Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenWorum geht es?
Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement (Darmstadt) schreibt Gehölzarbeiten zur Freistellung von Brückenkegeln entlang klassifizierter Straßen (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) in den Bereichen der Straßenmeistereien Beerfelden und Bensheim öffentlich aus.
Was ist zu tun?
Wie ist der Auftrag organisiert?
Die Leistung ist in zwei Lose aufgeteilt (Los 1: SM Beerfelden, Los 2: SM Bensheim). Beide Lose haben denselben Auftragsgegenstand, aber eigene Leistungsverzeichnisse.
Wichtige Eckpunkte:
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssumme wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme, insbesondere unter Berücksichtigung preislich günstigerer Grund- oder Wahlpositionen, ggf. monetarisierter Zuschlagskriterien sowie eines eventuellen Nachlasses ohne Bedingungen. Werkstätten für Behinderte wird ein Bonus von 15 v.H. eingeräumt.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenKernleistung – Gehölzarbeiten
An Brückenkegeln entlang klassifizierter Straßen sind alle Bäume im Brückenkegelbereich zu entnehmen (ausschließlich nach Anweisung der zuständigen Straßenmeisterei), Wurzelstöcke innerhalb von 14 Tagen nach Entnahme auszufräsen und Hecken und Buschwerk ausnahmslos zu roden.
Freistellungszone: Vom Bauwerk aus ist ein seitlicher Abstand von 3 Metern freizuhalten. Bei einem als Kegel ausgebildeten Brückenkegel gilt die Mantelfläche des Kegelsektors plus 3 m, bei einer Böschung ohne Kegelausformung der 3-Meter-Streifen direkt vom Bauwerk.
Stammholz und Schlagabraum: Der Auftragnehmer verwertet das Stammholz selbst. Stammholz, Gehölzschnitt und Schnittgutreste sind innerhalb von 14 Tagen ab Entnahme vom Gelände zu entfernen bzw. zu entsorgen.
Artenschutz
Bei jeder Einzelmaßnahme sind Artenschutzkontrollen gemäß BNatSchG §§ 44–47 durch qualifiziertes Personal durchzuführen. Die Ergebnisse sind in einem Bericht zu dokumentieren und dem Auftraggeber spätestens am darauffolgenden Werktag zu übergeben. Bei artenschutzrelevanten Feststellungen ist der Auftraggeber unverzüglich zu informieren; das weitere Vorgehen wird gemeinsam festgelegt.
Verkehrssicherung und Arbeitsstellenbetrieb
Alle Arbeiten erfolgen als Tagesbaustellen. Arbeitsstellenlängen: innerorts max. 250 m, außerorts max. 300 m. Verkehrssicherung nach RSA, StVO und ZTV-SA. Je nach Abschnitt und Dauer kommen unterschiedliche Regelpläne zum Einsatz (u.a. C I/5 für 4–8 Stunden Tageslicht, C II/2 für kürzere stationäre Arbeitsstellen). Für Lichtzeichenanlagen gilt: vollverkehrsabhängig, Typ C oder D, Umlaufzeit max. 3 Min (Ausnahme 5 Min).
Verkehrsbehördliche Anordnung für Tagesbaustellen ist 5 Werktage vor Arbeitsbeginn digital beim Auftraggeber einzureichen. Verkehrszeichenpläne sind in Verbindung mit Anlage 1 (Streckenabschnitte) und Anlage 2 zu erstellen. Tagesberichte (Anlage 6) und Bautagesberichte sind wöchentlich handschriftlich unterschrieben vorzulegen.
Sperrzeiten auf stark belasteten Straßen: Mo–Do 9–15 Uhr, Fr 7–12 Uhr (kein Baubeginn vor Feiertagen).
Entsorgung
Sämtliche anfallende Abfälle (nicht gefährlich und gefährlich) sind nach KrWG ordnungsgemäß zu entsorgen. Teer-/pechhaltiger Straßenaufbruch (AVV 17 03 01*) ist über den Vertragspartner 'Pechentsorgung' von Hessen Mobil thermisch zu behandeln. Falls anfallend, sind auch PCB-, PAK-, Asbest- und KMF-haltige Abfälle fachgerecht zu entsorgen (inkl. eANV: Vorabnachweis EN und Verbleibsnachweis BGS). Tauben-/Vogelkot ist mit Desinfektion zu entfernen. Nachweise gemäß Anlage 5 (nicht gefährlicher Abfall) bzw. Formblatt Anlage 4 (Entsorgungswege) sind zu führen.
