Errichtung und Betrieb eines NGA- Netzes in der Stadt Treuchtlingen
Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Stadt Treuchtlingen schreibt eine Dienstleistungskonzession für den geförderten Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen Glasfasernetzes (NGA/Gigabit) aus. Gesucht wird ein Telekommunikationsunternehmen, das Planung, Bau und Betrieb des Netzes übernimmt. Alle förderfähigen Adressen im Projektgebiet müssen mindestens 1 Gbit/s symmetrisch erhalten, und das Netz muss für andere Anbieter offen zugänglich sein (Open Access).
Das Verfahren ist ein zweistufiges Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VgV, KonzVgV und GWB. Zunächst ist ein Teilnahmeantrag mit Eignungsnachweisen und Referenzen einzureichen. Geeignete Bewerber werden danach zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Frist für den Teilnahmeantrag: 06.11.2026, 10:00 Uhr.
Förderung erfolgt nach der Gigabit-Richtlinie 2.0 über das Wirtschaftlichkeitslückenmodell; die Projektkosten belaufen sich laut Förderantrag auf rund 9,36 Mio. EUR. Die Bindefrist für Angebote beträgt 12 Monate; die Zweckbindungsfrist 7 Jahre ab Verwendungsnachweis, plus weitere 7 Jahre Betriebspflicht.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke70%
Höhe der angebotenen Wirtschaftlichkeitslücke gemäß Formblatt. Maximale Punktvergabe bei geringster Wirtschaftlichkeitslücke; 0 Punkte ab dem 2-fachen der niedrigsten Wirtschaftlichkeitslücke; lineare Interpolation dazwischen.
- Realisierungszeit20%
Realisierungszeit ab Inkrafttreten des Konzessionsvertrags bis zur vollständigen Inbetriebnahme. Setzt sich zusammen aus Realisierungszeit (70% der 20%) und Qualität/Plausibilität des Meilensteinplans (30% der 20%).
- Qualität technische Umsetzung10%
Qualität des Konzepts und der Erläuterung (max. eine DIN A4 Seite pro Konzept) zu geplanten Verlegemethoden / alternativen Verlegemethoden / Netztechnologie sowie zur Nutzung von Bestandsinfrastrukturen / Eigenleistungen des Zuwendungsempfängers oder eigener vorhandener Infrastrukturen. Bewertung mit Stufenwerten 10/6,66/3,33/0; Durchschnitt der beiden Konzepte ergibt die Wertungspunktzahl.
Lineare Interpolation der Punkte: 10 Punkte für beste Wirtschaftlichkeitslücke, 0 Punkte ab dem 2-fachen der niedrigsten Wirtschaftlichkeitslücke (bzw. 2-fache Realisierungszeit), lineare Bewertung dazwischen (Auf- und Abrundung auf 2. Kommastelle). Meilensteinplan-Qualität wird mit Stufenwerten (10 / 6,66 / 3,33 / 0) bewertet. Konzept-Qualität technische Umsetzung ebenfalls mit Stufenwerten (10 / 6,66 / 3,33 / 0), Durchschnitt der beiden Konzepte.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenGesamtgegenstand
Gegenstand ist die Dienstleistungskonzession für den öffentlich geförderten Aufbau und Betrieb eines Gigabit-Netzes (NGA/Glasfaser) im Projektgebiet der Stadt Treuchtlingen. Der Bieter übernimmt die Verantwortung für Planung, Bau und Betrieb eines flächendeckenden Glasfasernetzes, das allen förderfähigen Adressen mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zu Spitzenlastzeitbedingungen liefert. Das Netz muss Punkt-zu-Punkt-fähig ausgelegt sein.
Leistungsteil Planung
Leistungsteil Bau
Leistungsteil Betrieb
Open Access (Offener Netzzugang)
Der Netzbetreiber muss während der gesamten Förderlaufzeit offenen und diskriminierungsfreien Zugang auf Vorleistungsebene gewährleisten:
Rechtsgrundlage: § 8 Gigabit-Rahmenregelung, § 155 TKG. Die Zugangsverpflichtung gilt für aktive Infrastruktur mindestens 10 Jahre, für passive Infrastruktur unbegrenzt.
Dokumentations- und Nachweispflichten
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Besondere Anforderung Leistungsteil Betrieb
Ausschlussgründe (§§ 123, 124 GWB)
Bewerber müssen erklären, dass keine Ausschlussgründe vorliegen:
Formale Anforderungen
Mindestens 5 vergleichbare Referenzprojekte aus den letzten 3 Jahren (Art, Umfang, Komplexität vergleichbar). Mindestens 1 Referenz muss ein gefördertes Gigabit-Ausbauprojekt (nach Gigabit-Richtlinie des Bundes oder vergleichbarem Förderprogramm) sein, bei dem der Bewerber die für den Verwendungsnachweis erforderlichen Unterlagen bereitgestellt und bei der zuständigen Förderstelle eingereicht hat. Referenzen sind getrennt für die Leistungsteile Planung, Bau und Betrieb nachzuweisen (eine Referenz kann mehrere Leistungsteile abdecken).
Vergleichbarkeit in Art, Umfang und Komplexität mit der ausgeschriebenen Konzession. Geförderte Referenz: Nachweis über Einreichung des Verwendungsnachweises bei der Förderstelle (Prüfung/Anerkennung nicht erforderlich).
Wettbewerb & Angebotsprognose
Erwartete Konkurrenz auf Basis vergleichbarer VergabenAuf einen Blick
Erfüllungsort
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