Justizvollzugsanstalt Dresden, Sanierung Stationsduschen
Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenÖffentliche Ausschreibung für die Schlosser- und Metallarbeiten bei der Sanierung der Stationsduschen in der Justizvollzugsanstalt Dresden, Hammerweg 30.
Gefordert sind unter anderem Schutz- und Zugangsabdeckungen für Deckenöffnungen, demontierbare Metallwandverkleidungen, feuerverzinkte Stahlkonstruktionen sowie 10 Stundenlohnstunden. Die Arbeiten erfolgen bei laufendem Gefängnisbetrieb mit Zugangs-, Sicherheits- und Umweltauflagen.
Angebote sind bis zum 13.11.2026 um 09:00 Uhr ausschließlich elektronisch über die SIB-Vergabeplattform mit dem AI Bietercockpit einzureichen.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen ergeben sich aus den nachgerechneten Angebotssummen unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel und Instandhaltungsangeboten.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenProjekt- und Ausführungsumfang
Das Los umfasst Schlosserarbeiten für die Sanierung der Stationsduschen in den Hafthäusern A bis C der JVA Dresden, Hammerweg 30, 01127 Dresden. Das Gesamtprojekt umfasst 30 Duschen für bis zu 600 Personen; der erste Bauabschnitt umfasst sechs Stränge, die von Haus C über Haus B nach Haus A ausgeführt werden. Je Strang werden vier übereinanderliegende Geschosse zeitgleich bearbeitet.
Die Arbeiten erfolgen bei laufendem Vollzugsbetrieb. Der Ausführungsbeginn im Hafthaus C mit Strang C44 ist für Januar 2027 vorgesehen.
Zeichnungen, Aufmaß und Material
Für die Deckenverkleidung ist eine Werkstatt- beziehungsweise Ausführungszeichnung zu erstellen, mit der JVA und den weiteren Beteiligten abzustimmen und digital als PDF und DWG zur Prüfung und Freigabe einzureichen. Baumaße sind vor Bestellung und Fertigung der Öffnungselemente vor Ort aufzunehmen. Die Leistungen sind nach den aktuellen und zur Ausführung freigegebenen Plänen sowie einschließlich zugehöriger, nicht ausdrücklich beschriebener Arbeiten im Fachbereich auszuführen.
Das Material ist bis zur Einbaustelle zu liefern und einzubauen. Sämtliche Teile einschließlich Befestigungsmittel sind feuerverzinkt auszuführen; die Blende ist zusätzlich pulverzubeschichten. Gitterrostabdeckungen sind gegen Demontage sowie gegen das Lagern von Werkzeugen und Stoffen zu sichern. Die Befestigung darf unbefugtes Demontieren nicht ermöglichen, und Mindestaktionsräume für die Bediensteten der JVA sind freizuhalten.
Baustellenorganisation, Abfall und Umwelt
Abfall, Bauschutt und Verpackungsmaterial sind abzutransportieren. Baustellenmüll ist täglich durch jeden Auftragnehmer zu beseitigen und die Baustelle täglich besenrein zu verlassen. Abbruchmaterial darf ausschließlich in geschlossenen Behältern abtransportiert werden. Abschließbare Container mit maximal 7 m³ sind bereitzustellen, morgens anzuliefern und nachmittags abzuholen; Feuerwehrzufahrten und -umfahrungen sind freizuhalten.
Schmutzwasser ist mangels Anschluss in Behältern aufzufangen und eigenverantwortlich zu entsorgen. Materialtransporte und Abtransporte erfolgen ausschließlich in den von der JVA vorgegebenen Zeitfenstern. Bau- und Abbruchabfälle sowie Baustellenabfälle sind nach den geltenden Vorschriften getrennt zu erfassen, zu halten und sachgerecht zu entsorgen; die elektronische Nachweis- und Dokumentationspflicht ist zu erfüllen und Abfallvermeidung ist anzustreben.
Zugang, Sicherheit und Umfang der Baustellenbelegung
Die Arbeiten erfolgen täglich nach Anmeldung und Kontrolle am Zufahrtstor. Ab der Schleuse ist die Bewegung auf dem Gelände nur mit Begleitung durch Wachpersonal möglich. Der Zugang zum Arbeitsbereich erfolgt Montag bis Freitag von 07:00 bis 07:30 Uhr, die Arbeitszeit von 07:30 bis 14:30 Uhr und die Rückführung und Abmeldung von 14:30 bis 15:00 Uhr. Material- und Geräteschleusen sind montags bis freitags von 07:00 bis 11:30 Uhr und von 12:30 bis 15:00 Uhr geöffnet.
