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Errichtung und Betrieb mobiler Wasserstofftankinfrastruktur (Los 1)

Landkreis Spree-Neiße | Vergabekammer Brandenburg | Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)Forst, BrandenburgVeröffentlicht:
Angebotsfrist:

Zusammenfassung

Automatisch erstellt aus den Vergabeunterlagen

Das Verhandlungsverfahren mit vorherigem Teilnahmewettbewerb betrifft die Planung, Errichtung und den Betrieb von zwei mobilen Wasserstofftankstellen in Spremberg/Grodk und Guben.

Der Konzessionär bringt geeignete eigene Grundstücke ein, errichtet und betreibt die Anlagen auf eigenes Risiko und stellt die Versorgung mit ausschließlich erneuerbarem Wasserstoff sicher. Bis zur voraussichtlichen Inbetriebnahme der festen Wasserstofftankinfrastruktur in Forst/Baršć ab etwa 2031 muss er die Versorgung über andere oder eigene Bezugsquellen und Wasserstofftrailer übernehmen.

Die mobilen Tankstellen müssen spätestens am 1. November 2028 betriebsbereit sein. Das Angebot umfasst unter anderem Investitions-, Termin-, Versorgungs-, Havarie- und Wartungskonzepte, Preise für Wasserstoff und Aufschlag sowie die Bereitschaft zum Abschluss der vorgelegten Verträge.

