Errichtung und Betrieb mobiler Wasserstofftankinfrastruktur (Los 1)
Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDas Verhandlungsverfahren mit vorherigem Teilnahmewettbewerb betrifft die Planung, Errichtung und den Betrieb von zwei mobilen Wasserstofftankstellen in Spremberg/Grodk und Guben.
Der Konzessionär bringt geeignete eigene Grundstücke ein, errichtet und betreibt die Anlagen auf eigenes Risiko und stellt die Versorgung mit ausschließlich erneuerbarem Wasserstoff sicher. Bis zur voraussichtlichen Inbetriebnahme der festen Wasserstofftankinfrastruktur in Forst/Baršć ab etwa 2031 muss er die Versorgung über andere oder eigene Bezugsquellen und Wasserstofftrailer übernehmen.
Die mobilen Tankstellen müssen spätestens am 1. November 2028 betriebsbereit sein. Das Angebot umfasst unter anderem Investitions-, Termin-, Versorgungs-, Havarie- und Wartungskonzepte, Preise für Wasserstoff und Aufschlag sowie die Bereitschaft zum Abschluss der vorgelegten Verträge.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertLeistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenAnlagen und Standorte
Je eine mobile Wasserstofftankstelle in Spremberg/Grodk und in Guben, insgesamt zwei Anlagen einschließlich jeweils eines Wasserstofftrailers mit Zugmaschine. Der Konzessionär plant, errichtet und betreibt die Anlagen auf eigenem rechtlichen und wirtschaftlichen Risiko.
Je Standort umfasst die technische Auslegung einen Wasserstofftrailer mit 380 bar, eine 350-bar-Tankeinrichtung, Anfahrschutz, Umzäunung sowie Mengen- und Qualitätsmessvorrichtung. In Spremberg ist zusätzlich eine 700-bar-Tankeinrichtung für Abfallsammelfahrzeuge vorgesehen.
Wasserstoffversorgung
Die Versorgung der mobilen Tankstellen erfolgt über Wasserstofftrailer. Bis zur voraussichtlichen Inbetriebnahme der festen Wasserstofftankinfrastruktur in Forst/Baršć ab etwa 2031 stellt der Konzessionär die Versorgung über andere oder eigene Bezugsquellen sicher; der Wasserstoff muss dann ausschließlich erneuerbar sein. Anschließend wird Wasserstoff aus der Anlage in Forst/Baršć bezogen.
Bei Wartung, Störung, Havarie, Mengenengpass oder Qualitätsabweichung ist Ersatzbereitstellung sicherzustellen. Der Wasserstoff muss zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien stammen und mindestens die Qualität ISO 14687:2019 Grade D mit 99,97 Prozent erfüllen. Laborprüfungen erfolgen nach ISO 21087, ISO 19880-1 und ISO 19880-8; ein geeichter Mengenzähler ist einzusetzen.
Kapazität, Verfügbarkeit und Störungsmanagement
Die Anlagen sind für mindestens zwei gleichzeitig betankte Busse auszulegen. Ein Bus soll höchstens 15 Minuten benötigen; mindestens drei Fahrzeuge pro Stunde sollen betankt werden. In Spremberg kann eine 700-bar-Befüllung parallel zur 350-bar-Befüllung erfolgen.
Die Wasserstoffverfügbarkeit beträgt 8.760 Stunden jährlich, wobei höchstens 96 Stunden ungeplante Ausfallzeit jährlich eingeräumt sind. Nach einer Störungsmeldung muss die Reaktion innerhalb von 8 Stunden erfolgen und die vollständige Wiederinbetriebnahme innerhalb von 72 Stunden abgeschlossen sein. Planned outages are to be coordinated in advance; the documents specify different maximum durations for planned interruptions of mobile and fixed facilities.
Grundstücke und Genehmigungen
Für beide Standorte sind geeignete eigene Grundstücke bereitzustellen. Der Bieter prüft deren rechtliche, technische, wirtschaftliche und tatsächliche Eignung selbst, klärt Abstimmungen, Genehmigungen, vertragliche Bindungen sowie Zugangs- und Nutzungsrechte und übernimmt die Ertüchtigung.