Je Auftragnehmer sind mindestens drei Arbeitskräfte vorzuhalten und der Bauablauf ist möglichst mit zwei Kolonnen zu organisieren. Grundsätzlich ist ein Fahrzeug je Auftragnehmer vorgesehen. Das Zufahrtstor misst 4,00 × 4,00 m, die maximale Schleusenhöhe beträgt 4,00 m. Wartezeiten und Transportaufwendungen an den Schleusen sind zu berücksichtigen. Transportwege sind vor Beschädigungen zu schützen; schwarze Hartgummirollen sind nicht zu verwenden. Verursachte Schäden und Verschmutzungen sind eigenverantwortlich und unverzüglich zu beseitigen. Material und Werkzeuge sind in den bereitgestellten und von der JVA verschlossenen Lagerräumen unterzubringen.
Arbeitskräfte- und Sicherheitsverwaltung
Vor Vertragsbeginn beziehungsweise vor dem ersten Arbeitseinsatz ist eine vollständige Zusammenstellung aller eingesetzten Arbeitskräfte einschließlich Subunternehmern einzureichen. Für jede Arbeitskraft ist die Selbstauskunft schriftlich zwei Wochen vor Arbeitsbeginn vorzulegen; auf Aufforderung ist ein Führungszeugnis nach § 41 Abs. 1 Nr. 1 BZRG zu erbringen. Die eingesetzten Personen müssen einer Sicherheitsüberprüfung zustimmen.
Arbeitseinsätze sind mindestens eine Woche vorher schriftlich mit Personalien, Kfz-Kennzeichen und Angaben zum Bedarf elektronischer Geräte anzumelden. Elektronische Geräte werden vom Sicherheitsbediensteten vorab geprüft. Für den Zutritt ist ein Personalausweis erforderlich. Werkzeuge und Geräte sind gegen unbefugte Benutzung zu sichern, nach dem Einsatz aus dem Sicherheitsbereich zu entfernen oder zu verschließen und Verluste unverzüglich zu melden. Leitern, Gerüste und mögliche Ausbruchshilfen sind vor dem Einbringen schriftlich anzuzeigen. Die Vorgaben der Leitlinie Informationssicherheit und die Vertraulichkeit der im Auftragsverhältnis erlangten Informationen sind einzuhalten.
Baumaschinen, Staub- und Lärmschutz
Es sind emissionsarme dieselbetriebene Baumaschinen einzusetzen. Für Maschinen mit 37 bis 560 kW ist Abgasstufe III B oder besser, für Maschinen mit 19 kW bis unter 37 kW Abgasstufe III A gefordert; bei niedrigerer Stufe ist ein geeignetes Partikelminderungssystem nachzurüsten. Partikelminderungssysteme sind regelmäßig zu warten und durch ein anerkanntes Prüf- oder Zertifizierungsverfahren nachzuweisen. Die Maschinendokumentation ist spätestens drei Tage vor Bauausführungsbeginn vorzulegen und bei Änderungen zu aktualisieren. Diese Pflichten sind auch Nachunternehmern aufzuerlegen.
Staub ist an der Entstehungsstelle möglichst vollständig zu erfassen und gefahrlos zu entsorgen; Staubausbreitung auf unbelastete Bereiche ist zu verhindern. Lärmintensive Arbeiten dürfen werktags erst ab 20:00 Uhr und am Wochenende sowie an Feiertagen ganztägig erfolgen; hierfür ist ausschließlich schallgedämmte Technik zu verwenden.
Bauprodukte und Nachweise
Für nicht harmonisierte Bauprodukte ist vor dem Einbau eine Bestätigung der Übereinstimmung mit den technischen Regeln, den allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen, Prüfzeugnissen oder Zustimmungen im Einzelfall vorzulegen. Bei harmonisierten Bauprodukten mit CE-Kennzeichnung sind die erforderlichen Produktleistungen durch eine Leistungserklärung oder eine entsprechend bescheinigte technische Dokumentation nachzuweisen. Die Verwendbarkeitsnachweise müssen vor dem Einbau auf der Baustelle vorliegen und sind dem Auftraggeber spätestens 14 Kalendertage vor Abnahme zu übergeben.
