Erneuerung von Fahrtreppen – 04 Ch-Platz bis Hauptbahnhof
Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenÖffentliche Ausschreibung nach VOB/A der Landeshauptstadt Stuttgart (Tiefbauamt) über die Erneuerung von 8 Fahrtreppen an den Stadtbahnhaltestellen Hauptbahnhof (Arnulf-Klett-Passage), Börsenplatz und Charlottenplatz.
Die 8 Anlagen sind mit den Bezeichnungen HB18, HB19, HB20, HB21, UN01, UN02, CH04 und CH07 benannt. Förderhöhen ca. 3,8–5,2 m, Steigungen 27,3°–35°, Geschwindigkeit 0,2–0,5 m/s. Ausführung 2026/2027 mit Montagephase 05.07.–30.09.2027 und abnahmereifer Vollendung zum 01.10.2027.
Zum Umfang gehören Demontage/Entsorgung der Altanlagen, Baustellenabsperrungen, Abnahme, Prüfgewichte sowie eine 5-jährige Vollwartung pro Anlage und Ersatzteile. Es ist keine Losbildung vorgesehen.
Angebotsfrist: 19.11.2026, 14:00 Uhr – elektronische Abgabe über die Vergabeplattform meinauftrag.rib.de.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Zuschlagskriterium Preis100%
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Berücksichtigt werden insbesondere Nachlässe sowie Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel und Instandhaltungsangebote. Angebote von Werkstätten für Behinderte erhalten bei wirtschaftlicher Gleichwertigkeit einen Bonus von 15 Prozent bzw. den Zuschlag.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenAllgemeiner Leistungsumfang
Lieferung, Montage, betriebsfähige Errichtung und Inbetriebnahme von 8 Fahrtreppen einschließlich aller erforderlichen Genehmigungen und behördlichen Auflagen.
Ausführungszeitraum 2026–2027; Montagebeginn 05.07.2027, Montageende 30.09.2027, abnahmereife Vollendung 01.10.2027.
Anlieferung und Ein- bzw. Ausbau während der Betriebspause der Stadtbahn (ca. 01:00–04:00 Uhr), Ausnahme CH04 nach Vorgabe des Auftraggebers. Anlieferung über Kran oder über Schiene (Bauzug in Abstimmung mit SSB AG).
Aufmaß der Einbaumaße in der Planungsphase; aktuelle Einbausituation durch Ortsbegehung erfassen; vorübergehende Demontage und Wiederherstellung vorhandener Einrichtungen (z. B. Beleuchtung, Hinweisschilder, abgehängte Decken).
Verbindlicher Baufristenplan spätestens 6 Wochen nach Auftragserteilung. Benennung von Bauleiter, Projektleiter und SiGeKo; arbeitstägliche Bautagesberichte; wöchentliche Fertigungsunterlagen.
Haftpflichtversicherung durch den Auftragnehmer; Sicherheitsabstand ≥ 1 m zu unter Spannung stehenden Oberleitungen; bei Unterschreitung Abstimmung mit SSB-Dienststelle Fahrstromversorgung.
Öffentlicher Verkehr und Feuerwehrzufahrten sind freizuhalten; Straßensperrungen nur mit Zustimmung des Auftraggebers, der Polizei und des Amts für öffentliche Ordnung.
Technische Hauptanforderungen Fahrtreppen
Fahrtreppengerüst aus feuerverzinktem Stahl (DIN/EN ISO 1461); beschädigte Verzinkung kalt nachverzinken; nachträgliche Schweißverbindungen an verzinkten Bauteilen unzulässig. Nichtrostender Stahl bei Bedarf 1.4571 oder 1.4404.
Gerüstboden ≥ 4 mm wasserdicht verschweißt; Auffangwanne an Antriebs- und Kettenspannstation mit DN-50-PN-6-Ablauf; bei CH04 zusätzlicher Ölabscheider. Nachjustiermöglichkeit der Gerüstauflager ±25 mm. Bewegungsfugen und Erdungsanschlüsse nach Vorgabe.
Edelstahl-Balustradenverkleidung ≥ 2 mm; Sockel aus rostfreiem Stahl ≥ 3 mm; austauschbare Sockelbürsten. LED-Sockelbandbeleuchtung ≥ 100 Lux in Stufenmitte; LED-Abstand im Sockelband ≤ 30 mm.