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Zeitplan & Fristen

Aus den Vergabeunterlagen extrahiert
Aktive Ausschreibung
Termin / FristOKT2026 APR OKT APR OKT APR OKT APR OKT APR OKT APR OKT APR OKT APR OKT APR OKT
Veröffentlichung21. Okt. 2026
Veröffentlichung22. Okt. 2026
Teilnahmefrist22. Okt. – 17. Nov. 2026
Bieterfragen-Frist3. Nov. 2026
Teilnahmefrist17. Nov. 2026
Prüfung Teilnahmeanträgeca. 17. Nov. – 1. Dez. 2026
Aufforderung zur Angebotsabgabeca. 7. Dez. – 13. Dez. 2026
Angebotsfristca. 7. Dez. 2026 – 24. Jan. 2027
Angebotsfristca. 18. Jan. – 24. Jan. 2027
Prüfung und Wertungca. 18. Jan. – 8. Feb. 2027
Verhandlungenca. 8. Feb. – 21. Feb. 2027
Verhandlungenca. 8. Feb. – 21. Feb. 2027
Finale Angebotsaufforderungca. 22. Feb. – 28. Feb. 2027
Finale Angebotsfristca. 22. Feb. – 14. März 2027
Finale Angebotsfristca. 8. März – 14. März 2027
Prüfung finaler Angeboteca. 8. März – 28. März 2027
Konformitätsbescheinigungca. 1. Jan. – 31. Jan. 2027
Gremienbefassung1. Apr. – 30. Juni 2027
Absageschreiben1. Juni – 30. Juni 2027
Zuschlag1. Juni – 30. Juni 2027
Bindefrist30. Juni 2027
Konformitätsbescheinigungca. 1. Jan. – 31. Jan. 2028
Betriebsbereitschaft1. Nov. 2028
Ende Interimsversorgung14. Dez. 2028
Konformitätsbescheinigungca. 1. Jan. – 31. Jan. 2029
Konformitätsbescheinigungca. 1. Jan. – 31. Jan. 2030
Inbetriebnahme Elektrolyseurca. 1. Jan. – 31. März 2031
Konformitätsbescheinigungca. 1. Jan. – 31. Jan. 2031
Betriebsbereite Errichtung31. Dez. 2031
Konformitätsbescheinigungca. 1. Jan. – 31. Jan. 2032
Konformitätsbescheinigungca. 1. Jan. – 31. Jan. 2033
Konformitätsbescheinigungca. 1. Jan. – 31. Jan. 2034
Konformitätsbescheinigungca. 1. Jan. – 31. Jan. 2035
Erneuerbarer Wasserstoff31. Dez. 2035
Konformitätsbescheinigungca. 1. Jan. – 31. Jan. 2036
Wartefrist vor ZuschlagDatum offen10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung bei Übermittlung per Fax oder E-Mail.
Wartefrist vor ZuschlagDatum offen15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung bei Übermittlung per Post.
RügefristDatum offenInnerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis; bei erkennbaren Verstößen spätestens bis zum Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist.
NachprüfungsfristDatum offen15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung, dass der Rüge nicht abgeholfen wird.
VertragsbeginnDatum offenDer Vertrag tritt mit der Zuschlagserteilung in Kraft; das Datum ist nicht ausgefüllt.
Feste VertragslaufzeitDatum offenFünf Jahre ab Zuschlagserteilung; Enddatum nicht angegeben.
Festlaufzeit 2Datum offenZehn Jahre ab Beginn der Zweckbindungsfrist; beide Daten sind nicht angegeben.
Verlängerung 1Datum offenErste von drei Verlängerungen um jeweils ein Jahr; Ausübung spätestens sechs Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit.
Verlängerung 2Datum offenZweite von drei Verlängerungen um jeweils ein Jahr; Ausübung spätestens sechs Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit.
Verlängerung 3Datum offenDritte von drei Verlängerungen um jeweils ein Jahr; Ausübung spätestens sechs Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit.
Verlängerung 4Datum offenErste von zwei Verlängerungen um jeweils zwei Jahre; Ausübung spätestens sechs Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit.
Verlängerung 5Datum offenZweite von zwei Verlängerungen um jeweils zwei Jahre; Ausübung spätestens sechs Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit.
Verlängerung 6Datum offenVerlängerung um ein Jahr nach den beiden zweijährigen Verlängerungen; Ausübung spätestens sechs Monate vor Ablauf.
Automatische VerlängerungDatum offenNach Festlaufzeit 2 und gegebenenfalls Verlängerungsoption 2 erfolgt jeweils eine automatische Verlängerung um zwei Jahre bei fehlender Kündigung.
KündigungsfristDatum offenOrdentliche Nichtverlängerungskündigung sechs Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit.
AuslaufphaseDatum offenNach außerordentlicher Kündigung besteht eine Auslauf- und Aussonderungsfrist von bis zu zwölf Monaten.
Höhere GewaltDatum offenDas Kündigungsrecht greift nach zwölf aufeinanderfolgenden Monaten höherer Gewalt.
ErwerbsinteresseDatum offenMitteilung des Erwerbsinteresses des Landkreises 18 Monate vor Vertragsende.
