Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenÖffentliche Ausschreibung der Stadt Wetzlar für Tiefbauarbeiten im Stadtteil Hermannstein. Auf einer Strecke von rund 150 m werden Abwasserkanäle erneuert (ca. 125 m in der Karlstraße, 1 Schacht in der Ludwigstraße) und im Anschluss die Straßenoberfläche (Asphaltdecke) saniert.
Wichtig zu wissen:
Kurzfassung der Fristen:
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Angebotspreis100%
Die Angebotswertung erfolgt zusammenfassend für die Gesamtleistung (Stadt Wetzlar + Enwag) basierend auf dem Angebotspreis. Keine weiteren qualitativen Zuschlagskriterien sind erkennbar.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenÜbersicht
Ein Los, ca. 150 m Strecke, rund 1.300 m² Fläche. Es gelten die Allgemeinen und Besonderen Vertragsbedingungen der Stadt Wetzlar (VOB). Anliegerstraße, Fahrbahnbreite ca. 5,00–5,65 m, Belastungsklasse Bk0,3. Keine vom Auftraggeber bereitgestellten Lager- bzw. Baustelleneinrichtungsflächen.
Bauzeit: Ausführungsbeginn spätestens in der 44. KW 2026, Vollendung bis spätestens letzter Werktag der 52. KW 2026 (ca. 9 Wochen).
Baustelleneinrichtung und Verkehrssicherung
Aufbau und Vorhaltung der Baustelleneinrichtung. Erstellung der Verkehrssicherungspläne, Aufstellung von Schildern und Absperrungen, Längsabsicherung für Fußgänger (rot/weiß, Höhe 1 m). Zufahrten zu Anliegergrundstücken arbeitstäglich einmalig sicherstellen. Bauablauf- bzw. Bauzeitenplan vor Baubeginn dem Auftraggeber vorlegen. Führen eines Bautagebuchs durch den Auftragnehmer.
Erschütterungsmessungen
Durchführung einer Probemessung, anschließend Dauerüberwachung über den gesamten Messzeitraum (ca. 09/2026 bis ca. 01/2027, Kanalbau und Versorgungsleitungsverlegung). Erstellung und Übergabe von Messberichten. Verdichtungsarbeiten sind so auszuführen, dass die Grenzwerte der DIN 4150-3 eingehalten werden.
Straßenbauarbeiten (Deckensanierung)
Ab- und Aufbrucharbeiten: Asphalt fräsen, Rinne aufnehmen, bestehende Straßenabläufe ausbauen. Oberbau: neue Asphaltdeckschicht, Aufbringen der Bitumenemulsion (Haftkleber), Herstellen der Rinnen aus Betonformsteinen, Einbau neuer Straßenabläufe.
Wiederherstellung der Straßenoberfläche nach ZTV Asphalt-StB, Einhaltung TRGS 551 bei belasteten Schwarzdecken. Kontrollprüfungen (Fremdüberwachung) mittels statischer Lastplattendruckversuche nach DIN 18134 (Erdplanum Ev2 ≥ 45 MN/m², OK Frostschutzschicht Ev2 ≥ 100–120 MN/m²). TV-Untersuchung und Dichtheitsnachweise der Kanäle müssen 18 Werktage vor Asphalteinbau vorliegen.
Kanalbauarbeiten
Erd- und Abbrucharbeiten: Baugruben, Leitungsgräben, Ausbau der Schächte und Entsorgung der Aushubmaterialien. Rohrverlegung in offener Bauweise: neue Haltungen 55M6503 bis 55M6507 mit Seitenanschlüssen (55M6303A, 55M6505), Bestandshaltungen 55M6501 und 55M6502 entfallen, Rückbau Bestandskanal Ludwigstraße ca. 3,5 m. Rohrmaterial: Stahlbetonrohre DN 300 und DN 700 mit Kunststoffinnenrohr. Geplante Tiefe: UK Rohrsohle ca. 3,0 m unter Geländeoberkante.
Bauwerke: Fertigteilschächte DN 1000 und DN 1200. Regen- und Schmutzwasserum- bzw. -überleitung bei Trockenwetter. Nach Fertigstellung: TV-Inspektion, Kanalreinigung und Dichtheitsprüfung aller Haltungsstränge inkl. Schächte und Anschlussleitungen (DIN EN 1610). Bestandsvermessung durchführen.