Die Grundstücke müssen uneingeschränkt durch Busse und schwere Nutzfahrzeuge befahrbar sein und Wendemöglichkeiten bieten. Erforderliche behördliche Genehmigungen, Erlaubnisse, Zustimmungen und Gestattungen, insbesondere nach BetrSichV einschließlich ZÜS-Abnahmen, sind einzuholen beziehungsweise nachzuweisen.
Betrieb, Wartung und Qualitätssicherung
Der kontinuierliche, sichere und wirtschaftliche Betrieb umfasst Wartung, Instandhaltung, qualifiziertes Personal, ein verbindliches Termin- und Wartungskonzept sowie die lückenlose Dokumentation der Wartungs- und Serviceleistungen. Wasserstoffqualität wird regelmäßig überwacht; Messungen erfolgen bei Inbetriebnahme, danach mindestens vierteljährlich und unmittelbar nach qualitätsrelevanten Arbeiten.
Die Anlagenkomponenten sind für eine Lebensdauer von mindestens 15 Jahren auszulegen. Anforderungen an Explosions- und Brandschutz, Lärm, Emissionen, Eigensicherheit und Sicherheitsabstände sowie die einschlägigen technischen Normen sind einzuhalten und darzustellen.
Schulung, Dokumentation und Berichtswesen
Busfahrer und Betriebspersonal sind vor Aufnahme des Regelbetriebs zu schulen; Schulungsunterlagen in deutscher Sprache sind bereitzustellen und die Schulungen zu dokumentieren. Neu hinzugekommene Beschäftigte werden jährlich geschult.
Der Konzessionär stellt Betriebs- und Verbrauchsdaten in einem mit dem Auftraggeber abgestimmten Format bereit, erstellt regelmäßige Status-, Risiko- und Terminabweichungsberichte und legt sicherheitsrelevante Komponenten, Notfall- und Alarmierungsfunktionen sowie die erforderliche Dokumentation der Anlagen und Prozesse offen.
Wasserstoffbereitstellung und Drittvermarktung
Der Konzessionär schließt die vorgesehenen Wasserstoffbereitstellungsverträge, unter anderem mit der Verkehrsmanagement Spree-Neiße GmbH und mit der EMB Energie Brandenburg GmbH. Nicht benötigte Kapazitäten können Dritten angeboten werden; der Wasserstoffbereitstellungsvertrag sieht insoweit bis zu 20 Prozent der in Forst erzeugten erneuerbaren Wasserstoffmenge vor, sofern diese nicht für die vertragsgegenständlichen Fahrzeuge benötigt wird.
Nicht abgenommene Mengen sind aktiv zu vermarkten und auf Anforderung nachzuweisen. Die Abrechnung erfolgt nach den einschlägigen Vertragsregeln; Fördermittel und THG-Quoten sind offenzulegen und Wasserstoffmengen gegenüber Dritten nachvollziehbar zu berücksichtigen.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenRechtliche und organisatorische Zugangsvoraussetzungen
Zulässig sind natürliche oder juristische Personen sowie Bewerbergemeinschaften. Der Teilnahmeantrag muss von vertretungsberechtigten Personen abgegeben werden. Bei einer Bewerbergemeinschaft sind alle Mitglieder zu benennen, ein bevollmächtigter Vertreter mit Geldempfangsvollmacht zu bestellen und die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft sowie die gesamtschuldnerische Haftung zu erklären.
Bei Eignungsleihe oder Einsatz von Nachunternehmern sind deren Erklärungen und Nachweise einzureichen und auf Anforderung nachzuweisen, dass ihre Ressourcen für die Konzessionsausführung tatsächlich geeignet zur Verfügung stehen. Wettbewerbsbeschränkende Absprachen führen zum Ausschluss. Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Befähigung und Ausschlussgründe
Erforderlich sind gegebenenfalls eine Eintragung in das Handelsregister oder ein sonstiges Berufsregister sowie die im Teilnahmeantrag verlangten ergänzenden Darstellungen zu Ausschlussgründen. Abzugeben sind auch die Erklärung zum Ausschluss von Personen und Unternehmen mit Bezug zu Russland nach den einschlägigen EU-Sanktionen sowie die weiteren geforderten Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen nach den im Anlage-B-Formular genannten Vorschriften.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Anzugeben sind der Netto-Gesamtumsatz und der spezifische Netto-Umsatz für vergleichbare Leistungen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Jahresabschlüsse dieser drei Jahre sind zunächst auf Anforderung vorzulegen; ein Mindestumsatz ist nicht festgelegt.
