Konzession Essensversorgung Grundschule Glienicke
Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenDie Gemeinde Glienicke/Nordbahn vergibt die Konzession für die Mittagsverpflegung der Grundschule Glienicke ab dem 01.02.2027.
Der Auftragnehmer bereitet das Essen extern im Cook-&-Chill- oder Cook-&-Freeze-Verfahren zu, liefert es an die Mensa, stellt die notwendige Ausstattung und das Bestell- und Abrechnungssystem bereit und verantwortet Speiseplanung, Hygiene, Lieferung, Entsorgung sowie Wartung und Reparatur der bereitgestellten Geräte. Die Ausgabe und Vor- und Nachbereitung in der Mensa übernimmt das gemeindeeigene Personal.
Das Angebot ist elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg bis zum 16.11.2026 um 13:00 Uhr einzureichen.
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Niedrigster Preis – einziges Zuschlagskriterium gemäß Bekanntmachung.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenMittagsverpflegung und Versorgungsumfang
Die Verpflegung erfolgt an Schul- und Horttagen, mit Ausnahme von Wochenenden, Feiertagen und Schließtagen. Zusätzlich ist die Verpflegung in der Ferienzeit sicherzustellen, da der Hort im Gebäude der Grundschule integriert ist.
Der Auftragnehmer verantwortet die tägliche Versorgung mit Mittagessen, die Beschaffung und Aufbereitung der Lebensmittel, die externe Zubereitung, die Anlieferung und Aufbewahrung sowie die Entsorgung der Reste einschließlich Restetonne.
Zubereitung und Lieferung
Die Zubereitung erfolgt ausschließlich im Cook-&-Chill- oder Cook-&-Freeze-Verfahren in einer externen Betriebsstätte. Die Kühlkette ist lückenlos einzuhalten; Cook-&-Chill erfordert eine Schnellkühlung auf 3 °C, Cook-&-Freeze eine Schockfrostung auf ungefähr −40 °C. Die Anlieferung erfolgt je nach Verpflegungssystem ein- bis fünfmal wöchentlich.
Je Menülinie ist eine Mengenreserve von 5 % vorzuhalten. Der Nachschlagbedarf der Kinder ist einzurechnen. Die Lieferung muss fachgerecht erfolgen und vor Ort für die Regeneration und Ausgabe bereitstehen.
Speiseplanung und Menüangebot
Im Normalbetrieb werden täglich drei abgestimmte Menülinien angeboten. Täglich ist mindestens ein ovo-lacto-vegetarisches Gericht vorzusehen. Die Gerichte sollen regionaltypisch, saisonal, abwechslungsreich, kindgerecht, mild, salzarm, zuckerarm und fettarm zubereitet werden. Bei jedem Essen wird Salat, Obst oder Nachtisch angeboten. Fleisch verschiedener Tierarten wird abwechselnd angeboten und im Speiseplan benannt.
Der Menüzyklus muss mindestens vier Wochen umfassen. Kulturelle und religiöse Speisevorschriften sowie Allergien, Unverträglichkeiten und Krankheiten sind zu berücksichtigen. Betroffene Schülerinnen und Schüler sollen ohne Aufpreis teilnehmen können. Süße Hauptgerichte dürfen höchstens zweimal innerhalb von 20 Verpflegungstagen angeboten werden. Mindestens zwei Spezialaktionen oder Aktionswochen sind jährlich durchzuführen.
Der Speiseplan wird monatlich digital bereitgestellt und als Monatsübersicht in der Mensa ausgehängt. Gerichte sind eindeutig zu kennzeichnen.
Bestellung und Abrechnung
Ein webbasiertes, bargeldloses Bestell- und Abrechnungssystem ist bereitzustellen und zu betreiben. Zulassung eines Dritten ist möglich. Die Abrechnung erfolgt direkt mit Essenteilnehmenden beziehungsweise deren Personensorgeberechtigten. Tägliche Mahnenzahlen und Abmeldungen sind zu berücksichtigen.
Ein elektronisches System zur Identifizierung der Essenteilnehmenden ist bereitzustellen. Defekte Identifizierungsmittel werden kostenfrei ausgetauscht. Für die Identifizierung müssen die erforderlichen technischen Voraussetzungen, insbesondere PC oder Laptop, vorhanden sein. Zu- und Abbestellungen der Mittagsversorgung sind bis spätestens 09:00 Uhr des Liefertages möglich zu machen.
Privatrechtliche Verträge mit Essenteilnehmenden beziehungsweise Personensorgeberechtigten sind abzuschließen. Die Abwicklung der BuT-Leistungen mit den zuständigen Behörden ist sicherzustellen.
Mensaausstattung
Der Auftragnehmer stellt die für Lagerung, Regeneration, Ausgabe und Abwasch erforderliche Ausstattung auf eigene Kosten bereit und installiert sie. Dazu gehören drei Konvektomaten beziehungsweise Kombidämpfer, ausreichend Kühl- oder Tiefkühlschränke, zwei beheizbare und hygienisch abdeckbare mobile Buffetwagen in kindgerechter Höhe, ein kühlender und hygienisch abdeckbarer mobiler Buffetwagen in kindgerechter Höhe, mindestens drei Edelstahlregale, Küchenwerkzeuge und GN-Behälter, mindestens zwei Edelstahlarbeitstische, ein beheizter Bankettwagen und mindestens acht Servierwagen.