ProjektplanDatum offenDetaillierter Projektplan innerhalb von sechs Wochen nach Vertragsabschluss, falls nicht bereits mit dem Angebot vorgelegt.
VerzögerungsmeldungDatum offenInformation über einen verzögerten Inbetriebnahmetermin unverzüglich, spätestens zehn Tage nach Kenntnis.
FertigstellungsanzeigeDatum offenSchriftliche Fertigstellungsanzeige spätestens zehn Kalendertage nach Fertigstellung.
Technische BegehungDatum offenBegehung spätestens innerhalb von drei Wochen nach Fertigstellungsanzeige.
InbetriebnahmemitteilungDatum offenDer Inbetriebnahmetermin ist mindestens 14 Tage vorher mitzuteilen.
Übergangszeitraum BelieferungDatum offenBeginnt mit Inbetriebnahme der Wasserstofferzeugungsanlage und dauert 14 Tage.
Messdaten und ProtokolleDatum offenJährlich bis 31. Januar für das Vorjahr.
THG-Quoten-AbrechnungDatum offenJährlich bis 31. Januar für das Vorjahr.
THG-Quoten-MinderungDatum offenInnerhalb von 30 Tagen nach der Abrechnung.
Erstattung DrittvermarktungDatum offenVom 1. Januar des Folgejahres bis 30. Juni des Folgejahres.
FördermittelbekanntgabeDatum offenSpätestens drei Monate nach der letzten Auszahlung durch den Fördermittelgeber.
PreisanpassungDatum offenHöchstens einmal jährlich zum 1. Januar; eine schriftliche Vorankündigung erfolgt einen Monat zuvor.
PreisvorankündigungDatum offenEin Monat vor einer Preisanpassung beziehungsweise bis zum Ende des davorliegenden Monats.
PreisvorankündigungDatum offenReguläre Wasserstoffpreisänderungen sind sechs Monate, außerordentliche Änderungen vier Wochen vorher anzukündigen.
MengenänderungDatum offenÄnderungen der Mindestbereitstellungsmenge sind 13 Wochen vor Inkrafttreten anzuzeigen.
Außerbetriebnahmen-MeldungDatum offenJährliche Meldung geplanter Außerbetriebnahmen vom 1. bis 31. Januar.
Außerbetriebnahme-VorankündigungDatum offenKonkrete Außerbetriebnahmen sind sechs Monate vorher anzukündigen; im Vertrag B-3 sind vier Monate genannt.
SchulungenDatum offenNach Bedarf, höchstens einmal pro Quartal.
RechnungsfälligkeitDatum offen30 Kalendertage nach Rechnungseingang.
BürgschaftsurkundeDatum offenSpätestens mit der ersten Rechnung vorzulegen.
Monatliche AbrechnungDatum offenFür den Vormonat, spätestens zwei Monate nach Monatsende.
Monatliche AbrechnungDatum offenFür nicht vertragsgegenständliche Fahrzeuge, spätestens zwei Monate nach Monatsende.
BetankungsvorgängeDatum offenMonatliche Liste bis zum 15. des Folgemonats.
RechnungsfälligkeitDatum offen14 Kalendertage nach Rechnungseingang.
TrailerabfahrtDatum offenDer betankte Trailer muss innerhalb von 24 Stunden nach Ende der Befüllung abfahren.
Zusätzliche AnfahrtszeitenDatum offenMindestens eine Woche vorher abzustimmen.
QualitätsmessungDatum offenBei Inbetriebnahme und danach mindestens vierteljährlich; konkrete Daten sind nicht bekannt.
Verfügbarkeit BetankungDatum offenWährend der Vertragslaufzeit 24 Stunden an sieben Tagen pro Woche, abzüglich der genannten Ausnahmen.
WartungsunterbrechungenDatum offenMaximal 10 Tage je Tankstelle und Jahr.
WartungsunterbrechungenDatum offenMaximal sieben Tage pro Kalenderjahr für die Trailerstation.
StörungsreaktionDatum offenReaktion innerhalb von acht Stunden nach Störungsmeldung.
WiederinbetriebnahmeDatum offenVollständige Wiederinbetriebnahme innerhalb von 72 Stunden nach einer Störung.
Verfügbarkeit WasserstoffDatum offen8.760 Stunden Wasserstoffverfügbarkeit jährlich mit bis zu 96 Stunden ungeplanter Ausfallzeit.
Lebensdauer AnlagenteileDatum offenZweckbindungsfrist beziehungsweise Auslegungsdauer von mindestens 15 Jahren.
Schulung RegelbetriebDatum offenSchulung ist vor Aufnahme des Regelbetriebs durchzuführen.
Jährliche SchulungDatum offenNeu hinzugekommene Beschäftigte sind während der Vertragslaufzeit mindestens einmal jährlich zu schulen.
Verfügbarkeit Anlagen und BetriebsdatenDatum offenAnlagen- und Betriebsinformationen sind innerhalb von drei Monaten nach Anforderung vorzulegen.
SicherheitsunterlagenDatum offenAnforderung sicherheitsrelevanter Unterlagen frühestens drei Jahre vor Vertragsende.
InvestitionszustimmungDatum offenNach Mitteilung des Erwerbsinteresses innerhalb der letzten 18 Monate vor Vertragsende.
vor Angebotsabgabenach Angebotsabgabegeschätzt