Eine Berufshaftpflicht- oder Betriebshaftpflichtversicherung muss bestehen. Gefordert sind 10.000.000 Euro Deckung für Personenschäden und 5.000.000 Euro für Sach- und Vermögensschäden, mit einer jährlichen Maximierung der Ersatzleistungen auf mindestens das Doppelte der genannten Deckungssummen. Das Versicherungsverhältnis muss bei Einreichung fortbestehen und darf nicht gekündigt sein.
Ebenfalls gefordert sind die Einhaltung der fördermittelrechtlichen Bestimmungen und eine ausreichende Mittelausstattung nach den einschlägigen Vorgaben.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Mindestens eine passende Referenz aus den letzten sieben Jahren ist nachzuweisen. Sie muss die Planung, Errichtung und den Betrieb entsprechender oder vergleichbarer Versorgungsstrukturen betreffen und mindestens die Genehmigungsreife erreicht haben.
Ebenfalls nachzuweisen sind die jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte der letzten drei Geschäftsjahre, die Sicherstellung der Lieferung erneuerbaren Wasserstoffs im Übergangszeitraum sowie die Verfügbarkeit deutschsprachiger, fachlich zuständiger Ansprechpartner bis zur Inbetriebnahme. Der Bieter muss die Planung, Errichtung und den sicheren Betrieb der mobilen Tankstellen sowie die kontinuierliche Wasserstoffbereitstellung und die Einhaltung der technischen, sicherheitsrechtlichen und umweltbezogenen Anforderungen sicherstellen.
Standortbezogene Eignung
Für beide Standorte sind eigene geeignete Grundstücke in den zugelassenen Bereichen Spremberg/Grodk und Guben nachzuweisen. Der Bieter muss die rechtliche, technische, wirtschaftliche und tatsächliche Eignung prüfen, die sichere Befahrung einschließlich Wendemöglichkeiten sicherstellen, alle Voraussetzungen der Nutzung klären und das Nutzungsrecht über die Zweckbindefrist sichern.
Zusätzliche vertragliche Anforderungen
Der Bieter muss eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 10 Millionen Euro für Personenschäden und 5 Millionen Euro für Sach- und Vermögensschäden unterhalten, einschließlich der jährlichen Maximierung der Ersatzleistungen auf mindestens das Doppelte dieser Summen.
Vorgesehen ist außerdem eine selbstschuldnerische, unwiderrufliche, spesenfreie und unbefristete Bürgschaft eines in der EU anerkannten Kreditinstituts, Kredit- oder Kautionsversicherers über 500.000 Euro. Erforderlich sind außerdem die Fähigkeit zur Fördermittelbeantragung, zum Abschluss der vorgesehenen Lieferverträge, zur Durchführung und Dokumentation der Qualitätsmessungen sowie zur Schulung der Fahrer.
Mindestkriterien für das Angebot
Die mobilen Tankstellen müssen spätestens am 1. November 2028 betriebsbereit sein. Der Wasserstoffpreis bis zur Belieferung über den Elektrolyseur darf 15,50 Euro je Kilogramm netto ohne vollständige THG-Quotenanrechnung nicht überschreiten; bei Überschreitung erfolgt der Angebotsausschluss. Der Wasserstoff muss zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien stammen, einschließlich der Ersatzbeschaffung, und die zwingenden Qualitätsvorgaben erfüllen.
Die Lieferung ist in den vertraglichen Regelungen insbesondere für Qualität, Mengen, Stillstandszeiten und Ersatzbeschaffung abzusichern.
Mindestens eine passende Referenz aus den letzten sieben Jahren zu Planung, Errichtung und Betrieb von Versorgungsstrukturen entsprechend dem Konzessionsgegenstand oder vergleichbaren Versorgungsstrukturen.
Das Vorhaben muss mindestens Genehmigungsreife erreicht haben; in der Wertungsmatrix ist als Mindeststatus der Abschluss der Genehmigungsplanung genannt. Nachweis über Anlage 3.3.1 mit Bezeichnung, Ort, Auftraggeber, Leistungsgegenstand, Leistungszeitraum und Leistungsumfang; zusätzliche Referenzdarstellungen sollen höchstens zwei DIN-A4-Seiten umfassen.
Wettbewerb & Angebotsprognose
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