Häcksler
Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenLieferung und betriebsfertige Übergabe eines fabrikneuen Häckslers/Trommelhackers mit Kran und Greifer auf einem 6,5-Tonnen-Anhänger.
Die vollständige Umsetzung einschließlich Zulassungsunterlagen, Dokumentation und Einweisung muss bis zum 31.12.2026 erfolgen. Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Zuschlagskriterium Preis100%
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Berücksichtigt werden die nachgerechnnete Angebotssumme, preislich günstigere Grund- oder Wahlpositionen sowie eventuelle unbedingte Nachlässe.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenGerät und Verwendungszweck
Zu liefern ist ein fabrikneuer Häcksler/Trommelhacker mit Motor, hydraulischem Beschickerkran, hydraulisch drehbarem Auswurfturm und Greifer auf einem 6,5-Tonnen-Fahrgestell mit Tandemachse. Das Gerät wird für Gehölz- und Schnittgutarbeiten im Betriebsdienst der Autobahnmeisterei Isselburg benötigt.
Fahrwerk und Abmessungen
Das Fahrzeug darf im Transportzustand höchstens 6,50 m lang, 2,10 m breit und 3,00 m hoch sein. Im Einsatz darf die Gesamthöhe 4,00 m nicht überschreiten. Das Betriebsgewicht darf ohne Fäll- und Schnittgut maximal 6.500 kg betragen. Erforderlich sind zwei Achsen als Tandemachse mit Achsabstand von 0,90 bis 1,00 m, Luftbremsen, Parkbremse, ABS, hydraulische Stützen am Heck und im Deichselbereich sowie ein integrierter Werkzeugkasten.
Motor und Antrieb
Der Motor muss mindestens 100 kW leisten, einen Kraftstofftank von mindestens 90 Litern besitzen und für Diesel beziehungsweise HVO 100 ausgelegt sein. Der Hubraum beträgt mindestens 3,0 Liter. Erforderlich sind ein Partikelfilter mit DEF/AdBlue, eine Kupplung sowie ein Motorstart ohne Trommelbewegung. Die Maschine muss EU-Abgasstufe 5 erfüllen.
Kran und Greifer
Der Forstkran muss mit Rotator, mindestens 6,20 m Ausladung, mindestens 1,75 m Teleskoplänge und einem Hubmoment von mindestens 35 kNm brutto beziehungsweise 25 kNm netto ausgestattet sein. Die Hubkraft beträgt 450 kg ± 5 %. Erforderlich sind mindestens 180° Schwenkbereich, 180 bar ± 5 % Betriebsdruck, mindestens 40 l/min Hydraulikleistung, ein Kranglegewicht von 700 kg ± 5 % einschließlich Rotator sowie eine Funkfernbedienung mit arretierbarer Kombinationseinrichtung.
Der Greifer muss mindestens vier beidseitige Zähne besitzen, eine Öffnungsweite von 1.000 bis 250 mm aufweisen, 125 kg ± 5 % wiegen und bei 200 bar eine Schließkraft von 15 kN ± 5 % erreichen. Im geschlossenen Zustand muss er als Rechen verwendbar sein.
Hack- und Schneidbereich
Der Einzug muss eine Höhe von mindestens 400 mm und eine Breite von mindestens 600 mm aufweisen. Der Stammdurchmesser muss mindestens 350 mm betragen. Die obere Einzugwalze benötigt einen Durchmesser von mindestens 400 mm, die Trommel einen Durchmesser von mindestens 600 mm und eine Länge von mindestens 600 mm. Erforderlich sind mindestens vier schnellwechselbare Messer mit mindestens einer Gegenschneide, Trommelmaterial mindestens ST 52.3, eine Trommelwandstärke von mindestens 20 mm sowie ein gerader Durchlauf von Fäll- beziehungsweise Schnittgut. Die Trommel muss hydraulisch gekühlt und mit Trommelsperre sowie manueller Sicherheitseinrichtung ausgestattet sein. Der Einzugstisch muss hydraulisch klappbar sein; die Siebeinheit muss seitlich wechselbar sein. Schwenkklappen und Abdeckungen müssen aus sandgestrahltem, zweifach pulverbeschichtetem Stahlblech bestehen.
Auswurf und Bedienung
Der Auswurfturm muss hydraulisch drehbar sein und eine Auswurfhöhe bis 4,00 m über Geländeoberkante erreichen. Die Steuerung umfasst Höhe und Klappenverstellung. Erforderlich sind ein ECO-Modus, einstellbare Schnittlänge, zwei Geschwindigkeitsstufen, ein Touchscreen von mindestens 7 Zoll sowie eine Funkfernbedienung für Klappen, Auswurfturm, Einzug und Auszug, Einzugwalze, Motordrehzahl und Drehrichtung.
Beleuchtung und Sicherheit
Das Gerät benötigt vier LED-Arbeitsscheinwerfer auf einem teleskopierbaren Lichtmast, eine Rundumleuchte, Kotflügel und einen Nummernschildhalter. Sicherheitsmarkierungen nach RSA 21 sind vorgesehen.
Farbe, Korrosionsschutz und Zulassung
Die Farbgebung erfolgt in RAL 2011 Kommunalorange als mindestens zweilagige Pulverbeschichtung. Alle Metallteile sind zu sandstrahlen; das Fahrgestell muss sandgestrahlt und vollständig verzinkt sein. Bewegliche Teile dürfen keine Kunststoffabdeckungen haben. Die StVO-/StVZO-Zulassung bis mindestens 80 km/h ist vorzubereiten. Der Lieferant trägt die vollständige Verantwortung für die Zulassungsfähigkeit; die Zugöse muss einen Durchmesser von 40 mm haben.