Handläufe aus längsnahtgeschweißtem Edelstahlrohr, Handlaufhöhe 1.000 mm; Handlaufantrieb über oberes Umlenkrad. Aluminium-Druckgussstufen (austauschbar), Stufenbreite 1.000 mm, Stufentiefe 400 mm. Zwei Präzisionsrollenketten als endlose Kettenbänder; Gelenkflächenpressung ≤ 20 N/mm² gemäß Bremslast EN 115.
Automatische Schmierpumpe mit ≥ 4 l Vorratstank. Mechanische Stufenbandverriegelung. Kettenspannstation mit Kettenspannern und Kettenüberwachung. Einstellbare, untereinander austauschbare Kammplatten. Rutschsichere, abriebfeste Antritts- und Sperrmatten.
Wiederbereitschaftsschaltung mit separat überprüfbaren Lichtschranken; Rolltor- und Brandmeldekontakt. LED-Leisten zur Fahrtrichtungsanzeige, Stufenspalt- und Kammplattenbeleuchtung. Gitterrostböden in Antriebs- und Umkehrstation.
Antrieb: Drehstrom-Asynchronmotor, IP 55, 400 V/50 Hz, Frequenzumrichterbetrieb, Geschwindigkeit 0,2–0,5 m/s stufenlos einstellbar. Elektromagnetische 2-Kreis-Sicherheitsbackenbremse. Drehzahlwächter, Stufenabsenkung, erforderliche Sicherheitsschalter.
Steuerung: intermittierender Betrieb, Dauerbetrieb und Fahrtrichtung schaltbar; Klartextdisplay ≥ 10 Zoll; modulare, busfähige, speicherprogrammierbare SPS; serielle RS-485-Schnittstelle mit offen gelegtem Protokoll und Meldungsformat; Ketten-, Handlauf- und Stufenbandüberwachung.
Schaltschrank je Fahrtreppe: zwei Schukosteckdosen 230 V/16 A, Wochenschaltuhr, Phasenüberwachung, drei 4-polige FI-Schutzschalter 30 mA. In Antriebs- und Umkehrstation: zwei Schukosteckdosen, Revisionssteckdose, Gitterrostboden.
Demontage, Absperrungen, Ersatzteile und Wartung
Pro Anlage: Demontage, Abtransport und Entsorgung der vorhandenen Fahrtreppe einschließlich Gerüst und Schaltschrank; Zurückziehen und Entsorgung der Verkabelung; besenreine Reinigung der Fahrtreppengrube und des Treppenunterbaus; Vorlage von Kranaufstellgenehmigungen beim Amt für öffentliche Ordnung. Anfallende Abnahmen einschließlich Prüfgewichten sind im Angebotspreis enthalten.
Baustellenabsperrung je Fahrtreppe: ca. 2,5 m hoch, geschlossen, Zugänge oben/unten gegen unbefugten Zutritt gesichert, Betonfundamente mit Holz oder Fliesen unterlegt, Ausführung nach Abstimmung, Kalkulation über gesamte Montagedauer.
Ersatzteile: 10 Stück Stufen, 10 Stück Kammsegmente, 10 Stück Führungsrollen, 2 Stück Absperrungen (je 1 oben/unten nach EN 115), 10 m Sockelbandbeleuchtungs-Abdeckung, 10 m WBS-Modulkanal-Abdeckung.
Vollwartung je Anlage über 5 Jahre nach Inbetriebnahme; mindestens 6 Wartungen pro Jahr (alle 2 Monate). Inhalt: Inspektion und Einstellarbeiten an Bremsen, Führungen, Sensoren, Tastern und beweglichen Teilen; Schmierung; Reinigung; notwendige Reparaturen inkl. Ersatzteile; Störungsbeseitigung während Betriebszeiten. Kalkulation als Jahrespauschale, Fahrtkosten und Kleinteile enthalten.
Prüfungen, Abnahmen und Dokumentation
Herstellung, Lieferung und Montage nach DIN EN 115-1:2018-01 und den technischen Regeln für Fahrtreppen.
Werksabnahme vor Lieferung (mit dem Auftraggeber zu terminieren); TÜV-Süd-Abnahme nach Endmontage; Rechnung für TÜV-Abnahme, Prüfgewichte und ggf. Nachabnahmen im Angebot einpreisen.
Fertigungsbeginn erst nach finaler Prüfung und Freigabe aller Pläne durch den Auftraggeber. Korrekturhinweise des Auftraggebers sind in die Originalpläne einzuarbeiten und erneut zur Freigabe vorzulegen.
Prüfbuch mit TÜV-Prüfprotokollen und unterschriebener Konformitätserklärung nach mängelfreier Abnahme übergeben. Anlagendokumentation in 2-facher Ausfertigung (Anlagenbeschreibung, Anlagenpläne, Wartungsvorschriften, Stromlaufpläne).