Baustelleneinrichtung, Dokumentation und Aufmaß
Die Baustelleneinrichtung umfasst Bereitstellung von Geräten, Werkzeugen, Betriebsmitteln, Baubüros/Lagern und Anschlüssen sowie abschließende Räumung und Wiederherstellung des Urzustands. Beweissicherung mit Lichtbildern vor Benutzung von Straßen/Flächen/Lagerplätzen ist durchzuführen. Aufmaße sind in zweifacher Ausfertigung von AN und AG handschriftlich zu unterzeichnen. Abrechnungsunterlagen sind prüffähig vorzulegen, Rechnungen im PDF-Format an Rechnung@mobil.hessen.de.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenZuverlässigkeit / Ausschlussgründe
Erklärung gemäß § 6e EU VOB/A, dass keine schweren Verfehlungen vorliegen (keine Verurteilungen mit Freiheitsstrafe >3 Monate, Geldstrafe >90 Tagessätze oder Geldbuße >2.500 € in den letzten 2 Jahren). Kein laufendes Insolvenzverfahren, keine Ablehnung mangels Masse, keine Liquidation; ggf. rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan. Ordnungsgemäße Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen. Eintragung im Handelsregister, Handwerksrolle oder bei der IHK (bzw. Erklärung, dass keine Eintragungspflicht besteht). Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft.
Fachliche und technische Eignung
Mindestens 1 Referenz über vergleichbare Bauleistungen der letzten 5 Kalenderjahre (auf Verlangen bei enger Wahl Bestätigung durch Bescheinigung). Erklärung zur Verfügbarkeit der erforderlichen Arbeitskräfte. Auf Verlangen: Angabe technischer Fachkräfte (Name, Funktion, Qualifikation), Beschreibung der Geräte und technischen Ausstattung, Maßnahmen zur Qualitätssicherung, Studiennachweise, berufliche Befähigung, Umweltmanagementmaßnahmen, Planung von Unteraufträgen/Nachunternehmern.
MVAS-Qualifikation des Verantwortlichen für Sicherungsarbeiten gemäß Merkblatt MVAS 1999 ist bei Auftragsvergabe zu benennen und auf Verlangen nachzuweisen.
Wirtschaftliche und finanzielle Eignung
Auf Verlangen: Bestätigung des Umsatzes durch Wirtschaftsprüfer/Steuerberater oder testierte Jahresabschlüsse; Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Finanzamt und Berufsgenossenschaft; Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG; Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse.
Präqualifikation
Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis der Eignung durch Eintrag im Präqualifikationsverzeichnis (Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. bzw. vergleichbares Register, § 15 Abs. 2 HVTG) führen, ggf. ergänzt um auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen reichen die ausgefüllte HVA B-StB Eigenerklärung zur Eignung ein. Nachunternehmen müssen auf Verlangen ebenfalls präqualifiziert sein oder die Voraussetzungen erfüllen.
Tariftreue und Mindestentgelt (HVTG)
Auf Verlangen ist eine Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt abzugeben. Zusätzlich ist die Beschäftigtendokumentation gemäß § 7 HVTG (Bruttolöhne, lohnzahlungspflichtige Stunden, Anzahl gewerblicher Arbeitnehmer) zu führen.
Sonderqualifikationen bei Auftragsdurchführung
Mindestens ein Arbeiter je Kolonne muss Deutsch in Wort und Schrift beherrschen (sonst wird die Kolonne verwiesen). Falls gefährliche Stoffe angetroffen werden (PCB, PAK, Asbest, KMF): Sachkundenachweise gemäß BGR 128, TRGS 519, TRGS 521, TRGS 551 sind 2 Wochen vor Leistungsbeginn vorzulegen, ein Aufsichtsführender plus Vertreter sind zu benennen, Gefährdungsbeurteilung und Vorsorgeuntersuchungen (G 26) sind nachzuweisen. Geeignetes, zugelassenes Gerät für den Steilbereich und immissionsschutzkonforme Geräte sind einzusetzen. Für gefährliche Abfälle ist die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb ( § 56 KrWG / §§ 3–11 EfbV) erforderlich.
Mindestens 1 Referenz über vergleichbare Bauleistungen der letzten 5 Kalenderjahre (auf Verlangen mehrere, in 'engerer Wahl' mit Bescheinigung über ordnungsgemäße Ausführung)
Vergleichbare Bauleistungen; Angabe von Bezeichnung, Auftragswert (auf Unternehmen entfallender Anteil), Ausführungszeitraum, Auftraggeber; auf gesondertes Verlangen Bestätigung durch Bescheinigung