Lieferung, Verpackung und Aufstellung
Die Lieferung umfasst die für einen sicheren Transport geeignete Verpackung sowie Verladen, Transport, Abladen, die Lieferung frei Haus bis zum Übergabepunkt und die gebrauchsfertige Aufstellung beziehungsweise Installation oder Montage. Die Lieferung erfolgt an die Autobahnmeisterei Isselburg, Am Wolfssee 26, 46419 Isselburg. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sollen die Preise auch Verpackungs-, Ladungs-, Transport- und Abladekosten sowie Versicherungskosten und Gebühren für Einschreib- und Wertsendungen umfassen.
Dokumentation, Übergabe und Einweisung
Der Lieferant muss die Dokumentation in deutscher Sprache bereitstellen, darunter Betriebs- und Wartungsanleitung, Werkstatthandbuch, Ersatzteillisten, Konformitätsbescheinigungen und Gutachten nach StVO/StVZO sowie einen Spezialwerkzeugsatz. Die Auslieferung ist schriftlich anzuzeigen und ein Abnahmetermin zu vereinbaren. Der Abnahmetermin ist mindestens eine Woche vor dem vorgesehenen Termin zu beantragen; die Dokumentationsunterlagen sind mit dem Antrag zu übergeben.
Bei der Übergabe ist eine Einweisung über 3 bis 4 Stunden für bis zu 4 Beschäftigte der Autobahnmeisterei durchzuführen. Sie umfasst Bedienung, Messerwechsel, Anbauteile, Eigenwartung, Programmierung, Betankung und Flüssigkeitstausch.
Ausführung und Abnahme
Die vollständige Umsetzung aller Positionen muss spätestens zum 31.12.2026 abgeschlossen sein. Die Auslieferung an den Bestimmungsort erfolgt frühestens nach Abstimmung mit der Autobahnmeisterei Isselburg. Die Leistung ist förmlich abzunehmen; sämtliche Funktionen sind zu prüfen und die Abnahme sowie ihre Ergebnisse in einem Abnahmeprotokoll zu dokumentieren. Bei erwarteter Installation oder Montage geht die Gefahr erst mit deren Fertigstellung auf den Auftraggeber über.
Preise und Abrechnung
Die Preise sind als Festpreise anzugeben. Die Angebotssumme des Hauptangebots ist einschließlich Umsatzsteuer im Angebotsschreiben einzutragen. Rechnungen dürfen erst nach Abnahme gestellt werden. Bei elektronischer Rechnungsübermittlung ist je E-Mail nur eine PDF-Rechnung zulässig; Dateien dürfen nicht verschlüsselt oder in ZIP-Dateien verpackt werden.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenVorläufiger Eignungsnachweis
Mit dem Angebot ist die ausgefüllte HVA L-StB Eigenerklärung zur Eignung einzureichen. Alternativ kann nach den Bewerbungsbedingungen die Einheitliche Europäische Eigenerklärung verwendet werden. Auftragsspezifische Nachweise können zusätzlich verlangt werden.
Technische Anforderungen und Termine
Das Angebot muss die vollständige Umsetzung bis zum 31.12.2026 einschließlich Auslieferung an den Bestimmungsort abdecken. Das Gerät muss fabrikneu und darf kein Prototyp sein. Sämtliche technischen Anforderungen sind zu erfüllen; Abweichungen müssen durch Gleichwertigkeitsnachweise belegt werden. Alle angebotenen Teile und Komponenten müssen vollständig kompatibel sein.
Dokumentation und Zulassung
Die Dokumentationsunterlagen müssen zeitgerecht und vollständig übergeben werden. Die StVO-/StVZO-Zulassungsfähigkeit einschließlich Zulassung bis mindestens 80 km/h muss nachgewiesen beziehungsweise vorbereitet sein. Ein nicht zulassungsfähiges Gerät wird nicht abgenommen.
Unterauftragnehmer und Eignungsleihe
Die vorgesehenen Teilleistungen von Unterauftragnehmern sowie Art und Umfang der Leistungsübertragung sind im Angebot anzugeben. Unterauftragnehmer müssen geeignet sein. Name und Anschrift eines vorgesehenen Unterauftragnehmers sowie eine etwaige Eignungsleihe sind in Textform mitzuteilen; einzelne Unterauftragnehmerdaten werden erst nach gesonderter Aufforderung verlangt. Bei einer wirtschaftlichen oder finanziellen Eignungsleihe ist die entsprechende Verpflichtungserklärung einzureichen.
Bietergemeinschaft
Bei Abgabe als Bietergemeinschaft oder Arbeitsgemeinschaft sind die Erklärung der Mitglieder, die Benennung des bevollmächtigten Vertreters sowie die Erklärung zur gemeinsamen Haftung einzureichen. USt-IDs, Ort und Datum sind im Formular anzugeben; das Formular ist zu stempeln und zu unterschreiben.
Sprache und Form
Das Angebot und alle Erklärungen des Auftragnehmers müssen in deutscher Sprache verfasst sein. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Unterlagen von Behörden und privaten Stellen sind mit deutscher Übersetzung einzureichen. Zusätzliche eigene Dokumente sollen möglichst als PDF übermittelt werden.
Wettbewerb & Angebotsprognose
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