Leistungsumfang

Aus den Vergabeunterlagen

Anlagen und Standorte

Je eine mobile Wasserstofftankstelle in Spremberg/Grodk und in Guben, insgesamt zwei Anlagen einschließlich jeweils eines Wasserstofftrailers mit Zugmaschine. Der Konzessionär plant, errichtet und betreibt die Anlagen auf eigenem rechtlichen und wirtschaftlichen Risiko.

Je Standort umfasst die technische Auslegung einen Wasserstofftrailer mit 380 bar, eine 350-bar-Tankeinrichtung, Anfahrschutz, Umzäunung sowie Mengen- und Qualitätsmessvorrichtung. In Spremberg ist zusätzlich eine 700-bar-Tankeinrichtung für Abfallsammelfahrzeuge vorgesehen.

Wasserstoffversorgung

Die Versorgung der mobilen Tankstellen erfolgt über Wasserstofftrailer. Bis zur voraussichtlichen Inbetriebnahme der festen Wasserstofftankinfrastruktur in Forst/Baršć ab etwa 2031 stellt der Konzessionär die Versorgung über andere oder eigene Bezugsquellen sicher; der Wasserstoff muss dann ausschließlich erneuerbar sein. Anschließend wird Wasserstoff aus der Anlage in Forst/Baršć bezogen.

Bei Wartung, Störung, Havarie, Mengenengpass oder Qualitätsabweichung ist Ersatzbereitstellung sicherzustellen. Der Wasserstoff muss zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien stammen und mindestens die Qualität ISO 14687:2019 Grade D mit 99,97 Prozent erfüllen. Laborprüfungen erfolgen nach ISO 21087, ISO 19880-1 und ISO 19880-8; ein geeichter Mengenzähler ist einzusetzen.

Kapazität, Verfügbarkeit und Störungsmanagement

Die Anlagen sind für mindestens zwei gleichzeitig betankte Busse auszulegen. Ein Bus soll höchstens 15 Minuten benötigen; mindestens drei Fahrzeuge pro Stunde sollen betankt werden. In Spremberg kann eine 700-bar-Befüllung parallel zur 350-bar-Befüllung erfolgen.

Die Wasserstoffverfügbarkeit beträgt 8.760 Stunden jährlich, wobei höchstens 96 Stunden ungeplante Ausfallzeit jährlich eingeräumt sind. Nach einer Störungsmeldung muss die Reaktion innerhalb von 8 Stunden erfolgen und die vollständige Wiederinbetriebnahme innerhalb von 72 Stunden abgeschlossen sein. Planned outages are to be coordinated in advance; the documents specify different maximum durations for planned interruptions of mobile and fixed facilities.

Grundstücke und Genehmigungen

Für beide Standorte sind geeignete eigene Grundstücke bereitzustellen. Der Bieter prüft deren rechtliche, technische, wirtschaftliche und tatsächliche Eignung selbst, klärt Abstimmungen, Genehmigungen, vertragliche Bindungen sowie Zugangs- und Nutzungsrechte und übernimmt die Ertüchtigung.

Die Grundstücke müssen uneingeschränkt durch Busse und schwere Nutzfahrzeuge befahrbar sein und Wendemöglichkeiten bieten. Erforderliche behördliche Genehmigungen, Erlaubnisse, Zustimmungen und Gestattungen, insbesondere nach BetrSichV einschließlich ZÜS-Abnahmen, sind einzuholen beziehungsweise nachzuweisen.

Betrieb, Wartung und Qualitätssicherung

Der kontinuierliche, sichere und wirtschaftliche Betrieb umfasst Wartung, Instandhaltung, qualifiziertes Personal, ein verbindliches Termin- und Wartungskonzept sowie die lückenlose Dokumentation der Wartungs- und Serviceleistungen. Wasserstoffqualität wird regelmäßig überwacht; Messungen erfolgen bei Inbetriebnahme, danach mindestens vierteljährlich und unmittelbar nach qualitätsrelevanten Arbeiten.

Die Anlagenkomponenten sind für eine Lebensdauer von mindestens 15 Jahren auszulegen. Anforderungen an Explosions- und Brandschutz, Lärm, Emissionen, Eigensicherheit und Sicherheitsabstände sowie die einschlägigen technischen Normen sind einzuhalten und darzustellen.

Schulung, Dokumentation und Berichtswesen

Busfahrer und Betriebspersonal sind vor Aufnahme des Regelbetriebs zu schulen; Schulungsunterlagen in deutscher Sprache sind bereitzustellen und die Schulungen zu dokumentieren. Neu hinzugekommene Beschäftigte werden jährlich geschult.

Der Konzessionär stellt Betriebs- und Verbrauchsdaten in einem mit dem Auftraggeber abgestimmten Format bereit, erstellt regelmäßige Status-, Risiko- und Terminabweichungsberichte und legt sicherheitsrelevante Komponenten, Notfall- und Alarmierungsfunktionen sowie die erforderliche Dokumentation der Anlagen und Prozesse offen.

