Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Stadt Frankfurt am Main sucht ein Ingenieurbüro für die Planung eines Teilstücks des Radschnellwegs FRM 8 (ca. 3,6 km auf Frankfurter Stadtgebiet).
Gefragt sind Objektplanungs-Leistungen nach HOAI §47 in den Leistungsphasen 1–3, 5 und 6 sowie diverse Besondere Leistungen (z.B. Trassenplanung, Bauphasenkonzept, Markierungs- und Beschilderungspläne).
Die Angebote werden nach Preis (50%) und personenbezogenen Referenzen des/der vorgesehenen PlanerIn (50%) bewertet – Zuschlag nur über das Vergabeportal der Stadt Frankfurt.
Angebotsfrist: **30.09.2026
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis50%
Niedrigster Preis erhält volle Punktzahl (5 Pkt.), alle weiteren Angebote werden mit Faktor (niedrigster Preis / jeweiliger Preis) abgemindert. Gewichtung 50%.
- Referenzen50%
Bewertung von 3 personenbezogenen Referenzen anhand von 3 Unterkriterien (Großstädtische Hauptverkehrsstraße, Radverkehrsanlagen, Komplexe LSA-Kreuzungen). Mittelwert ergibt max. 5 Pkt., gewichtet mit 50%.
Preis: Niedrigster Preis erhält 5 Punkte, alle weiteren erhalten 5 × (niedrigster Preis / jeweiliger Preis), multipliziert mit 50% (max. 2,5 Pkt.). Referenzen: Bewertung von 3 Referenzen, Mittelwert der Unterkriterien und der 3 Referenzen ergibt max. 5 Pkt., multipliziert mit 50% (max. 2,5 Pkt.).
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenPlanungsaufgabe FRM 8
Gegenstand ist die Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß § 47 HOAI für die Radschnellverbindung FRM 8 auf einer Länge von ca. 3,6 km innerhalb der Frankfurter Gemarkung. Die Trasse verläuft vom Knoten Seehofstraße/Strahlfenberger Weg (Anschluss an bestehendes Radhauptnetz) über den Strahlenberger Weg, die Oberräder Felder und die Offenbacher Landstraße bis zur Stadtgrenze Offenbach. Die Querung der Offenbacher Landstraße ist nicht Bestandteil des Projekts.
Die Planung erfolgt nach den Musterlösungen des Landes Hessen für Radwege.
Leistungsphasen HOAI (§ 47)
Beauftragt sind Leistungsphasen 1–3 sowie 5–6:
Zwischensumme der beauftragten Grundleistungen: rund 72% des Basishonorars. Lph 4, 7, 8 und 9 sind aktuell nicht Bestandteil.
Besondere Leistungen
Zusätzlich zu den Grundleistungen sind diverse Besondere Leistungen zu erbringen.
Stufe 1:
Stufe 2 (optional):
Im Honorarblatt (Anlage 2) werden u.a. folgende Besondere Leistungen explizit zur Kalkulation angeboten: Digitales Geländemodell (Lph 4), Werksmitteilung, Bestands-/Gesamtleitungstrassenplan (~ 29.000 m²), detaillierte Bauphasenplanung/Verkehrskonzept, VRAO-Verkehrsphasenpläne (1. Bauphase), Markierungs- und Beschilderungspläne, Koordinierung Dritter.
Leistungen des Auftraggebers (vom AN abzustimmen/einzuarbeiten)
Der Auftraggeber stellt dem AN folgende Vorleistungen bereit, die in die Planung einzuarbeiten sind:
Stufe 1:
Stufe 2 (optional):
Die Bestandsvermessung wird ggf. vom AG veranlasst und dem AN zur Verfügung gestellt. Datenaustausch gemäß DV-Richtlinie des ASE.
Honorarrahmen
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenBerufliche Qualifikation
Nachweis der beruflichen Qualifikation als IngenieurIn (oder vergleichbar). Sofern zur Eintragung verpflichtet: Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (max. 6 Monate alt).
Finanzielle/wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
Technische/personelle Leistungsfähigkeit
Mindestens 8 technische MitarbeiterInnen (inkl. Führungskräfte) im jährlichen Mittel der letzten drei Jahre.
Referenzen (Mindestanforderungen)
Unternehmensbezogene Referenzen (mind. 3):
Personenbezogene Referenzen des/der vorgesehenen PlanerIn (mind. 3) – Bewertung u.a. nach:
Eignungsleihe / Nachunternehmer
Bei Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen:
Ausschlussgründe / Compliance
Keine Ausschlussgründe gemäß § 123/124 GWB; Eigenerklärung Russland-Sanktionen Art. 5k (gilt auch für NU/Lieferanten mit > 10% Auftragswert); Verpflichtungserklärung HVTG zu Tariftreue und Mindestentgelt; Achtung: Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Mindestens 3 abgeschlossene unternehmensbezogene Referenzen über Stadtstraßen mit Radinfrastruktur (HOAI Lph. 1–2 mind. abgeschlossen), max. 10 Jahre alt, in innerstädtischen Großstadtbereichen (≥ 100.000 Einwohner). Zwingend mit lesbaren PDF-Plänen.
Vergleichbarkeit: Stadtstraßen mit Radinfrastruktur in Großstadt (≥ 100.000 EW). Nachweis: Formblatt 124.1, Kurzbeschreibung, Vergleichbarkeit, beauftragte/ausgeführte Leistungen, Ausführungszeitraum, Auftraggeber-Kontaktdaten + PDF-Pläne.
Mindestens 3 personenbezogene Referenzen des/der vorgesehenen PlanerIn. Bewertet nach Großstädtischer Hauptverkehrsstraße (max. 5 Pkt.), Radverkehrsanlagen – Radschnellweg/Fahrradstraße/Wirtschaftsverkehr (max. 5 Pkt.), komplexe LSA-Kreuzungen (max. 5 Pkt.). Gewichtung 50% der Gesamtwertung.
Vergleichbarkeit: Stadt > 100.000 EW, DTV > 10.000 Kfz/d, mit Querungsanlage außerhalb Knotenpunkten, Bäumen, Radverkehrsanlagen; LSA > 15.000 Kfz/d Summe ggf. mit Straßenbahn/Rad. Nachweis: Formblatt 227.1.