Tabletts, Teller, Geschirr, Besteck und Trinkgläster sind einschließlich Ergänzung nach Bedarf bereitzustellen. Die bereitgestellten Geräte sind regelmäßig zu warten und erforderlichenfalls zu reparieren. Defekte oder verlorene Geräte sowie Geschirr sind zu ersetzen.
Hygiene, Schulung und Nachhaltigkeit
Die lebensmittelrechtlichen und hygienischen Vorgaben sind einzuhalten und bei Änderungen der gesetzlichen Vorgaben laufend umzusetzen. Das technische Mensa-Personal ist zu schulen und an verpflichtenden Hygieneschulungen beteiligt.
Die Kühlkette, HACCP-Vorgaben, DGE-Qualitätsstandards sowie kennzeichnungsrechtliche Anforderungen sind zu beachten. Der Speiseplan muss die 14 Hauptallergene nach LMIV kennzeichnen. Auch Vorgaben zu Zusatzstoffen, Gentechnik-Kennzeichnung, Rückverfolgbarkeit, Nährwertkennzeichnung und Diätverordnung sind einzuhalten.
Es dürfen keine Mehrportionsschalen oder Assietten eingesetzt werden. Hefeextrakte, Geschmacksverstärker, künstliche Aromen, Süßstoffe, Zuckeralkohole, Alkohol oder Alkoholaromen als Zutat sowie Formfleischerzeugnisse sind nicht zu verwenden. Das Abfallaufkommen ist möglichst gering zu halten. Die durch die bereitgestellten Geräte verursachten Energiekosten sind anteilig zu erstatten.
Eignungskriterien
Geforderte Nachweise laut VergabeunterlagenBefähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Erforderlich sind ein Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder ein gleichwertiger Nachweis der erlaubten Berufsausübung sowie ein aktueller Nachweis der Registrierung als Lebensmittelunternehmer nach Art. 6 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Vorzulegen sind eine Erklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre einschließlich des Umsatzes im Tätigkeitsbereich des Auftrags sowie ein aktueller Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckung von 5 Mio. EUR je Versicherungsfall.
Die Versicherung ist über die gesamte Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Erforderlich sind drei wesentliche, in den letzten zwei Jahren erbrachte Leistungen. Für jede Leistung sind der Wert, der Leistungszeitraum und der Auftraggeber anzugeben.
Zusätzlich sind eine Eigenerklärung zur Verfügung ausreichender personeller Mittel, die Angabe der vorgesehenen Unteraufträge und das DGE-Zertifikat vorzulegen.
Betriebliche Anforderungen an die Schulverpflegung
Das Unternehmen muss die tägliche Schulverpflegung für die in der Leistungsbeschreibung genannten rund 490 Teilnehmenden sicherstellen können. Es ist für Cook-&-Chill oder Cook-&-Freeze sowie für die lückenlose Einhaltung der Kühlkette geeignet.
Außerdem sind eine externe Betriebsstätte, ein webbasiertes bargeldloses Bestell- und Abrechnungssystem, elektronische Identifizierungsmittel und geeignete technische Geräte, die vollständige Mensaausstattung sowie die Wartung und Reparatur der Geräte erforderlich. Das Unternehmen muss Beschaffung, Aufbereitung, Transport, Entsorgung, Schulung und Hygieneverantwortung übernehmen und die direkte Abrechnung mit Essenteilnehmenden beziehungsweise deren Personensorgeberechtigten sowie die BuT-Leistungen abwickeln können.
Ausschlussgründe
Mit Formular 4.1 ist zu bestätigen, dass keine strafrechtlichen, steuerrechtlichen, insolvenzrechtlichen, arbeitsrechtlichen und weiteren vorgesehenen Ausschlussgründe vorliegen. Das Unternehmen muss insbesondere zahlungsfähig sein, sich nicht in Liquidation befinden und seine Tätigkeit nicht eingestellt haben. Zurechenbares Verhalten wird nur Personen zugerechnet, die für die Leitung verantwortlich sind oder in leitender Stellung Kontrollbefugnisse ausüben.
Bietergemeinschaften, Unteraufträge und Eignungsleihe
Bei einer Bietergemeinschaft ist Formular 4.2 einzureichen. Die Mitglieder müssen insgesamt die Eignungsanforderungen erfüllen, ein federführendes Mitglied und einen bevollmächtigten Vertreter benennen und gegenüber dem Auftraggeber als Gesamtschuldner haften.
Bei Unteraufträgen oder Eignungsleihe sind Formular 4.3 und gegebenenfalls Formular 4.4 beizufügen. Die eingesetzten Unternehmen, übernommenen Auftragsteile und die erfüllten Eignungsanforderungen sind anzugeben.
Drei wesentliche Leistungen aus den letzten zwei Jahren
Je Referenz sind Wert, Leistungszeitraum und Auftraggeber anzugeben. Die Referenzliste verlangt zusätzlich Auftraggeber, Ansprechpartner mit Telefonnummer, Einrichtung/Ort/Anschrift, Leistungszeitraum, Verpflegungssystem, Anzahl der täglichen Portionen und Auftragswert.
Wettbewerb & Angebotsprognose
Erwartete Konkurrenz auf Basis vergleichbarer VergabenAuf einen Blick
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