Wasserstoffbereitstellung und Drittvermarktung

Der Konzessionär schließt die vorgesehenen Wasserstoffbereitstellungsverträge, unter anderem mit der Verkehrsmanagement Spree-Neiße GmbH und mit der EMB Energie Brandenburg GmbH. Nicht benötigte Kapazitäten können Dritten angeboten werden; der Wasserstoffbereitstellungsvertrag sieht insoweit bis zu 20 Prozent der in Forst erzeugten erneuerbaren Wasserstoffmenge vor, sofern diese nicht für die vertragsgegenständlichen Fahrzeuge benötigt wird.

Nicht abgenommene Mengen sind aktiv zu vermarkten und auf Anforderung nachzuweisen. Die Abrechnung erfolgt nach den einschlägigen Vertragsregeln; Fördermittel und THG-Quoten sind offenzulegen und Wasserstoffmengen gegenüber Dritten nachvollziehbar zu berücksichtigen.

Eignungskriterien

Geforderte Nachweise laut Vergabeunterlagen

Rechtliche und organisatorische Zugangsvoraussetzungen

Zulässig sind natürliche oder juristische Personen sowie Bewerbergemeinschaften. Der Teilnahmeantrag muss von vertretungsberechtigten Personen abgegeben werden. Bei einer Bewerbergemeinschaft sind alle Mitglieder zu benennen, ein bevollmächtigter Vertreter mit Geldempfangsvollmacht zu bestellen und die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft sowie die gesamtschuldnerische Haftung zu erklären.

Bei Eignungsleihe oder Einsatz von Nachunternehmern sind deren Erklärungen und Nachweise einzureichen und auf Anforderung nachzuweisen, dass ihre Ressourcen für die Konzessionsausführung tatsächlich geeignet zur Verfügung stehen. Wettbewerbsbeschränkende Absprachen führen zum Ausschluss. Nebenangebote sind nicht zugelassen.

Befähigung und Ausschlussgründe

Erforderlich sind gegebenenfalls eine Eintragung in das Handelsregister oder ein sonstiges Berufsregister sowie die im Teilnahmeantrag verlangten ergänzenden Darstellungen zu Ausschlussgründen. Abzugeben sind auch die Erklärung zum Ausschluss von Personen und Unternehmen mit Bezug zu Russland nach den einschlägigen EU-Sanktionen sowie die weiteren geforderten Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen nach den im Anlage-B-Formular genannten Vorschriften.

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Anzugeben sind der Netto-Gesamtumsatz und der spezifische Netto-Umsatz für vergleichbare Leistungen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Jahresabschlüsse dieser drei Jahre sind zunächst auf Anforderung vorzulegen; ein Mindestumsatz ist nicht festgelegt.

Eine Berufshaftpflicht- oder Betriebshaftpflichtversicherung muss bestehen. Gefordert sind 10.000.000 Euro Deckung für Personenschäden und 5.000.000 Euro für Sach- und Vermögensschäden, mit einer jährlichen Maximierung der Ersatzleistungen auf mindestens das Doppelte der genannten Deckungssummen. Das Versicherungsverhältnis muss bei Einreichung fortbestehen und darf nicht gekündigt sein.

Ebenfalls gefordert sind die Einhaltung der fördermittelrechtlichen Bestimmungen und eine ausreichende Mittelausstattung nach den einschlägigen Vorgaben.

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Mindestens eine passende Referenz aus den letzten sieben Jahren ist nachzuweisen. Sie muss die Planung, Errichtung und den Betrieb entsprechender oder vergleichbarer Versorgungsstrukturen betreffen und mindestens die Genehmigungsreife erreicht haben.

Ebenfalls nachzuweisen sind die jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte der letzten drei Geschäftsjahre, die Sicherstellung der Lieferung erneuerbaren Wasserstoffs im Übergangszeitraum sowie die Verfügbarkeit deutschsprachiger, fachlich zuständiger Ansprechpartner bis zur Inbetriebnahme. Der Bieter muss die Planung, Errichtung und den sicheren Betrieb der mobilen Tankstellen sowie die kontinuierliche Wasserstoffbereitstellung und die Einhaltung der technischen, sicherheitsrechtlichen und umweltbezogenen Anforderungen sicherstellen.