Abfallalternative und Baustellendokumentation
Weicht die Lösung von der in der Leistungsbeschreibung vorgesehenen Verwertung oder Beseitigung von Bau- und Abbruchabfällen ab, sind mit dem Angebot mindestens die Berechtigung der Anlage, die Annahmebestätigung des Betreibers und gegebenenfalls eine behördliche Bestätigung nachzuweisen. Verwertungskosten sind in die Einheitspreise einzurechnen; Beseitigungskosten sind zu benennen.
Während der Ausführung ist täglich ein Bautagesbericht mit Datum, Wetter, Arbeitskräfte- und Geräteeinsatz, durchgeführten Arbeiten und besonderen Vorkommnissen zu führen. Die Berichte sind unaufgefordert wöchentlich zur Bestätigung vorzulegen. An Baustellenbesprechungen ist durch einen geeigneten Vertreter teilzunehmen.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenVergleichbare Leistungen und Umsatz
Das Unternehmen muss vergleichbare Bauleistungen und sonstige mit der zu vergebenden Leistung vergleichbare Leistungen nachweisen können. Der maßgebende Nachweiszeitraum sind die letzten fünf Kalenderjahre oder der in der Auftragsbekanntmachung angegebene längere Zeitraum. Auf Verlangen sind bis zu drei Referenznachweise vorzulegen.
Als Vergleichsmaßstab dient der Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen ist der eigene anteilige Umsatz einzubeziehen. Eine konkrete Mindestumsatzhöhe ist nicht eingetragen.
Personal und betriebliche Voraussetzungen
Die für die Ausführung erforderlichen Arbeitskräfte müssen verfügbar sein. Auf Verlangen ist die Zahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre nach Lohngruppen und mit gesondert ausgewiesenem Leitungspersonal nachzuweisen.
Für die Ausführung in der JVA sind zudem mindestens drei Arbeitskräfte je Auftragnehmer vorzuhalten. Der Auftragnehmer muss die Metall-, Verzinkungs-, Montage- und Schweißarbeiten ausführen, die Container- und Schmutzwasserlogistik organisieren und die besonderen Sicherheitsauflagen im laufenden Justizvollzug einhalten können.
Register, Zuverlässigkeit und Unbedenklichkeit
Angaben zu Handelsregister, Handwerksrolle und Industrie- und Handelskammer sind zu machen oder festzustellen, dass keine entsprechende Eintragungspflicht besteht. Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation sowie eine Erklärung zu Ausschlussgründen und gegebenenfalls Selbstreinigungsmaßnahmen sind abzugeben.
Erforderlich sind außerdem Erklärungen zum Zahlungsverhalten bei Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen, zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft sowie zu rechtskräftigen Verurteilungen in den letzten zwei Jahren. Auf gesondertes Verlangen können Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Insolvenzplan, Unbedenklichkeitsbescheinigungen, Freistellungs- und Berufsgenossenschaftsbescheinigungen verlangt werden.
Präqualifikation und alternative Eignungsnachweise
Präqualifizierte Unternehmen weisen ihre Eignung durch Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. nach. Nicht präqualifizierte Unternehmen reichen die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung ein.
Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Präqualifikationsvoraussetzungen erfüllen. Bei nicht präqualifizierten Nachunternehmern sind deren Eigenerklärungen und Bescheinigungen vorzulegen.
Besondere Nachweise für eine alternative Abfalllösung
Für eine von der Leistungsbeschreibung abweichende Verwertungs- oder Beseitigungslösung sind Berechtigungen, Annahmeerklärungen, behördliche Bestätigungen sowie erforderliche Anzeigen oder Erlaubnisse nachzuweisen.
Nachweise über vergleichbare, mit eigenem Personal ausgeführte Bauleistungen; auf Verlangen bis zu drei Referenznachweise.
Ansprechpartner, Art der Leistung, Ausführungszeitraum, eingesetzte Arbeitnehmer, technische Besonderheiten, vertragliche Rolle und Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung.
Wettbewerb & Angebotsprognose
Erwartete Konkurrenz auf Basis vergleichbarer VergabenAuf einen Blick
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