Arbeitsschutz und Gleisbereich SSB
Für alle Arbeiten im Gleisbereich der SSB AG gelten die Bestimmungen der Dienstanweisung DAGleis 7/2008 (Änderung 2012).
Beschäftigte des Auftragnehmers benötigen Eignung nach G 25, ausreichende Deutschkenntnisse, Kenntnis der Gefahren des Bahnbetriebs, und dürfen nicht unter Einfluss von Alkohol oder anderen beeinträchtigenden Mitteln stehen. Erstunterweisung nach DAGleis 6.1 durch die SSB (Anmeldung über Dienststelle TGg), jährliche Wiederholungsunterweisung.
Bestellung einer nach Abschnitt 4 qualifizierten Sicherungsaufsicht (mind. 21 Jahre, G 25, ausreichende Praxis). Je Arbeitsstelle stets eine unterwiesene Aufsicht anwesend; Sicherungs- und Aufsichtsfunktion nicht in Personalunion. Bei Unwirksamkeit der Sicherungsmaßnahmen sind die Arbeiten einzustellen.
Mindestabstand zu spannungsführenden Oberleitungsteilen 1 m. Sicherheitsraum mind. 0,7 m breit und 2 m hoch. Materialabstand neben Gleisen mind. 1,50 m. Abstimmung größerer betrieblicher Eingriffe mit der Betriebsleitstelle. Tunnelarbeiten: vorab Meldung an die Betriebsleitstelle.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenAllgemeine Eignung
Präqualifikation im Präqualifikationsverzeichnis (PQ-Nummer) oder vorläufiger Nachweis durch Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124).
Vergleichbare Leistungen innerhalb der letzten 5 Kalenderjahre (bzw. längerer Zeitraum laut Auftragsbekanntmachung). Verfügbarkeit der zur Ausführung erforderlichen Arbeitskräfte; jahresdurchschnittlich beschäftigte Arbeitskräfte der letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahre, gegliedert nach Lohngruppen und mit gesondert ausgewiesenem Leitungspersonal.
Eintragung im Handelsregister, in der Handwerksrolle oder bei der IHK – je nach zutreffender Situation (oder keine Eintragungspflicht).
Zuverlässigkeit und rechtliche Eignung
Kein beantragtes oder eröffnetes Insolvenzverfahren; keine Abweisung mangels Masse; keine Liquidation. Falls Insolvenzplan vorliegt: rechtskräftige Bestätigung und Vorlage auf Verlangen. Keine Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A.
In den letzten 2 Jahren keine Verurteilung wegen Verstoßes gegen Vorschriften mit Eintrag im Gewerbezentralregister (Freiheitsstrafe > 3 Monate, Geldstrafe > 90 Tagessätze, Geldbuße > 2.500 €). Ggf. nachgewiesene Selbstreinigung.
Ordnungsgemäße Zahlung der Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträge. Auf Verlangen: Unbedenklichkeitsbescheinigungen (Sozialkasse, Finanzamt, § 48b EStG). Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft; auf Verlangen qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung mit Lohnsummenangabe.
Tariftreue und Mindestentgelt
Einhaltung der einschlägigen Mindestarbeitsbedingungen und Mindestentgelte nach AEntG für erfasste Leistungen.
Für nicht vom AEntG erfasste Beschäftigte: mindestens das Mindestentgelt nach MiLoG und der jeweiligen Rechtsverordnung.
Von Nachunternehmern und Verleihunternehmern sind Verpflichtungserklärungen (bzw. Auslandsversicherungen) einzuholen und dem Auftraggeber auf Verlangen vorzulegen. Prüffähige Unterlagen zu eingesetzten Beschäftigten sind bereitzuhalten; Kontroll- und Prüfrechte des Auftraggebers sind zu gewähren.
Fachliche Eignung (Fahrtreppen-spezifisch)
Fähigkeit zur Ausführung nach DIN EN 115-1:2018-01, den technischen Regeln für Fahrtreppen, einschlägigen EU-Richtlinien und dem Stand der Technik.
Nachweis/Dokumentation der Güteklasse des rostfreien Stahls. Fähigkeit zur Erstellung der geforderten Werkstatt- und Ausführungspläne sowie zur Lieferung und Montage von Treppenanlagen einschließlich Steuerung, Sicherheitseinrichtungen und elektrischer Ausrüstung. Eigene Fachkräfte für die vollständige Instandhaltung während der Gewährleistungszeit.
