Zusammenfassung
Automatisch erstellt aus den VergabeunterlagenUm was geht's?
Der Kreis Groß-Gerau saniert die Hallenbeleuchtung der Doppelsporthalle der Berta-von-Suttner-Schule in Mörfelden-Walldorf. Im Rahmen einer ZUG-Förderung wird die alte Beleuchtung in den Hallen und Nebenräumen auf moderne LED-Technik umgestellt und die komplette Sicherheitsbeleuchtungsanlage ersetzt.
Was muss gemacht werden?
Wichtige Rahmenbedingungen:
Zeitplan & Fristen
Aus den Vergabeunterlagen extrahiertZuschlagskriterien
Gewichtung laut Vergabeunterlagen- Preis100%
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen.
Leistungsumfang
Aus den VergabeunterlagenGeltungsbereich und Ort
Erfüllungsort: Berta-von-Suttner-Schule, An den Nußbäumen 1, 64546 Mörfelden-Walldorf (Doppelsporthalle Halle A+B, ca. 88,4 x 45 m, mittig getrennt durch Versorgungstrakt, mit Tribüne in Halle A).
Auftraggeber: Kreis Groß-Gerau, Wilhelm-Seipp-Str. 1, 64521 Groß-Gerau
Leistungsart: Stark- und Schwachstrom (Elektroinstallation)
Es handelt sich um eine einheitliche Ausschreibung ohne Losteilung – die gesamte Maßnahme umfasst zwei Teile: Teil 1 – Austausch der Grundbeleuchtung, Teil 2 – Austausch/Ertüchtigung der Sicherheitsbeleuchtung.
Zeitliche Vorgaben
Allgemeine Anforderungen an die Ausführung
Einzuhaltende Normen und Vorschriften
Teil 1 – Austausch der Grundbeleuchtung
Demontage:
Neue Installation – Beleuchtungskörper:
Kabelnetz und Installation:
Brandschutz und Gerüste:
Stundenarbeiten: Monteur-/Helfer-Stundensätze, Remontage Holzpanelen, Prüf-/Messarbeiten, BMA-Abschaltung
Teil 2 – Austausch/Ertüchtigung Sicherheitsbeleuchtung
Neue Sicherheitsbeleuchtungsanlage (CPS-System nach DIN EN 50171):
Verteilungen:
Kabelnetz:
Rohre und Kanäle:
Brandschutz und Durchbrüche:
Montage, Demontage und Dokumentation:
Dokumentation und Übergabe
Folgende Unterlagen sind nachzureichen bzw. zu übergeben:
Gewährleistung: 2 Jahre (allgemein), 5 Jahre (teils), 6 Monate für Leuchtmittel. Nachfrist für Mängelbeseitigung: 2 Wochen ab Abnahme.