Errichtung und Betrieb eines Wertstoffhofes auf einem geeigneten Gelände in Neustadt an der Orla oder näherer Umgebung sowie z. T. Transport der Abfälle zu den jeweiligen Entsorgungsanlagen
Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDer Zweckverband Abfallwirtschaft Saale-Orla (ZASO) schreibt die Errichtung und den Betrieb eines Wertstoffhofes in Neustadt an der Orla oder näherer Umgebung aus. Der Auftragnehmer soll Sperrmüll, Wertstoffe, Altmetall, Elektro- und Elektronikgeräte, Batterien, Grünabfälle, Speiseöle und weitere Fraktionen annehmen und teilweise zu Entsorgungsanlagen transportieren. Vertragslaufzeit ist das Kalenderjahr 2027. Die Vergabe erfolgt im offenen Verfahren nach § 15 VgV.
Angebote müssen bis 21.10.2026
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Jahrespauschalpreis100%
Niedrigster geprüfter Jahrespauschalpreis unter Verrechnung des Preisnachlasses. Der Preis für Minder-/Mehrstrecken bleibt ohne Wertung.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenAllgemeine Anforderungen an den Betrieb
Der Wertstoffhof ist auf einem geeigneten, vom Auftragnehmer zu stellenden Grundstück in Neustadt an der Orla oder näherer Umgebung zu errichten und zu betreiben. Alle erforderlichen Genehmigungen sind einzuholen und aufrechtzuerhalten. Der Wertstoffhof ist nach der Musterbenutzungsordnung des ZASO zu führen, es ist Fläche für Informationsmaterial des ZASO bereitzustellen und es darf kein Entgelt von Anlieferern erhoben werden (ausgenommen privatwirtschaftliche Leistungen). Es ist ein Betriebstagebuch nach Vorgabe des ZASO zu führen, die Annahme durch geschultes Personal zu kontrollieren und die Mindestquoten sauberer Fahrzeuge nach SaubFahrzeugBeschG und Thüringer Klimagesetz einzuhalten (Pkw/leichte NFZ mind. 38,5 % sauber, schwere NFZ mind. 10 % sauber). Für nicht zurückgewiesene, nicht zugelassene Abfälle haftet der Auftragnehmer.
Anzunehmende Fraktionen und Tätigkeiten
Zum Leistungsumfang gehören insbesondere:
Vertragslaufzeit und Optionen
Vertragslaufzeit: 01.01.2027 bis 31.12.2027. Eine Vertragsverlängerung um ein weiteres Jahr (bis 31.12.2028) ist optional möglich. Ab 01.01.2027 sind gewerbliche Anlieferungen an Wertstoffhöfen nicht mehr zugelassen. Ab 01.01.2027 erfolgt die Getrenntsammlung von Verpackungsabfällen über die Gelbe Tonne (Übergangsfrist bis 31.03.2027).
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenZertifizierung und Genehmigungen
Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß §§ 56, 57 KrWG ist nachzuweisen (ggf. Erweiterung für nicht eingeschlossene Tätigkeiten/Abfallarten). Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für den Betrieb des Wertstoffhofes am Standort ist bereits mit dem Angebot vorzulegen. Weitere erforderliche Genehmigungen sind einzuholen und aufrechtzuerhalten.
Nutzungsberechtigung und Standort
Der Zugriff auf das Grundstück (Nutzungsberechtigung) ist bereits im Vergabeverfahren nachzuweisen.
Versicherungen und Bürgschaften
Betriebshaftpflichtversicherung mit mind. 4 Mio. € Personen-/Sachschäden und mind. 100.000 € Vermögensschäden (oder Absichtserklärung eines Versicherers) sowie Umwelthaftpflichtversicherung sind nachzuweisen. Bei Bruttoauftragswert ≥ 50.000 € ist eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % des Bruttoauftragswertes als selbstschuldnerische Bankbürgschaft zu stellen.
Ausschlussgründe und Rechtstreue
Es dürfen keine Ausschlussgründe nach §§ 123 oder 124 GWB vorliegen (über Formular 1 und 2 zu erklären). Eigenerklärung zur Einhaltung von AEntG, AufenthaltsG und MiLoG. Eigenerklärung zum ThürVgG (Tariftreue, Leiharbeit, Entgeltgleichheit, Nachunternehmerregelungen, Dokumentenpflichten). Formblatt 11 zu Russischen Sanktionen.
Personal und Fahrzeuge
Einsatz von qualifiziertem Personal in ausreichender Anzahl; Schulung des Personals für Batterien (insbesondere Hochenergiebatterien von Fahrrädern), allgemeine Abfallberatung und Eingangskontrolle. Einhaltung der Mindestquoten sauberer Fahrzeuge nach SaubFahrzeugBeschG (Pkw/leichte NFZ mind. 38,5 %, schwere NFZ mind. 10 %).
Nachunternehmer und Bietergemeinschaften
Der Einsatz von Nachunternehmern bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers; Nachunternehmer unterliegen denselben Pflichten wie der Auftragnehmer. Bei Bietergemeinschaften sind eine Erklärung zur Bietergemeinschaft, zur gesamtschuldnerischen Haftung und ein bevollmächtigtes geschäftsführendes Mitglied zu benennen; Erklärungen und Nachweise sind für jedes Mitglied einzureichen.
Wettbewerb & Angebotsprognose
Erwartete Konkurrenz auf Basis vergleichbarer VergabenVerlauf dieser Vergabe
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