Vorhandensein eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators mit Qualifikation nach Baustellenverordnung und RAB 30, sofern nach Leistungsbeschreibung erforderlich.
Referenzen
Mindestens 3 Referenzen aus den letzten 5 Kalenderjahren, mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar. Maßgeblich ist der längere in der Auftragsbekanntmachung genannte Zeitraum.
Nach Technischer Baubeschreibung: Referenzen über den Betrieb von Verkehrsfahrtreppen im öffentlichen Bereich in Deutschland aus den letzten 10 Jahren, je mit Ansprechpartner des Betreibers; Auftraggeber behält sich Besichtigung vor.
Bei engerer Wahl: drei Referenznachweise mit Ansprechpartner, Art der Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, Leistungsumfang/Mengen, Zahl der eingesetzten Arbeitnehmer, technische/gerätespezifische Anforderungen, Rolle (Hauptauftragnehmer/ARGE/Nachunternehmer), ggf. koordinierte Gewerke, Bestätigung des Auftraggebers. Referenzbescheinigung Formblatt 444 mit Bezeichnung, Ort, Bauzeit, Rolle, Art, Mengen, Auftragswert netto.
Kein Mindestauftragswert für Referenzen gefordert.
Nachunternehmer
Art und Umfang der Nachunternehmerleistungen sind eindeutig auf die Ordnungszahl der LV-Position bezogen im Formblatt 233/235 anzugeben. Unkonkrete Angaben (z. B. 'teilweise Montagearbeiten') sind zu vermeiden.
Eignungsnachweise sind auf Verlangen auch für Nachunternehmer vorzulegen. Nachunternehmer müssen präqualifiziert sein oder die Voraussetzungen der Präqualifikation erfüllen.
Eigenleistungen sind keine Nachunternehmerleistungen und nicht in Formblatt 233/235 oder in EFB-NU-Leistungen aufzunehmen. Summen in Formblatt 221 (Ziff. 3.5) bzw. 222 (Ziff. 2.5) müssen mit Formblatt 233/235 übereinstimmen.
Personelle Anforderungen (Bauleiter, SiGeKo, Aufsicht Gleisbereich)
Bauleiter als Vertreter des Auftragnehmers, mit Auftragsbestätigung schriftlich zu benennen; Wechsel 4 Wochen vorab anzuzeigen.
Projektleiter für die ausgeschriebenen Planungen schriftlich zu benennen.
SiGeKo mit Qualifikation nach Baustellenverordnung und RAB 30 vor Beginn der Arbeiten benennen.
Für Arbeiten im Gleisbereich der SSB: körperliche und geistige Eignung nach G 25, ausreichende Deutschkenntnisse, abgeschlossene Erstunterweisung nach DAGleis 6.1, jährliche Wiederholungsunterweisung. Bestellung einer qualifizierten Sicherungsaufsicht (mind. 21 Jahre, Praxis im SSB-Netz) und je Arbeitsstelle einer unterwiesenen Aufsicht (nicht in Personalunion).
Weitere Voraussetzungen
Haftpflichtversicherung durch den Auftragnehmer.
Einhaltung der VOB/B sowie der einschlägigen Sicherheits-, Gesundheitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften, VDE-Bestimmungen, DIN-Normen und anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln.
Fachgerechte Eigenüberwachung beim Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe (Ersatzbaustoffverordnung).
Bau- und Abbruchabfälle sind zu vermeiden, getrennt zu erfassen, ordnungsgemäß zu lagern und nach abfallrechtlichen Vorgaben zu entsorgen; Erklärungen, Bestätigungen und Belege sind vorzulegen. Brennbare Verpackungsmaterialien im Bereich der Passagen/Stadtbahnhaltestellen sind unverzüglich zu entsorgen.
Private Belange betreffende Arbeiten für Anlieger privatrechtlich durch den Auftragnehmer zu vereinbaren.
Betrieb von Verkehrsfahrtreppen im öffentlichen Bereich in Deutschland (z. B. ÖPNV, Bahnhöfe); nach Technischer Baubeschreibung.
Mit Ansprechpartner des Betreibers; Auftraggeber behält sich Besichtigung der Referenzanlagen vor. Auf Verlangen: Referenzbescheinigung Formblatt 444 mit Bauvorhaben, Ausführungsort, Bauzeit, Rolle, Art der Baumaßnahme, Leistungsumfang/Mengen, Auftragswert netto, Bestätigung des Referenzgebers.
Wettbewerb & Angebotsprognose
Erwartete Konkurrenz auf Basis vergleichbarer VergabenAuf einen Blick
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