-Bezugs-Verbot
Bietergemeinschaften und Kapazitäten Dritter
Mindestens eine Referenz über realisierte Aufträge zur Verwertung der jeweiligen Abfallstoffe (Klärschlamm, Rechengut, Sandfang- und Kanalspülgut)
Referenznachweis je Abfallstoff/Los; Formblatt Eigenerklärung; zudem Nachweis der Verwertungskapazität für alle Verwertungspfade und Abfallstoffe