Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Universität Potsdam beschafft einen gasdruckbetriebenen (mikrofluidischen) Flussregler inklusive Zubehör, Durchfluss- und Drucksensor sowie zugehöriger Software. Alle Komponenten müssen mit Schläuchen eines Außendurchmessers von mindestens 1/16 Zoll kompatibel sein. Erfüllungsort ist der Campus Golm (Karl-Liebknecht-Str. 24/25, 14476 Potsdam).
Die Vergabe erfolgt als öffentliche Ausschreibung in einem Los, ohne Los-Teilung. Zuschlagskriterium ist ausschließlich der niedrigste Preis; Nebenangebote sind nicht zugelassen. Angebote sind bis zum 21.09.2026 um 12:00 Uhr (MESZ) elektronisch über die Vergabeplattform oder schriftlich einzureichen.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Niedrigster Preis100%
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das Zuschlagskriterium ist der niedrigste Preis.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenBeschreibung der Hauptkomponenten
Geliefert werden muss ein gasdruckbetriebener (mikrofluidischer) Flussregler inklusive Zubehör. Zum Lieferumfang gehören außerdem ein Durchflusssensor, ein Drucksensor sowie die zugehörige Software, die den Flussregler ansteuert bzw. auswertet.
Technische Anforderungen
Alle Komponenten müssen mit Schläuchen eines Außendurchmessers von mindestens 1/16 Zoll kompatibel sein. Dadurch soll eine reibungslose Einbindung in bestehende Versuchsaufbauten der Universität gewährleistet werden.
Erbringung und Erfüllungsort
Die Lieferung erfolgt an die Universität Potsdam, Karl-Liebknecht-Str. 24/25, 14476 Potsdam / OT Golm. Im Lieferumfang eingeschlossen sind Transport, Aufstellung, Montage sowie die Einweisung in die Benutzung. Gegebenenfalls erforderliche Serviceleistungen am Liefergegenstand sind ebenfalls Bestandteil der Leistung.
Vergabeart und Zuschlag
Die Vergabe ist nicht in Lose aufgeteilt; es handelt sich um eine einfache Vergabe. Zuschlagskriterium ist allein der niedrigste Preis. Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenPersönliche Lage / Ausschlussgründe
Bieter dürfen nicht wegen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB ausgeschlossen sein. Dazu zählen unter anderem rechtskräftige Verurteilungen wegen bestimmter Straftaten, Verstöße gegen umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen, schwere Verfehlungen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit, Zahlungsunfähigkeit, laufende Insolvenzverfahren oder Liquidation. Die Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen müssen erfüllt sein. Bieter haben zusätzlich Erklärungen zu § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSg abzugeben. Eine Selbstreinigung nach §§ 123/124 GWB ist möglich.
Sanktionsrechtliche Eignung (Russland-Sanktionen)
Der Bieter (sowie Mitglieder von Bietergemeinschaften) muss mit der Eigenerklärung gemäß Verordnung (EU) 2022/576 zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 bestätigen, dass weder er noch – bei mehr als 10 % des Auftragswerts – eingesetzte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsleih-Partner einen Bezug zu Russland aufweisen (Staatsangehörigkeit, Sitz, Beteiligung > 50 %, Handeln im Auftrag). Diese Verpflichtung gilt während der gesamten Vertragslaufzeit.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Es werden keine konkreten Anforderungen an Mindestumsatz, Bonität oder Finanzkennzahlen gestellt. Ein Präqualifikationszertifikat (PQVOL/ULV) kann als Nachweis dienen, sofern inhaltlich passend.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Der Bieter muss erklären, dass er über die erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit für die ordnungsgemäße Auftragsausführung verfügt. Zudem ist anzugeben, welche Teile des Auftrags gegebenenfalls als Unteraufträge vergeben werden sollen. Darüber hinaus sind in den vorliegenden Unterlagen keine weiteren technischen Mindestanforderungen, Zertifizierungen oder Referenzen definiert.
Brandenburgisches Vergabegesetz – Mindestanforderungen
Der Bieter verpflichtet sich mit der Vereinbarung Mindestanforderungen BbgVergG, an alle Beschäftigten, die zur Auftragserfüllung eingesetzt werden, ein Mindestentgelt von 13,00 Euro brutto pro Stunde zu zahlen. Die Zahlung muss über Gehaltskonten erfolgen. Bei Lieferaufträgen sind mit jeder (Teil-)Rechnung Lohn- und Gehaltszahlungsunterlagen für die Leistungsbestandteile Transport, Aufstellung, Montage und Einweisung vorzulegen. Nachunternehmer und Verleiher sind auf gleichlautende Verpflichtungen zu verpflichten.
Mögliche Bevorzugung
Werkstätten für behinderte Menschen / Blindenwerkstätten sowie Bieter, die die Voraussetzungen der Frauenförderverordnung erfüllen, können bevorzugt berücksichtigt werden, sofern die Nachweise beigefügt werden.