Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenWorum geht es?
Der Bund (Bundesministerium der Verteidigung) lässt auf dem Gelände der Marinestützpunktkompanie Reiherdamm in Hamburg-Steinwerder eine Kampfmittelsondierung und -räumung durchführen. Das Gelände (ca. 30.000 m²) ist großflächig bombenblindgängerverdächtig und muss vor dem Neubau einer Wärmeerzeugungsanlage mit Eisspeicher, neuer Versorgungsleitungen und eines Wirtschaftsgebäudes auf Kampfmittel untersucht und ggf. geräumt werden.
Was ist zu tun?
In drei Bauabschnitten (Antreteplatz/WEA, Leitungsgräben, Wirtschaftsgebäude) werden u. a. Sondierbohrungen (insgesamt rund 28.800 m), Volumenberäumungen, Anomaliebergungen und begleitende Kampfmittelsondierungen ausgeführt. Auftraggeber ist die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen – Bundesbauabteilung Hamburg. Die Vergabe erfolgt als öffentliche Ausschreibung nach VOB/A (offenes Verfahren). Zuschlag nach dem niedrigsten Preis.
Wichtige Fristen
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Angebotspreis/Wertungssumme: 10 Punkte für niedrigste Wertungssumme, 0 Punkte ab dem zweifachen der niedrigsten Wertungssumme, dazwischen lineare Interpolation.
Lineare Interpolation: 10 Punkte für Angebot mit niedrigster Wertungssumme, 0 Punkte für Angebot mit zweifacher Wertungssumme (und darüber), lineare Interpolation mit drei Stellen nach dem Komma für dazwischen liegende Preise.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenAusgangslage und Aufgabe
Die Kampfmittelsondierung und -räumung erfolgt auf der Liegenschaft Marinestützpunktkompanie Reiherdamm, Reiherdamm 10, 20457 Hamburg (ca. 30.000 m² zwischen Reiherdamm und Steinwerder Kanal). Das Gelände liegt in einem Poldergebiet mit Hochwasserschutz. Laut GEKV-Stellungnahme BIS/F046-23/08692_1 vom 30.01.2024 besteht großflächiger Bombenblindgängerverdacht sowie Verdacht auf vergrabene Kampfmittel.
Die Sondierung dient der Baufeldfreimachung für den Neubau einer Wärmeerzeugungsanlage (WEA) mit Eisspeicher, die Neuverlegung von Versorgungsleitungen sowie den Neubau eines Wirtschaftsgebäudes (Rahmenprojekt 4135 P 2601). Die Kampfmittelräumung umfasst drei Bauabschnitte.
Kampfmittelhorizonte und Tiefen
Oberkante Bombenhorizont ab GOK heute: ca. +5,4 bis +6,0 m NHN.
Allgemeine Leistungen je Bauabschnitt
In den jeweiligen Bauabschnitten sind u. a. folgende allgemeine Leistungen zu erbringen:
Arbeitszeiten und Anmeldung
Arbeitszeiten: Mo–Fr, 07:00–18:00 Uhr (werktags).
Mengenübersicht Sondierbohrungen
Bohrlochsondierungen (Summe über alle Bauabschnitte): ca. 28.810 m, davon:
Bohrlochabdichtungen in gleicher Länge (Antreteplatz/WEA/Wirtschaftsgebäude).
Sensorisch auffälliges Bohrgut: 6 m³ (Antreteplatz und WEA) + 8 m³ (Eisspeicher/WEA/Wirtschaftsgebäude).
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenRegistereintragung und SprengG-Zulassungen
Das ausführende Unternehmen muss gemäß § 10 Abs. 2 KampfmittelVO im Register der geeigneten Unternehmen gelistet sein.
Darüber hinaus sind folgende Nachweise nach dem Sprengstoffgesetz zwingend erforderlich:
Personal und Sicherheit
Geräte und Ausrüstung
Wirtschaftliche/finanzielle Eignung und Ausschlussgründe
Eignungsnachweis über PQ-Nummer (Präqualifikationsverzeichnis) ODER Eigenerklärung zur Eignung (Form 124) ODER Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Auf Verlangen ergänzt durch auftragsspezifische Einzelnachweise.
Keine Ausschlussgründe (z. B. keine verbotenen Wettbewerbsbeschränkungen).
Eigenerklärung gemäß EU-Verordnung 2022/576 (Russland-Sanktionen) – kein Bezug zu sanktionierten Personen/Unternehmen.
Eigenerklärung/Bestätigung zur Staatenliste gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 17 SÜG (Sicherheitsüberprüfung).
Bietergemeinschaft und Kapazitäten anderer Unternehmen
Keine konkreten Referenzprojekte gefordert. Fachliche Eignung wird über die Listung im Register geeigneter Unternehmen nach § 10 Abs. 2 KampfmittelVO und über Befähigungsnachweise nach SprengG nachgewiesen.
Registereintragung, Zulassung § 7 SprengG, Befähigungsschein § 20 SprengG, Verantwortliche Person § 19 SprengG
Auf Verlangen der Vergabestelle: Referenznachweise (allgemein, keine konkreten Anforderungen benannt)
Form 216, Punkt 2.4