Kampfmittelfreiheit
Baubegleitende, partielle Kampfmitteluntersuchung. Stillstandskosten, Bodens lösen, Handaushub bei verdächtigen Stellen.
Stundenlohnarbeiten
Bereitstellung von Vorarbeiter, Facharbeiter, Fachwerker sowie Geräten (Bagger, Ladegerät, Kompressor, LKW-Kipper, Rüttler) auf Stundenlohnbasis.
Vorgaben aus dem Baugrundgutachten
Maßgeblich ist das Bodengutachten der ILG Ingenieurgesellschaft für Geotechnik vom 29.05.2026. Berücksichtigung der Homogenbereiche A1, A2, B1, B2, der abfalltechnischen Einstufung der Aushubmaterialien (PAK, LAGA, ErsatzbaustoffV) sowie der Empfehlungen zu Verbau, Wasserhaltung und Grabenverfüllung. Haufwerksbeprobungen nach LAGA PN 98 / DIN 19698-1 während der Aushubarbeiten (Analysedauer mind. 10 Tage). Fotodokumentation/Beweissicherung angrenzender Bauwerke vor Baubeginn.
Lärmschutz und Umweltrecht
Einhaltung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und der 32. BImSchV (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung).
Zusätzlicher Vertrag mit Enwag (Versorger)
Parallel zu den städtischen Arbeiten führt die Enwag Wetzlar Tiefbauarbeiten für Wasserhauptleitungen durch. Hierfür ist ein eigenständiger Vertrag mit der Enwag abzuschließen (Baugruben-/Rohrgrabenabdeckungen, Graben herstellen, Verbau, Kanalrohrumlegung, Schutzrohre, Pressungen, Mauerdurchbrüche, Graben verfüllen, Oberflächen wiederherstellen, Einbauteile, Materiallieferung, Stundenlöhne, Entsorgung). Die Angebotswertung erfolgt zusammenfassend, getrennte Vertragsverhältnisse mit Stadt Wetzlar und Enwag.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenEignungsnachweis
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis über das PQ-Verzeichnis (bzw. HPQR Hessen). Nicht präqualifizierte Unternehmen geben die Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124-Hessen) ab.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angabe des Unternehmensumsatzes der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre – nach Möglichkeit vergleichbare Leistungen.
Registereintrag und rechtliche Stellung
Eintragung im Handelsregister bzw. in der Handwerksrolle (soweit einschlägig).
Zuverlässigkeit und Ausschlussgründe
Fachliche Eignung
Verfügbarkeit der für die Ausführung erforderlichen Arbeitskräfte (Anzahl, Lohngruppen, Leitungspersonal). Bei engerer Wahl: 3 Referenzen vergleichbarer Leistungen aus den letzten 5 Kalenderjahren (Referenzbescheinigungen VHB 444).
Tariftreue und Mindestlohn (HVTG / MiLoG)
Verpflichtung, bei Leistungsausführung Mindestlohn nach MiLoG oder Tariflöhne nach HVTG zu zahlen. Vertragliche Absicherung, dass Nachunternehmer diese Verpflichtungen ebenfalls einhalten. Keine Verurteilung wegen Verstoßes gegen das MiLoG mit Geldbuße ab 2.500 €. Die Verpflichtungserklärung ist zwingend mit dem Angebot einzureichen.
Nachunternehmer und Prüfungsrecht
Nachunternehmer ab 10.000 € Auftragswert müssen die gleiche Eigenerklärung abgeben. Bieter verpflichtet sich zum Auskunfts- und Prüfungsrecht nach § 7 Abs. 1 HVTG.
Bieterform
Einzelunternehmen oder Bietergemeinschaften. Angebotssprache: Deutsch.
Keine Pflicht-Referenzen im vorliegenden Ausschreibungsdokument. Hinweis: Bei engerer Wahl können für 3 Referenzen je eine Referenzbescheinigung (VHB-Formblatt 444) nachgereicht werden.
Vergleichbare Bauleistungen; Nachweis über Referenzbescheinigung VHB 444