Standortbezogene Eignung

Für beide Standorte sind eigene geeignete Grundstücke in den zugelassenen Bereichen Spremberg/Grodk und Guben nachzuweisen. Der Bieter muss die rechtliche, technische, wirtschaftliche und tatsächliche Eignung prüfen, die sichere Befahrung einschließlich Wendemöglichkeiten sicherstellen, alle Voraussetzungen der Nutzung klären und das Nutzungsrecht über die Zweckbindefrist sichern.

Zusätzliche vertragliche Anforderungen

Der Bieter muss eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 10 Millionen Euro für Personenschäden und 5 Millionen Euro für Sach- und Vermögensschäden unterhalten, einschließlich der jährlichen Maximierung der Ersatzleistungen auf mindestens das Doppelte dieser Summen.

Vorgesehen ist außerdem eine selbstschuldnerische, unwiderrufliche, spesenfreie und unbefristete Bürgschaft eines in der EU anerkannten Kreditinstituts, Kredit- oder Kautionsversicherers über 500.000 Euro. Erforderlich sind außerdem die Fähigkeit zur Fördermittelbeantragung, zum Abschluss der vorgesehenen Lieferverträge, zur Durchführung und Dokumentation der Qualitätsmessungen sowie zur Schulung der Fahrer.

Mindestkriterien für das Angebot

Die mobilen Tankstellen müssen spätestens am 1. November 2028 betriebsbereit sein. Der Wasserstoffpreis bis zur Belieferung über den Elektrolyseur darf 15,50 Euro je Kilogramm netto ohne vollständige THG-Quotenanrechnung nicht überschreiten; bei Überschreitung erfolgt der Angebotsausschluss. Der Wasserstoff muss zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien stammen, einschließlich der Ersatzbeschaffung, und die zwingenden Qualitätsvorgaben erfüllen.

Die Lieferung ist in den vertraglichen Regelungen insbesondere für Qualität, Mengen, Stillstandszeiten und Ersatzbeschaffung abzusichern.

Referenzprojekte
mindestens 1 ReferenzenZeitraum: letzte 7 JahreVolumen: kein Mindestauftragswert und keine Mindestanzahl zusätzlicher Referenzen genannt

Mindestens eine passende Referenz aus den letzten sieben Jahren zu Planung, Errichtung und Betrieb von Versorgungsstrukturen entsprechend dem Konzessionsgegenstand oder vergleichbaren Versorgungsstrukturen.

Das Vorhaben muss mindestens Genehmigungsreife erreicht haben; in der Wertungsmatrix ist als Mindeststatus der Abschluss der Genehmigungsplanung genannt. Nachweis über Anlage 3.3.1 mit Bezeichnung, Ort, Auftraggeber, Leistungsgegenstand, Leistungszeitraum und Leistungsumfang; zusätzliche Referenzdarstellungen sollen höchstens zwei DIN-A4-Seiten umfassen.

KI-Hinweis: Alle Eignungskriterien wurden per KI aus den Vergabeunterlagen extrahiert. Mit TendiGo prüfen Sie in wenigen Minuten, ob Ihr Unternehmen die Anforderungen erfüllt.

Wettbewerb & Angebotsprognose

Erwartete Konkurrenz auf Basis vergleichbarer Vergaben
1–3Angebote erwartet
Median vergleichbarer Vergaben: rund 2 Angebote
Geringe Konkurrenz
Wahrscheinliche Bieterzahl
1–3 · 77%4–10 · 23%11+ · 1%
Checkliste zur AngebotsabgabeKonkrete Schritte laut Vergabeunterlagen0 von 26 erledigt
Teilnahmeantrag
Standorte und Grundstücke
Angebotskonzepte
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Auf einen Blick

Auftraggeber
Landkreis Spree-Neiße | Vergabekammer Brandenburg | Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Anschrift
03149 Forst
Ort
03149 Forst
Kategorie
Brandenburg
Veröffentlicht
Angebotsfrist
—
Auftraggeber-Website
www.lkspn.de ↗

Erfüllungsort

Ort der Leistung
03149 Forst
Brandenburg

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